DNA-Strang

Parlament beschliesst Ausnahme für neue Verfahren im Gentech-Moratorium

Im Differenzbereinigungsverfahren zu den künftigen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen hat sich der Ständerat heute dem Nationalrat angeschlossen. Das Parlament beauftragt somit den Bundesrat mit einer Zulassungsregelung für Pflanzen, die mit neuen Züchtungsverfahren entstanden sind. Bis Mitte 2024 soll ein risikobasierter Regelungsentwurf vorgelegt werden. Damit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Seit 2005 besteht in der Schweiz ein Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Dieses Moratorium wurde seither bereits dreimal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2021. In den letzten 16 Jahren hat sich die Technologie stark weiterentwickelt. In der Zwischenzeit wurden neue Methoden der Genom-Editierung wie zum Beispiel der Genschere CRISPR/Cas9 entdeckt. Damit ist es heute möglich, gewünschte Eigenschaften bei Kulturpflanzen sicherer und präziser zu erzeugen. Dank der neuen Züchtungstechnologien können einzelne Eigenschaften, wie etwa eine Krankheitsresistenz, gezielt in einer Kulturpflanze herangezüchtet werden, ohne ihre anderen Merkmale zu verändern. Neben Verbesserungen bei der Sicherheit und der Präzision wird so auch die Entwicklung neuer Sorten wesentlich beschleunigt. Die Genveränderungen in solchen Kulturpflanzen sind nicht von in der Natur auftretenden Mutationen zu unterscheiden. Im Endprodukt befindet sich kein artfremdes Gen, so dass die Veränderung auch auf natürliche Art und Weise, also rein zufällig hätte geschehen können.

Parlament fordert differenzierte Regelung für Genom-Editierung

Das Parlament hat die Zeichen der Zeit erkannt und fordert einen zukunftsgerichteten Umgang mit neuen Technologien. Die beiden Räte haben entschieden, dass der Bundesrat der Bundesversammlung bis spätestens Mitte 2024 einen Erlassentwurf vorzulegen hat für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut und andere pflanzliche Vermehrungsmaterialien, die mit neuen Züchtungsmethoden hergestellt wurden und denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid und erachtet ihn als wichtigen Schritt. Die vorliegende Lösung ermöglicht im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag des Ständerats eine Regelung neuer Züchtungstechnologien ausserhalb des Gentechnikgesetzes und öffnet dadurch Türen für Lösungen, die in der Praxis besser umzusetzen sind.

Resistenter gegen Schädlinge und Umwelteinflüsse

Angesichts der grossen Herausforderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft fordert economiesuisse eine rasche, technologieoffene Erarbeitung der Zulassungsregeln. Die Fortschritte der grünen Gentechnologie stärken die Ernährungssicherheit und die Ressourceneffizienz weltweit. Die modernen Züchtungsmethoden machen Nutzpflanzen resistenter gegen Schädlinge und Pilze sowie gegen extreme Umwelteinflüsse wie Hitze, Nässe und Dürre. Zudem kommt nicht um moderne Züchtungsmethoden herum, wer weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen möchte.