Frühjahrssession 2022
Wieder ohne Plexiglas, jedoch überschattet vom Krieg in der Ukraine, ist heute die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte zu Ende gegangen. In einer dringlichen Debatte beriet der Nationalrat die Auswirkungen der russischen Invasion auf die Schweiz. economiesuisse verurteilt den Angriffskrieg aufs Schärfste und unterstützt die Sanktionsmassnahmen der Schweiz. Zudem haben beide Kammern wichtige wirtschaftspolitische Weichen gestellt – insbesondere was die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft angeht.
Session im Überblick
Aus Sicht der Wirtschaft erfreulich ist zunächst das Differenzbereinigungsverfahren zum Gentechnikgesetz verlaufen. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und will neue Züchtungsmethoden wie Crispr / CAS9 vom Gentech-Moratorium ausnehmen. Bis Mitte 2024 muss der Bundesrat dem Parlament einen entsprechenden Regelungsentwurf vorlegen. Das Resultat der Beratungen wertet economiesuisse als gutes und wichtiges Signal für den Innovationsstandort Schweiz. Neue Züchtungsmethoden unterscheiden sich signifikant von den herkömmlichen Gentech-Methoden und müssen daher differenziert betrachtet werden. In der Schweiz muss es möglich sein, die Herausforderungen im Umweltbereich und bei der Ernährungssicherheit mit neuen Technologien anzugehen.
Gleiches gilt für den Klimaschutz. Die Schweizer Wirtschaft kann durch technologischen Fortschritt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 leisten. Der Ständerat hat in dieser Session grünes Licht für die Förderung der Forschung an sogenannten Negativemissionstechnologien gegeben. Solche Technologien entziehen der Atmosphäre CO2 und speichern es temporär oder dauerhaft. Die Gletscher-Initiative empfiehlt der Nationalrat zur Ablehnung – wie zuvor bereits Ständerat und Bundesrat. Diesen Entscheid begrüsst economiesuisse. Ein Verbot fossiler Energieträger – wie von der Initiative gefordert – lehnt die Wirtschaft ab. Gleichzeitig erarbeitet die UREK-NR einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative, der zu einem späteren Zeitpunkt im Parlament beraten wird. economiesuisse verfolgt die laufenden Arbeiten der UREK-NR aufmerksam. Es ist zentral, dass das schweizerische Vorgehen grundsätzlich international abgestimmt ist. Die Wirtschaftsverträglichkeit der Massnahmen ist zu berücksichtigen.
Technologiefreundlich zeigten sich die Räte in dieser Session auch bei anderen Vorlagen: So soll es etwa kein schweizweites Moratorium für die 5G-Mobilfunktechnologie geben. Nachdem sich der Ständerat bereits in der Wintersession 2021 gegen ein Moratorium ausgesprochen hatte, tat es ihm der Nationalrat in dieser Session gleich. Die Grosse Kammer lehnte drei Standesinitiativen ab, die alle ein solches gefordert haben. Die Bedenken der Kantone gilt es dennoch ernst zu nehmen. Deshalb unterstützte economiesuisse auch ein Postulat, welches vom Bundesrat mehr Klarheit bei seinen Entscheiden zur Einführung von 5G fordert.
Im Ständerat wurde eine Motion, welche die rasche Assoziierung der Schweiz am europäischen Copernicus-Programm (ein satellitengestütztes Erdbeobachtungssystem) fordert, diskutiert. Der Ständerat nahm die Motion als Zweitrat an, womit diese an die Landesregierung überwiesen ist. Gelingt die rasche Assoziierung, dürfen Schweizer Hochschulen und Schweizer Unternehmen – viele davon übrigens KMU – weiterhin an milliardenschweren Investitionsprogrammen der EU im Weltrauminfrastrukturbereich teilnehmen. Ein Abseitsstehen in diesem Bereich würde die Schweiz teuer zu stehen kommen. Denn: Viele Schweizer Unternehmen sind in diesem Bereich aktiv und haben bereits Investitionen getätigt. Das Know-how samt den Immaterialgüterrechten müssten ohne Teilnahme an Copernicus abgegeben werden.
Damit Innovation auch künftig möglich ist, braucht es einen griffigen Patentschutz. Eine Motion forderte unter dem Vorwand, die Transparenz zu erhöhen, die Aufweichung des Patentschutzes im Bereich Pflanzenzucht. economiesuisse begrüsst den Rückzug dieser Motion. Allerdings ist auch die vom Ständerat in dieser Session angenommene Kommissionsmotion überflüssig. Es braucht für die Verbesserung des Patentverständnisses von Schweizer Züchtern aus dem KMU-Bereich keine Gesetzesänderung. Das Institut für geistiges Eigentum IGE unterstützt KMU bereits bei der Patentrecherche, was den Standort Schweiz für technische Innovationen stärkt – auch im Bereich Pflanzenzucht.
In der ersten Woche berät der Nationalrat die sogenannte «Gletscher-Initiative». Sie will die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null senken und verlangt, dass ab diesem Zeitpunkt keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Wirtschaft bekennt sich zum Netto-Null-Ziel, bevorzugt zu dessen Erreichung aber den bundesrätlichen Gegenentwurf. Dieser berücksichtigt die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten und schliesst ein Verbot fossiler Energieträger ab 2050 aus. Statt auf Verbote zu setzen, soll die Schweiz ihr Netto-Null-Ziel auch mithilfe neuer technologischer Entwicklungen erreichen.
economiesuisse befürwortet deshalb die Förderung von Forschung an Negativemissionstechnologien und empfiehlt eine entsprechende Motion zur Annahme. Gegenwärtig sind solche Technologien noch nicht in einem klimawirksamen Massstab einsatzbereit und zu teuer. Dies soll sich mit der Motion ändern. Neben dem positiven Effekt aufs Klima bietet die Motion auch eine grosse Chance für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz.
Der Umwelt, dem Klima und der Wirtschaft einen Bärendienst erweist hingegen die beabsichtigte Verlängerung des Gentechmoratoriums. Die Gentechnologie bietet grosse Chancen, zum Beispiel mit Blick auf eine Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die nicht ungenutzt bleiben dürfen. Zu einem starken Forschungs- und Innovationsstandort, wie es die Schweiz ist, passen keine solch pauschalen und wissenschaftlich unbegründeten Technologieverbote. Immerhin hat der Ständerat während der letzten Session die Zeichen der Zeit erkannt und einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, wonach neue Züchtungsmethoden vom Moratorium auszunehmen sind. Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat den Ball aufgenommen und schlägt ihrem Rat nun vor, neue Züchtungsmethoden nicht dem Gentech-Gesetz zu unterstellen. economiesuisse begrüsst diesen Vorschlag sehr.
Kein Verständnis hat die Wirtschaft hingegen für die Aufweichung des Schutzes des geistigen Eigentums, wie dies eine Motion aus gentech-feindlichen Kreisen fordert. Ein starker Schutz des geistigen Eigentums ist entscheidend, um nachhaltige und wiederkehrende Investitionen von Unternehmen und Universitäten in Forschung und Entwicklung zu garantieren. Innovation und Forschung darf und soll sich lohnen und der Schutz des geistigen Eigentums ist dabei ein wertvolles Instrument.
Ein weiteres unnützes Verbot droht im Bereich des Mobilfunks: Drei Standesinitiativen fordern ein Moratorium für die 5G-Mobilfunktechnologie. Die Forderungen sind unbegründet: 5G ist deutlich strahlungs- und energieeffizienter als die aktuelle Mobilfunktechnologie. Darüber hinaus trägt die neue Technologie dem gesteigerten Datennutzungsverhalten der Bevölkerung Rechnung und dient der Wirtschaft in Zukunft als wichtige Innovationsplattform für neue Anwendungen. Aus diesen Gründen ist das Moratorium abzulehnen.
Genauso wenig Unterstützung verdient eine Motion, die fordert, dass essenzielle Güter vermehrt im Inland hergestellt werden sollen. Vor dem Hintergrund gegenwärtiger Lieferengpässe die Versorgungssicherheit der Schweiz sicherstellen zu wollen, ist verständlich. Eine Entkopplung der Schweizer Wirtschaft vom internationalen Handel würde das Problem allerdings nicht lösen, denn auch hiesige Hersteller sind auf Vorleistungen aus dem Ausland angewiesen (z.B. Kunststoffe, Garne usw.). Die Abhängigkeit der Schweizer Wirtschaft würde sich innerhalb der Lieferkette also lediglich verschieben. Zielführender als eine Rückverlagerung der Produktion in die Schweiz sind Massnahmen wie der Ausbau des Marktzugangs oder die bessere Nutzung von Freihandelsabkommen (vor allem durch KMU). Der globale Handel ist und bleibt für die Schweizer Wirtschaft zentral.
Eine starke internationale Vernetzung ist nicht nur beim Handel mit essenziellen Gütern angezeigt, sondern auch in der Forschung. economiesuisse befürwortet deshalb eine rasche Assoziierung der Schweiz an das europäische Copernicus-Programm. Der Beitritt zu diesem satellitengestützten Erdbeobachtungsprogramm ist Voraussetzung für die Teilnahme von Schweizer Unternehmen – viele davon KMU – und Hochschulen an künftigen EU-Programmen im Weltrauminfrastrukturbereich in Milliardenhöhe. Der Bund soll nun rasch handeln und sich spätestens bis 2024 assoziieren.
Last but not least würden KMU auch von der Modernisierung des Schweizer Mobiliarsicherungsrechts profitieren. Wird die entsprechende Motion angenommen, werden künftig insbesondere Mobiliarhypotheken zugelassen. Damit können sich Unternehmen günstiger finanzieren, weil sie Maschinen, Fahrzeuge und andere Güter als Sicherheit bei Krediten hinterlegen können. Die Wirtschaft unterstützt dieses Anliegen.
Beide Räte
PAUSCHALE TECHNOLOGIEVERBOTE HELFEN NIEMANDEM – GENTECHNOLOGIE BIETET GROSSE CHANCE
Seit 2005 besteht in der Schweiz ein Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Land- und Waldwirtschaft sowie im Gartenbau. Das Moratorium wurde aufgrund der im Jahr 2005 angenommenen Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» eingeführt. Seither wurde das Moratorium drei Mal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2021. Mit der vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz) will der Bundesrat das Moratorium nochmals bis zum 31. Dezember 2025 verlängern. Beide Räte wollen es ihm grundsätzlich gleichtun, halten jedoch Ausnahmen für neue Methoden der Genom-Editierung (CRISPR/Cas9) für gerechtfertigt. Die Räte sind sich allerdings noch uneinig, ob diese neuen Methoden regulatorisch dem Gentechnikgesetz unterstellt sein sollen oder nicht. Im Parlament ebenfalls debattiert wird eine Standesinitiative des Kantons Waadt, die sich für eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums ausspricht.
Position economiesuisse
economiesuisse empfiehlt, bei der Änderung des Gentechnikgesetzes dem zukunftsgerichteten Vorschlag der vorberatenden Kommission des Nationalrats zu folgen: Neue Methoden der Genom-Editierung, bei der keine artfremde DNA in Organismen eingebracht werden, sind vom Moratorium auszunehmen und richtigerweise auch ausserhalb des Gentechnikgesetzes zu regeln. Ein entsprechender Erlassentwurf sollte aus der Sicht der Wirtschaft bis Ende 2023 vorliegen. Die Standesinitiative des Kantons Waadt empfiehlt economiesuisse zur Ablehnung.
Geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dank grüner Gentechnologie
Die Fortschritte der grünen Gentechnologie stärken die Ernährungssicherheit und die Ressourceneffizienz weltweit. Die modernen Züchtungsmethoden machen Nutzpflanzen resistenter gegen Schädlinge und Pilze sowie gegen extreme Umwelteinflüsse wie Hitze, Nässe und Dürre. Insbesondere wer weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen möchte, kommt nicht um moderne Züchtungsmethoden herum. Dabei messen Pflanzenzüchter weltweit speziell der Genom-Editierung (CRISPR/Cas9) grosses Potenzial bei. Diese Chance gilt es auch in der Schweiz zu nutzen.
Neue Methoden der Genom-Editierung sind sicher
Mit den neuen Methoden der Genom-Editierung wie zum Beispiel der Genschere CRISPR/Cas9 ist es heute möglich, sicherer und präziser gewünschte Eigenschaften bei Kulturpflanzen zu erzeugen. Dank der neuen Züchtungstechnologien können einzelne Eigenschaften, wie etwa Krankheitsresistenz, gezielt in einer Kulturpflanze herangezüchtet werden, ohne dass die übrigen erwünschten Merkmale verändert werden. Neben Verbesserungen bei der Sicherheit und der Präzision wird so auch die Entwicklung neuer Sorten wesentlich beschleunigt. Die Genveränderungen in solchen Kulturpflanzen sind nicht von in der Natur auftretenden Mutationen zu unterscheiden. Im Endprodukt befindet sich kein artfremdes Gen, so dass die Veränderung auch auf natürliche Art und Weise, also rein zufällig, hätte geschehen können. Deshalb sind die neuen Züchtungstechnologien nicht gleich wie die klassische Gentechnologie zu behandeln und dürfen deshalb auch nicht dem Gentechnikgesetz unterstellt werden.
Anbauverbot schmälert Standortattraktivität
Ein generelles Verbot aufrechtzuerhalten, das pauschal auch alle neuen Züchtungstechnologien einschliesst, leistet dem Standort Schweiz einen Bärendienst, der sich regelmässig des guten Abschneidens bei Innovationsrankings rühmt. Für den Standortentscheid von Unternehmen und Forschungsinstitutionen spielen die Technologieakzeptanz und die Nähe zu Absatzmärkten eine wesentliche Rolle. Sie begünstigen die Rekrutierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die angewandte Forschung. Ein Technologieverbot bewirkt, dass sich innovative Unternehmen gegen die Schweiz als Forschungsstandort entscheiden und dass Forschungsinvestitionen ausbleiben.
Die Aufrechterhaltung des Moratoriums dürfte sich vor allem nachteilig auf kleinere und mittlere Firmen auswirken. Dadurch würde insbesondere die Innovationsfähigkeit von kleineren Züchtungsunternehmen in der Schweiz, die auf den lokalen Markt ausgerichtet sind, deutlich eingeschränkt. Wenn in Zukunft gentechnisch veränderte Organismen zugelassen würden, dürften die internationalen Grossfirmen, die bereits über die entsprechenden Produkte verfügen, den Markt für sich erobern und die binnenorientierten Schweizer Unternehmen hätten das Nachsehen.
Stand der Beratungen
In der Frühjahrssession 2022 beraten beide Räte die verbleibenden Differenzen bei der Verlängerung des Gentech-Moratoriums. Den Anfang macht der Nationalrat. Dessen vorberatende WBK-NR empfiehlt ihrem Rat, neue Züchtungsmethoden nicht dem Gentech-Gesetz zu unterstellen. Damit macht die WBK-NR einen Schritt auf den Ständerat zu, der in der Wintersession 2021 dafür votiert hat, dass neue Züchtungsverfahren vom Moratorium auszunehmen sind. Noch in der Herbstsession 2021 wollte der Nationalrat das Gentech-Moratorium pauschal und undifferenziert bis 2025 verlängern.
Der Ständerat hat der Standesinitiative des Kantons Waadt in der Wintersession 2021 die Folge verweigert. Spricht sich auch der Nationalrat in der Frühjahrssession 2022 gegen die Standesinitiative aus, ist sie vom Tisch.
Beurteilung der Beratungen
Im Differenzbereinigungsverfahren zum Gentechnikgesetz hat sich der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen. Der Bundesrat ist damit beauftragt, dem Parlament bis Mitte 2024 eine Zulassungsregelung für Pflanzen vorzulegen, die mit neuen Züchtungsverfahren entstanden sind. economiesuisse begrüsst das Ergebnis der Beratungen. Es ist höchste Zeit, die gesetzlichen Grundlagen dem technologischen Fortschritt anzupassen. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.
Nachdem sich der Ständerat in der Wintersession 2021 bereits gegen die Standesinitiative des Kantons Waadt ausgesprochen hatte, tat es ihm der Nationalrat in dieser Session gleich. Damit ist die Initiative zur abermaligen Verlängerung des Gentechmoratoriums vom Tisch.
Nationalrat
5G IST EINE WICHTIGE INNOVATIONSPLATTFORM FÜR DIE WIRTSCHAFT
Die Standesinitiativen der Kantone Jura, Neuenburg und Genf fordern ein Moratorium für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes, die Einführung eines nationalen Funkwellen-Katasters und den Einbezug der Kantone bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung. Nachdem die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR) Vertreterinnen und Vertreter dieser Kantone angehört hat, hat sie ein Postulat eingereicht (21.3596), welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten:
- wie der Einbezug der Kantone und der zuständigen Parlamentskommissionen in eine künftige Nutzung im sogenannten Millimeterwellenbereich garantiert wird;
- wie der frühzeitige Informationsfluss zwischen Behörden und Bevölkerung sichergestellt wird;
- wie Forschungsergebnisse über die Auswirkungen solcher Millimeterwellen auf Umwelt und Gesundheit in einem allfälligen Entscheid des Bundesrats über die Nutzung dieser Frequenzbänder miteinbezogen werden.
Position economiesuisse
economiesuisse empfiehlt, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.
Forderungen der Standesinitiativen bereits erfüllt
Wie die vorberatende Kommission feststellte, sind die Forderungen der Standesinitiativen weitgehend erfüllt. Der Aufbau eines Monitoring-Systems wurde im Rahmen der letzten Revision des Fernmeldegesetzes beschlossen, die Umsetzung ist im Gange. Auch hat der Bundesrat bereits im April 2020 im Kontext der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» eine Informationskampagne beschlossen. Die Gemeinden werden seit 2009 durch das «Dialogmodell» in die Netzplanung einbezogen. Dabei handelt es sich um freiwillige Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Mobilfunkbetreiberinnen in zehn Kantonen, welche eine frühzeitige Information und Mitsprache sicherstellen. Letztlich ist die technische Entwicklung auch noch nicht so weit, dass Millimeterwellen in absehbarer Zukunft eine praktische Relevanz haben. Sobald dies der Fall ist, greifen sämtliche üblichen Vorsichtsmassnahmen, insbesondere das Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz. Die Forderung nach Moratorien ist somit ungerechtfertigt.
Angenommenes Postulat schafft Planungssicherheit und stärkt Vertrauen
Die rund um die 5G-Technologie aufgetretenen Unsicherheiten sind zum Teil auf die sehr späte Veröffentlichung der überarbeiteten Vollzugsinstrumente durch den Bund zurückzuführen. Die Markteinführung von 5G und adaptiven Antennen war mindestens absehbar, seit die Marktaufsichtsbehörde ComCom im Jahr 2017 den Prozess für die 2019 erfolgte Frequenzauktion gestartet hatte. Dennoch wurde die Vollzugshilfe des Bundes für den Umgang mit adaptiven Antennen in Kantonen und Gemeinden erst im Februar 2021 veröffentlicht. Mittels Erfüllung des angenommenen Postulats 21.3596 wird geklärt, wie bei einer künftigen Frequenzvergabe frühzeitig alle nötigen Rechtsgrundlagen und Vollzugsinstrumente bereitgestellt werden können. Damit wird den Bedenken der Kantone Genf, Neuenburg und Jura genügend Rechnung getragen.
5G ist eine wichtige Innovationsplattform für die Wirtschaft
Mobilfunknetze der fünften Generation dienen der Wirtschaft in Zukunft als wichtige Innovationsplattform. Diese Plattform muss innert nützlicher Frist in der Schweiz bereitgestellt werden, damit neue Produkte, Dienstleistungen und letztlich Arbeitsplätze und Wertschöpfung entstehen können. Die breit abgestützte Expertengruppe «Mobilfunk & Strahlung» des Bundes hat bereits Ende 2019 in ihrem Bericht den Handlungsbedarf aufgezeigt. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen würde der vollwertige 5G-Ausbau in der Schweiz rund 7,7 Milliarden Franken kosten und zwischen 20 und 30 Jahre in Anspruch nehmen. Mit geringfügigen Anpassungen an den Rahmenbedingungen liesse sich dieser Betrag auf rund 3,2 Milliarden Franken innert 10 bis 20 Jahren halbieren, ohne dass ein geringerer Gesundheitsschutz zu befürchten ist.
economiesuisse unterstützt seit Beginn die Sensibilisierungskampagne CHance 5G, welche Fakten vermittelt und über aktuelle Entwicklungen informiert. Im Rahmen dieser Kampagne haben sich bereits weit über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft als Botschafterinnen und Unterstützer exponiert. Das Netzwerk wächst täglich und mitmachen lohnt sich!
Stand der Beratungen
In der Frühjahrssession 2022 berät der Nationalrat die Standesinitiativen als Zweitrat. Dessen vorberatende KVF-NR empfiehlt ihrem Rat mit 21 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung, den Initiativen keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, dass den Bedenken der Kantone mit dem vom Ständerat angenommenen Postulat 21.3596 genügend Rechnung getragen wird
In der Wintersession 2021 hat der Ständerat die Standesinitiativen als Erstrat beraten und diese abgelehnt. Gleichzeitig überwies die Kleine Kammer das Postulat der KVF-SR 21.3596 oppositionslos an den Bundesrat.
Beurteilung der Beratungen
Das 5G-Moratorium ist vorerst vom Tisch. Die Grosse Kammer folgte in ihrem Ablehnungsentscheid oppositionslos ihrer vorberatenden Kommission und dem Ständerat. Der klare Entscheid dürfte auch mit dem vom Ständerat überwiesenen Postulat 21.3596 zusammenhängen: Die Kleine Kammer hatte den Bundesrat in der Wintersession 2021 beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie dieser eine breite Abstützung von Entscheiden zum Thema 5G sicherstellen will. Damit wird den Bedenken der Kantone Genf, Neuenburg und Jura genügend Rechnung getragen. economiesuisse begrüsst den deutlichen Entscheid der Räte. Die 5G-Technologie ist als Innovationsplattform für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sie ist eine Chance, die es zu nutzen gilt.
TROTZ LIEFERENGPÄSSEN: GLOBALER HANDEL BLEIBT FÜR SCHWEIZER WIRTSCHAFT ZENTRAL
Der Bundesrat soll beauftragt werden, Massnahmen zu ergreifen, um die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten für essenzielle Güter zu verringern. So soll die Versorgungssicherheit in zukünftigen Krisen besser gewährleistet und die nachhaltige Wirtschaft der Schweiz gestärkt werden.
Position economiesuisse
economiesuisse empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Essenzielle Güter sollen vermehrt im Inland hergestellt werden, um deren Verfügbarkeit zu sichern – so die Forderung der Motion. Eine derartige Entkopplung von internationalen Lieferketten kann die Versorgungssicherheit in der Schweiz jedoch keineswegs stärken. Im Gegenteil, sie verschiebt die Abhängigkeit lediglich um ein, zwei Glieder in der Kette. Grundlage einer stabilen Güterversorgung bleibt daher auch weiterhin der globale Handel.
Fehldiagnose Rückverlagerung
Erstens blendet die Vorstellung einer autarken Güterproduktion die Komplexität heutiger Lieferketten aus. Auch ein Schweizer Hersteller ist meist auf Vorleistungen aus dem Ausland angewiesen (z. B. chemische Grundstoffe, Garne oder Kunststoffe). Es ist deshalb vielmehr die geografische Verteilung, welche es der Wirtschaft ermöglicht, Krisen in bestimmten Regionen durch die Versorgung aus anderen Märkten zu kompensieren. Durch eine Fokussierung auf die Endproduktion wird ein Engpass nicht behoben, sondern lediglich entlang der Wertschöpfungskette verschoben.
Zweitens wäre eine Rückverlagerung der Produktion in die Schweiz mit massiven staatlichen Eingriffen weder volks- noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Exemplarisch hierfür steht der gescheiterte Versuch, eine eigene Maskenproduktion in der Schweiz zu etablieren: Da der Weltmarktpreis für Schutzmasken nach einem zwischenzeitlichen Anstieg rasch gesunken ist, mussten viele Schweizer Hersteller ihre Produktion aufgrund fehlender Nachfrage nach kurzer Zeit wieder einstellen.
Versorgungssicherheit richtig stärken
Zielführender und effektiver sind hingegen andere Massnahmen. Dazu gehören der weitere Ausbau unseres Marktzugangs, eine bessere Nutzung von Freihandelsabkommen (vor allem durch KMU) oder die grenzüberschreitende Harmonisierung von Konformitätsbestimmungen.
Bei der Nachbearbeitung der Pandemie darf sich die Schweiz indes nicht ausschliesslich auf den Aspekt der Güterversorgung fokussieren. Denn die nächste Krise muss keineswegs epidemiologischer Natur sein. Auch die Energieknappheit, Cyberattacken oder Naturkatastrophen sind potenzielle Risiken. Gefragt sind daher Massnahmen, welche die systemische Resilienz der Schweiz stärken – also die Fähigkeit, auf Krisen jeglicher Art besser zu reagieren. Dazu gehört beispielsweise die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung. Gerade die mRNA-Technologie zeigt, wie Innovation zur Resilienz in künftigen Krisen beitragen kann.
Gerne verweisen wir auf unser dossierpolitik zum Thema.
Stand der Beratungen
Der Nationalrat behandelt die Motion voraussichtlich in der Frühjahrssession 2022 als Erstrat.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Beurteilung der Beratungen
Die Motion wurde aus Zeitgründen in dieser Session nicht behandelt.
JA ZU NETTO-NULL – NEIN ZUM VERBOT VON FOSSILEN ENERGIETRÄGERN
Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» will die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null senken und verlangt, dass ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative des Bundesrats (auf Verfassungsstufe) verfolgt im Grundsatz das gleiche Ziel wie die Initiative. Er trägt den Bedürfnissen der Sicherheit des Landes Rechnung und berücksichtigt die wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit sowie die spezielle Situation in den Berg- und Randgebieten. Ein Verbot fossiler Energieträger ab 2050 schliesst er hingegen aus.
Die UREK-NR hat zudem beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf (auf Gesetzesstufe) auszuarbeiten (21.501). Dessen Ausarbeitung ist noch im Gang.
Position economiesuisse
economiesuisse empfiehlt, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf des Bundesrats zur Annahme zu empfehlen.
Direkter Gegenentwurf ist zielführender als die Volksinitiative
Das Anliegen der Gletscher-Initiative, dass die Schweiz bis 2050 Netto-Null Treibhausgasemissionen ausstösst, wird von der Wirtschaft geteilt. Die beabsichtigte Umsetzung ist jedoch zu radikal ausgestaltet. Dies hat auch der Bundesrat erkannt, weshalb er einen direkten Gegenentwurf vorgelegt hat, der zielführender ist. Die nachstehenden Punkte sind aus Sicht der Wirtschaft bei der Beurteilung der Initiative wie auch des Bundesratsvorschlags zentral:
Kein Verbot für fossile Energieträger
Während die Gletscher-Initiative ein Verbot für fossile Energieträger fordert, sieht der Vorschlag des Bundesrats Ausnahmen vor für den Fall, dass alternative Energieträger wirtschaftlich und sozial nicht tragbar oder nur in ungenügendem Ausmass vorhanden sind. Für die Wirtschaft ist zentral, dass auf dem Weg hin zu einem Netto-Null-Ziel auch die Kosten berücksichtigt werden. Bei zu hohen Kosten oder falls die CO2-freie Alternative nicht in genügend grossen Mengen vorhanden ist, sollen fossile Anwendungen weiterhin möglich sein. In diesen Fällen sollen aus Sicht der Wirtschaft Verminderungsprojekte oder Negativemissionen zum Zug kommen dürfen. Daher unterstützt economiesuisse die Motion 21.4333 «Forschung und Entwicklung von Negativemissionstechnologien fördern», die ebenfalls in dieser Session beraten wird.
Anrechnung ausländischer Massnahmen
Die Anrechnung ausländischer Massnahmen (Verminderungen wie auch negative Emissionen) soll als Option offengehalten werden. Dabei ist klar, dass für anrechenbare Massnahmen im Inland und im Ausland dieselben Qualitätsstandards gelten sollen. Bei den natürlichen Senken ist das Potenzial im Inland begrenzt, da Waldmassnahmen in der Schweiz nur bedingt Sinn machen und grossflächige Möglichkeiten fehlen. Hingegen sind im Ausland die Potenziale unbegrenzt. Insofern spricht nichts dagegen, die Anrechnung ausländischer Massnahmen, respektive Senken, bereits auf Verfassungsstufe festzulegen. Mit einer expliziten Festlegung der Anrechenbarkeit von Senken im Ausland wird eine weitere benötigte Flexibilität geschaffen, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 wirtschaftsverträglich zu erreichen.
Internationale Abstimmung
Es ist zentral, dass das schweizerische Vorgehen grundsätzlich international abgestimmt ist. Die Wirtschaftsverträglichkeit der Massnahmen ist zu berücksichtigen. Im Idealfall werden Massnahmen global eingeführt, aber zumindest müssen sich alle Länder auf einem gleichen oder ähnlichen Absenkpfad befinden. Es gilt die relative Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen. Dieser Punkt wurde weder von der Gletscher-Initiative noch vom bundesrätlichen Gegenentwurf aufgenommen.
Stand der Beratungen
In der Frühjahrssession 2022 berät der Nationalrat die Volksinitiative und den direkten Gegenentwurf des Bundesrats als Erstrat. Dessen vorberatende UREK-NR empfiehlt ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Den direkten Gegenentwurf empfiehlt die Kommission zur Annahme (14 zu 11 Stimmen).
Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen und den direkten Gegenentwurf zur Annahme.
Beurteilung der Beratungen
Der Nationalrat lehnt die Gletscher-Initiative mit 99 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab und empfiehlt Volk und Ständen, den direkten Gegenentwurf des Bundesrats zur Annahme (104 zu 67 Stimmen bei 21 Enthaltungen). Damit verlängert sich die Frist zur Beratung der Initiative um ein Jahr. Der federführenden UREK-NR wird somit die nötige Zeit gegeben, um einen indirekten Gegenentwurf (auf Gesetzesstufe) auszuarbeiten. Die Arbeiten an der Gesetzesvorlage sind im Gange und werden voraussichtlich in der Sommersession 2022 beraten.
economiesuisse begrüsst den Entscheid des Nationalrats und wird die Arbeiten am indirekten Gegenentwurf aufmerksam verfolgen. Wichtig für die Wirtschaft sind insbesondere der Verzicht auf ein Verbot fossiler Energieträger, Kompensationsmöglichkeiten im Ausland, ein nicht-linearer Absenkpfad sowie die internationale Abstimmung des schweizerischen Vorgehens.
Ständerat
SCHWEIZER SPITZENTECHNOLOGIE IM WELTRAUM
Die Motion fordert den Bundesrat dazu auf, die nötigen Schritte für die Teilnahme der Schweiz am Copernicus-Programm zu unternehmen. Copernicus ist ein gemeinsames, satellitengestütztes Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Union (EU). Der Beitritt zum Copernicus-Programm ist Voraussetzung für die Teilnahme von Schweizer Unternehmen und Hochschulen an künftigen EU-Programmen im Weltrauminfrastrukturbereich in Milliardenhöhe.
Position economiesuisse
Die Wirtschaft unterstützt einen schnellstmöglichen Beitritt der Schweiz zum EU-Programmteil von Copernicus. Nur so können sich Schweizer Firmen weiterhin an Entwicklung und Bau der Satelliten beteiligen und Dienstleister und Nutzer jederzeit auf die Daten zugreifen. economiesuisse empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Teilnahme an Copernicus ist unerlässlich für Schweizer Raumfahrtindustrie
Über die European Space Agency (ESA) hat die Schweizer Raumfahrtindustrie bisher Aufträge für die Prototypenfertigung der Satelliten des Copernicus-Programms erhalten. Sobald die Prototypen in etwa zwei Jahren gebaut sind, wird die neu gegründete EUSPA (Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm) das Satellitengeschäft in der Nutzungsphase ausschliesslich an Firmen aus der EU oder am EU-Copernicus-Programm teilnehmende Staaten vergeben. Künftige europäische Weltrauminfrastrukturprojekte (darunter auch Copernicus) werden in EU-Programmen in Milliardenhöhe finanziert. Für die Teilnahme reicht dann eine ESA-Mitgliedschaft allein nicht mehr.
Die Zeit drängt – Schweiz muss sich bis spätestens 2024 assoziieren
Wenn die Schweiz nicht bis spätestens 2024 mit dem Copernicus-Programm assoziiert ist oder zumindest eine klare Absicht geäussert hat, sich assoziieren zu wollen, werden die bisherigen, von Bund, Universitäten (Uni Zürich ist weltweit Nr. 12, ETHZ Nr. 13 im Ranking für Erdbeobachtung) und Unternehmen gemachten Investitionen verloren gehen. Schweizer Firmen, welche in der Prototypenphase durch die ESA berücksichtigt wurden, würden nämlich durch die Copernicus-Programmkriterien zur Abgabe ihres Know-hows samt Immaterialgütern im mittleren zweistelligen Millionenbereich an die zur weiteren Teilnahme berechtigten ausländischen Firmen gezwungen und müssten aus den Konsortien austreten.
Breiter Nutzen für die ganze Schweizer Volkswirtschaft
Der ausgewiesene Nutzen ist breit, von Behörden über Sicherheit bis Verkehrsmanagement, Landwirtschaft und Forschung. Denn Daten sind in der digitalen Welt die Basis für Innovation und Effizienz. Viele KMU im Spitzenbereich profitieren direkt von Copernicus. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist ein Mehrfaches der rund 40 Millionen Franken an jährlichen Ausgaben. Hier den Zug zu verpassen wäre ein Armutszeichen. Zudem würde eine spätere Teilnahme der Schweiz teurer, weil wir uns an den in der Zwischenzeit getätigten Investitionen anderer Staaten beteiligen müssten.
Stand der Beratungen
In der Frühjahrssession 2022 berät der Ständerat die Motion als Zweitrat. Dessen vorberatende WBK SR empfiehlt ihrem Rat einstimmig, die Motion anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Motion in der Wintersession 2020 als Erstrat beraten und die Motion mit 140 zu 47 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Beurteilung der Beratungen
Die Schweiz strebt die Teilnahme an Copernicus im Rahmen des EU-Weltraumprogramms 2021 bis 2027 an. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion angenommen, womit diese an den Bundesrat überwiesen ist. Die Landesregierung sprach sich im Februar dieses Jahres für die Teilnahme der Schweiz an Copernicus aus. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid. Es gilt nun, den Assoziierungsprozess im Interesse der hiesigen Wirtschaft und des Forschungsstandorts Schweiz rasch voranzutreiben.
GEISTIGES EIGENTUM SCHÜTZEN – INNOVATION UND FORSCHUNG ERMÖGLICHEN
Zwei Motionen wollen den Schutz des geistigen Eigentums in der Schweiz – unter dem Deckmantel erhöhter Transparenz – aufweichen. Dazu soll das Patentschutzgesetz (PatG) und das Sortenschutzgesetz angepasst werden.
Position economiesuisse
economiesuisse empfiehlt, beide Motionen abzulehnen.
Schutz des geistigen Eigentums fördert Forschung, Entwicklung (F&E) und Wettbewerbsfähigkeit
Ein starker und ausgewogener Rahmen für geistiges Eigentum ist entscheidend, um nachhaltige und wiederkehrende F&E-Investitionen von Unternehmen und Universitäten in der Schweiz zu generieren und damit Innovation zu fördern. Geistige Eigentumsrechte schaffen einen Anreiz und eine faire Rendite für die Investitionen des Innovators. Dritte profitieren über Lizenzvereinbarungen von den Innovationen. Auf diese Weise stellt das geistige Eigentum ein Instrument dar, um die Verbreitung, Integration und Übernahme neuer Technologien zu fördern.
Transparenz und Rechtssicherheit sind auch in der Pflanzenzucht gegeben
Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Graf (20.3674) ausführt, sind sowohl Sortenschutzrechte als auch Patente Registerrechte und dementsprechend leicht auffindbar. Alle Patente mit Wirkung in der Schweiz, auch jene mit Bezug auf Pflanzeneigenschaften, werden im schweizerischen Patentregister publiziert und sind frei (auch online) zugänglich. Zusätzlich bestehen im Bereich der Pflanzenzucht – anders als in anderen Industriebereichen – Branchenlösungen, dank welcher einschlägige Patente für die Züchtenden über die Schweiz hinaus leicht auffindbar sind. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) unterstützt zudem Firmen bei der Patent-Recherche, stärkt damit deren Wissen und damit wiederum ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Motion würde Sinn und Zweck des Patentsystems in der Schweiz ohne Not unterlaufen
Zusätzlich zu den Branchenplattformen – die in anderen Industrien nicht existieren – gibt es ein spezielles Privileg für Züchtende: Sie dürfen das geschützte biologische Material ungehindert für die Entwicklung neuer Sorten verwenden. Sowohl das Patentgesetz (Art. 9 Abs. 1 Bst. e PatG) als auch das Sortenschutzgesetz (Art. 6 Bst. c Sortenschutzgesetz) kennen ein solches Züchterprivileg. Obwohl das Züchterprivileg im Patentgesetz weniger weit geht als im Sortenschutzgesetz, sind keine Fälle bekannt, bei denen die Vermarktung neuer Pflanzensorten in der Schweiz aufgrund von patentierten Eigenschaften verunmöglicht worden wäre. Mit den von beiden Motionen geforderten Eingriffen ins Patent- und/oder Sortenschutzrecht würden lediglich Präjudizien für andere technische Bereiche geschaffen, ohne ein konkretes Problem zu lösen. Die von den ausserparlamentarischen Unterstützern der Motion geäusserten Absichten zielen denn auch klar nicht auf eine Erhöhung der Transparenz, sondern auf eine Aushöhlung des Patentschutzes mit beabsichtigter zusätzlicher Wirkung ausserhalb der Schweiz. Es ist kein Zufall, dass hinter der Motion Graf (20.3674) die gleichen Organisationen stehen, die mit der Allianz «No patents on seeds» auch gegen die Gentechnik in Pflanzen mobilisieren.
Stand der Beratungen
Der Ständerat behandelt die Motion 20.3674 in der Frühjahrssession 2022 als Erstrat. Dessen vorberatende WBK-SR empfiehlt ihrem Rat mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Gleichzeitig hat die Kommission eine eigene Motion 22.3014 mit 9 zu 4 Stimmen beschlossen. Eine Minderheit lehnt die Kommissionsmotion ab.
Beurteilung der Beratungen
Der Ständerat hat die Motion 22.3014 der vorberatenden Kommission mit 28 zu 10 Stimmen angenommen. Daraufhin wurde die Motion Graf 20.3674, wie von der Motionärin diesfalls angekündigt, zurückgezogen. economiesuisse begrüsst diesen Rückzug. Allerdings ist auch die angenommene Kommissionsmotion überflüssig und daher vom nächstberatenden Nationalrat abzulehnen: Erstens betrifft eine solche Informationspflicht nur die Schweiz; die grosse Mehrheit der Patent- und Sorteninhaber befindet sich aber im Ausland. Zweitens braucht es für die Verbesserung des Patentverständnisses von Schweizer KMU-Züchtern keine Gesetzesänderung. Ausbildung und Unterstützung bei der Patentrecherche durch das Institut für geistiges Eigentum IGE stärken auch deren Wettbewerbsfähigkeit. Dies wiederum stärkt die Schweiz als Standort für technische Innovationen, auch im Bereich der Pflanzenzucht.
KLIMAZIEL ERREICHEN – FORSCHUNG VON NEGATIVEMISSIONSTECHNOLOGIEN FÖRDERN
Mit dieser Motion soll der Bundesrat aufgefordert werden, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur CO2-Abscheidung und CO2-Sequestrierung zu fördern, damit möglichst zeitnah negative Emissionen im industriellen Massstab durchgeführt werden können.
Position economiesuisse
economiesuisse empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Negativemissionen als Teil der Lösung für Netto-Null 2050
Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels 2050 sind auch Negativemissionen in die Berechnungen miteinzubeziehen, das heisst natürliche Speicher oder technische Verfahren (Negativemissionstechnologien) zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und dessen dauerhafter oder temporärer Speicherung. Unter Negativemissionen sind natürliche Senken (z. B. Wälder) gemeint sowie Emissionstechnologien, mit deren Hilfe CO2 aus der Umgebungsluft oder Abluft eingefangen und danach dauerhaft geologisch gespeichert wird.
Bei den natürlichen Senken ist das Potenzial im Inland begrenzt, da Waldmassnahmen in der Schweiz nur bedingt Sinn machen und grossflächige Möglichkeiten fehlen. Hingegen ist im Ausland enormes Potenzial dafür vorhanden. Wird CO2 auf natürliche Art und Weise gespeichert, gilt es aber zu beachten, dass diese Prozesse reversibel sind (z. B. durch einen Waldbrand) und das CO2 schnell wieder freigesetzt werden kann. Im Inland besteht das Potenzial vor allem im Holzbau. Damit kann CO2 für Jahrzehnte sicher gebunden werden. Gleichzeitig können dadurch die Verwendung einheimischer Rohstoffe und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Chance für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz
Da die natürlichen Senken im Inland begrenzt sind, spielt der Einsatz von Negativemissionstechnologien einen umso wichtigeren Faktor bei der Erreichung des Klimaziels (Netto-Null). Heute sind diese Technologien aber noch nicht in einem klimawirksamen Massstab einsatzbereit und die Kosten sind noch zu hoch. Aus diesen Gründen benötigt es weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur CO2-Abscheidung und CO2-Sequestrierung, damit diese Technologien im industriellen Massstab eingesetzt werden können. Diese Technologien werden im Inland wie im Ausland einsetzbar sein. Deswegen sind die Negativemissionstechnologien nicht nur ein wichtiges Element zur Erreichung des Netto-Null-Zieles, sondern bieten auch eine grosse Chance für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Motion wird von der Wirtschaft sehr begrüsst.
Stand der Beratungen
In der Frühjahrssession 2022 behandelt der Ständerat die Motion als Zweitrat. Dessen vorberatende UREK-SR empfiehlt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Motion anzunehmen. Der Nationalrat hat die Motion in der Wintersession 2021 angenommen.
Der Bundesrat beantragt ebenfalls deren Annahme.
Beurteilung der Beratungen
Nachdem der Nationalrat die Motion zuvor in der Wintersession 2021 angenommen hatte, befürwortet auch der Ständerat die Motion. Die Landesregierung wird somit aufgefordert, Negativemissionstechnologien (z. B. direkte CO2-Luftfilter) zu fördern, damit diese im industriellen Massstab im In- und Ausland eingesetzt werden können. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid: Negativemissionstechnologien haben das Potenzial, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 zu leisten und sind darüber hinaus eine echte Chance für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz, die es zu nutzen gilt.
FINANZIERUNG VON KMU ERLEICHTERN
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Botschaft zur Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Die Zulassung einer Mobiliarhypothek mit Registerpublizität, die Modernisierung des Eigentumsvorbehalts und des Abtretungsrechts sowie die Modernisierung in Bezug auf immaterielle Rechte bzw. Vermögenswerte sollen Schweizer KMU den Zugang zu einer gesicherten Fremdfinanzierung erleichtern. Heute ist dieser Zugang beschränkt, weil Sicherheiten an mobilen Gütern (wie z. B. Fahrzeuge, Maschinen usw.) grundsätzlich nur durch Besitzübertragung des Guts vom Schuldner auf den Gläubiger bestellt werden können (sog. Faustpfandprinzip) und das Institut des Eigentumsvorbehalts unter anderem aufgrund der Vielzahl an Registerbehörden praxisuntauglich ist.
Position economiesuisse
economiesuisse empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Effiziente Kapitalnutzung und Innovationsförderung
Nach dem geltenden Mobiliarsicherungsrecht können Sicherheiten an Sachen grundsätzlich nur durch Besitzübertragung vom Pfandschuldner auf den Pfandgläubiger bestellt werden (sog. Faustpfandprinzip). Es kann also kein Pfand an einer Sache begründet werden, wenn der Pfandschuldner bzw. Verpfänder die ausschliessliche Gewalt über die betreffende Sache behält. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen ihre Aktiven in der Bilanz wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Vorräte usw., die sie zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs benötigen, nicht zu Sicherungszwecken an Gläubiger übertragen und so (günstiger) Kredite aufnehmen können. Mit der Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts, namentlich mit der Zulassung einer Mobiliarhypothek, würden Kredite, die durch Sachen im Eigentum und Besitz des Schuldners gesichert sind, und damit eine – im Vergleich zu ungesicherten Krediten (= ohne Pfand) – günstigere Kreditaufnahme für Unternehmen ermöglicht. Die dadurch bewirkte Liquiditätssteigerung schafft Raum für Zusatzinvestitionen, insbesondere in Forschung und Entwicklung, und trägt damit zur Innovation bei.
Förderung von nutzenbasierten Geschäftsmodellen
Viele neuartige Geschäftsmodelle sehen von der Übertragung von Eigentum an Gegenständen ab und tendieren zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung (sog. nutzenbasierte Geschäftsmodelle oder «NBG»). Als Beispiel können Abo-Modelle oder Modelle der Kreislaufwirtschaft genannt werden. Damit wird einem wachsenden Bedürfnis nach Flexibilität und Nachhaltigkeit entsprochen (z. B. sharing economy, Mieten statt Kaufen). Dieser Trend ist nicht zuletzt mit Blick auf die Klimaziele zu begrüssen und zu fördern. NGB werden regelmässig durch Leasing finanziert. Allerdings erschwert das Faustpfandprinzip solche Geschäftsmodelle, wenn das Eigentum am Gegenstand vom Leasingnehmer auf die Leasinggeberin übertragen werden soll (sog. Sale-and-Lease-Back). Gestützt auf das Faustpfandprinzip darf das Leasingobjekt diesfalls nicht im Besitz des Leasingnehmers bleiben und auch nicht in seinen Besitz zurückkommen. Die rechtssichere Umsetzung bedingt eine äusserst komplexe und damit kostenintensive Vertragsstrukturierung. Diese vermeidbaren Kosten werden auf die Kundinnen und Kunden überwälzt. Nachhaltige Geschäftsmodelle sind für die Kundinnen und Kunden damit weniger attraktiv als herkömmliche («lineare») Geschäftsmodelle. Mit der Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts, namentlich mit der Zulassung der Mobiliarhypothek, soll dies geändert werden.
Stand der Beratungen
In der Frühjahrssession 2022 berät der Ständerat die Motion als Erstrat.
Beurteilung der Beratungen
Der Ständerat hat die Motion an die zuständige Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.