Datenschutz

Nachbesserungen in der Datenschutzverordnung zwingend notwendig

Der bundesrätliche Entwurf zur Verordnung zum Datenschutzgesetz enttäuscht. Was auf Basis des vom Parlament nach intensiven Beratungen verabschiedeten Gesetzes eine moderne, zweckmässige und zukunftsorientierte Verordnung hätte sein können, wurde zu einem kafkaesk anmutenden Regelwerk. economiesuisse lehnt diesen Entwurf ab und fordert umfassende Anpassungen.

Die Wirtschaft setzt sich für einen modernen und zweckmässigen Datenschutz ein, der die Innovationskraft der Unternehmen nicht behindert. Ein administrativ tragbares Regelwerk, eingebettet in die internationalen Entwicklungen, ist dabei zentral. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) ist es in wesentlichen Punkten gelungen, ein zukunftsgerichtetes, international abgestimmtes Regelwerk zu verabschieden.

Vom Gesetz abweichender Verordnungsentwurf

Der bundesrätliche Entwurf der totalrevidierten Verordnung zum neuen Datenschutzgesetz (E-VDSG) enttäuscht, denn er folgt nicht der vom Parlament vorgegebenen Stossrichtung. Er verschärft grundlos wesentliche Punkte des Gesetzes, ist inhaltlich nicht ausreichend präzise und gleichzeitig unnötig restriktiv. Statt das neue Datenschutzgesetz im Sinne von Ausführungsvorschriften zu konkretisieren, sieht die Verordnung eine Reihe von bürokratischen Zusatzvorschriften (Swiss Finishes) vor, die keine Grundlage im Gesetz finden.

Wirtschaft fordert Nachbesserungen

Die Verordnung wirkt wie ein völlig unabhängig vom neuen Datenschutzgesetz entstandenes Regelwerk. Die politischen Diskussionen und Erwägungen im Parlament wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Dies zeigt sich sowohl in der Verordnung als auch im Erläuterungsbericht. Der Entwurf muss unter Berücksichtigung des neuen Datenschutzgesetzes und insbesondere der politisch intensiv geführten Diskussion, welche zu zahlreichen und wichtigen Kompromissen im Parlament geführt hat, nochmals stark überarbeitet und verbessert werden. Der vorliegende Entwurf wird von der Wirtschaft geschlossen und klar abgelehnt. Er stellt keine Grundlage für einen zweckmässigen, zukunftsgerichteten Datenschutz dar.

economiesuisse hat in der am 14. Oktober 2021 eingereichten Stelleungnahme zum Verordnungsentwurf die folgenden Punkte gefordert:

1) Dem langwierigen politischen Prozess zum neuen Datenschutzgesetz muss Rechnung getragen werden. Das Gesetz ist ein bis in die Einigungskonferenz der Räte intensiv diskutierter Kompromiss. Regeln, welche es nicht ins Gesetz geschafft haben, dürfen nicht über die Verordnung reguliert werden.

2) Sämtliche Swiss Finishes, welche nicht im neuen Datenschutzgesetz geregelt sind und über das Niveau der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) hinausgehen, widersprechen der expliziten Zielsetzung des Gesetzgebers, Kompatibilität mit der DSGVO zu erschaffen. Diese sind ersatzlos zu streichen.

3) Alle Widersprüche zum revidierten Gesetz müssen zwingend behoben werden.

4) Bei der VDSG handelt es sich um eine Ausführungsverordnung, welche lediglich das Gesetz konkretisieren darf. Zahlreiche der im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen setzen sich demgegenüber mit überschiessenden, weitgehenden oder gesetzlich nicht vorgesehenen Vorschriften in Widerspruch zur übergeordneten, bewusst und konsequent prinzipien- und risikobasierten gesetzlichen Ordnung. Sie schaffen damit in der Umsetzungspraxis sehr viel zusätzlichen und unnötigen Aufwand.

5) Die Wirtschaft besteht vor dem Hintergrund eines grossen und aufwändigen Anpassungsbedarfs in den Unternehmen auf einer angemessene Umsetzungsfrist. Dabei erachten wir einen Zeitraum von mindestens einem Jahr laufend ab Feststehen/Veröffentlichung der definitiven Fassung der Verordnung als notwendig und angebracht.

zur Vernehmlassungsantwort