Revidierte PEM-Regeln: limitierter Effekt im zollfreien Handel
Ab heute können die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln alternativ angewendet werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Limitierungen halten viele Schweizer Firmen davon ab, die liberaleren, moderneren Regeln im Warenhandel effektiv nutzen zu können.
Ursprungsregeln sind ein zentraler Bestandteil von Freihandelsabkommen (FHA). Sie definieren, welche Produkte vom Zollabbau profitieren. Hierzu müssen die Waren die Bedingungen des Ursprungsprotokolls des FHA erfüllen und dies mittels eines Nachweises belegen. Das 2012 in Kraft getretene Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Konvention) harmonisiert die Ursprungsregeln in Europa und im Mittelmeerraum, was den zollfreien Warenverkehr in der Region vereinfacht.
Angesichts veränderter Bedürfnisse der Exportindustrie wurde seit Längerem die Revision der Konvention angestrebt. Allerdings konnten sich die Vertragsparteien nicht auf einen Kompromisstext einigen, weshalb das revidierte PEM-Übereinkommen bisher nicht verabschiedet werden konnte. Solange keine Einigung erzielt wird, haben gewisse Vertragsparteien, darunter auch die Schweiz, beschlossen, die revidierten Regeln übergangsweise bilateral anzuwenden, während das aktuelle PEM-Übereinkommen parallel dazu in Kraft bleibt.
Zwei parallele Systeme
Die Firmen müssen deshalb entscheiden, ob sie die Ursprungsregeln des heutigen Übereinkommens oder die revidierten Ursprungsregeln anwenden wollen. Eine Durchlässigkeit zwischen den beiden Regelwerken ist nicht möglich. Entsprechend sind auf dem heutigen PEM-Übereinkommen basierende Ursprungsnachweise für die Kumulation im Rahmen der revidierten Ursprungsregeln nicht erlaubt.
Notwendige Verbesserungen
Komplizierte und veraltete Ursprungsregeln führen bei Unternehmen teils zu höheren Kosten, als dass sie an Zolleinsparungen gewinnen. Die Wirtschaft begrüsst daher die Revision der PEM-Konvention. Die revidierten Regeln sind mehrheitlich liberaler und bringen administrative Vereinfachungen für Firmen. Jedoch generiert die jetzt geltende, parallele Regelung für sie auch neue Herausforderungen.
Es ist daher wichtig, dass die Behörden der Schweiz und ihre EFTA-Partnerländer zusammen mit der Europäischen Kommission die derzeit laufenden Arbeiten für die nötigen Rechtsgrundlagen für die Durchlässigkeit zügig abschliessen. Nur damit oder dem Abschluss der PEM-Revision können die revidierten Regeln effektiv genutzt werden.