Stellungnahme zur KKG-Revision Crowdlending
Die vorgesehenen Anpassungen am Konsumkreditgesetz (KKG) wurden unter anderem durch die neuen technologischen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem KKG nicht unterstellten Plattformen, welche zur Vermittlung von Krediten (Crowdlending-Plattformen) genutzt werden können, ausgelöst.
economiesuisse befürwortet die mit den Anpassungen angestrebte Schaffung eines regulatorischen Level-Playing-Fields unter den Marktteilnehmern, gerade auch mit Bezug zum KKG. Der durch die technologischen Entwicklungen ermöglichte Umbruch muss aber prinzipiell als Chance gesehen werden, bestehende Auflagen zu hinterfragen und überholte Vorschriften abzuschaffen oder anzupassen. Statt neue Geschäftsmodelle zu regulieren, sollten die bestehenden Anbieter durch Deregulierung fit für den Wettbewerb gemacht werden. Auf Basis des Vorentwurfs sind daher zwingende weitere Anpassungen notwendig. Dabei muss insbesondere im Auge behalten werden, dass der Abbau regulatorischer Hürden das ursprüngliche Ziel der Fintech-Vorlage war. Es gilt zu verhindern, dass mit der Vorlage digitale und innovative Geschäftsmodelle behindert werden. Die regulatorischen Auflagen des gesamten Level-Playing-Fields müssen gesenkt werden.
economiesuisse fordert entsprechend weitergehende Anpassungen am KKG sowie punktuell auch am SchKG mit dem Ziel, innovative und digitale Finanzdienstleistungen für alle Marktteilnehmer zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.