Nicht­rau­cher­schutz ohne Au­gen­mass

​Gleich vor­ne­weg: eco­no­mie­su­is­se hat nichts ein­zu­wen­den gegen einen wirk­sa­men Schutz vor dem Pas­siv­rau­chen und an­er­kennt die Fort­schrit­te, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf die­sem Ge­biet ge­macht wur­den. Seit dem Mai 2010 gel­ten lan­des­wei­te Min­dest­stan­dards, die dem gros­sen Be­dürf­nis nach sau­be­rer Luft – bei­spiels­wei­se in öf­fent­li­chen Räu­men – Rech­nung tra­gen. Wo noch stren­ge­re Re­geln gel­ten, sind diese auf kan­to­na­ler Ebene de­mo­kra­tisch le­gi­ti­miert.

​Mit ihrer In­itia­ti­ve «Schutz vor Pas­siv­rau­chen», über die wir am 23. Sep­tem­ber ab­stim­men, will die Lun­gen­li­ga das be­währ­te und aus­ge­wo­ge­ne Ge­setz er­set­zen. Grund­sätz­lich soll dort, wo ge­ar­bei­tet wird, nicht mehr ge­raucht wer­den. Diese stren­ge Re­ge­lung gilt auch dann, wenn es sich um einen Ein­zel­ar­beits­platz wie bei­spiels­wei­se eine Last­wa­gen­fah­rer­ka­bi­ne han­delt. Das ist eine ab­sur­de Zwän­ge­rei, die mit dem vor­der­grün­di­gen An­lie­gen nichts mehr zu tun hat und einer Ent­mün­di­gung na­he­kommt. Zudem ist die In­itia­ti­ve un­schwei­ze­risch, da sie die Kom­pe­ten­zen der Kan­to­ne im Nicht­rau­cher­schutz aus­he­belt. Kurz: Die Lun­gen­li­ga hat bei die­sem Vor­stoss das Au­gen­mass ver­lo­ren. Des­halb ge­hört am 23. Sep­tem­ber ein über­zeug­tes Nein in die Urne.