Es ist nicht alles Gold, was glänzt

Volks­in­itia­ti­ven, die sich mit geld­po­li­ti­schen Fra­gen be­fas­sen, schei­nen mo­men­tan en vogue zu sein. Kom­men­de Woche be­schäf­tigt sich die Kom­mis­si­on für Wirt­schaft und Ab­ga­ben des Na­tio­nal­rats mit der «Gold-In­itia­ti­ve». Diese ver­langt, dass die Na­tio­nal­bank (SNB) in Zu­kunft min­des­tens 20 Pro­zent ihrer Ak­ti­ven in Gold hält. Doch damit nicht genug: Es soll ihr auch ver­bo­ten sein, auch nur ein Gramm des Edel­me­talls je wie­der zu ver­kau­fen. Damit würde die SNB in ihrer geld­po­li­ti­schen Hand­lungs­frei­heit emp­find­lich be­schränkt. Kein Wun­der, hat der Stän­de­rat dem An­lie­gen be­reits eine Ab­fuhr er­teilt.

Gold funk­tio­nier­te jah­re­lang als Anker für Preis­sta­bi­li­tät. Diese nost­al­gi­sche Sicht auf die Rolle des Gol­des in der Geld­po­li­tik war wohl Haupt­mo­ti­va­ti­on für die Pro­mo­to­ren hin­ter der In­itia­ti­ve, die den süf­fi­gen Titel «Ret­tet unser Schwei­zer Gold» trägt. Al­ler­dings führt die In­itia­ti­ve zum Ge­gen­teil des­sen, was sie zu er­rei­chen vor­gibt.

Ein Bei­spiel: Seit Aus­bruch der Fi­nanz­kri­se hätte die SNB unter In­itia­tiv­be­din­gun­gen für an­nä­hernd 50 Mil­li­ar­den Fran­ken Gold auf­kau­fen müs­sen. Dies, weil sie zur Si­cher­stel­lung der Wech­sel­kurs­un­ter­gren­ze zum Euro ihre Bi­lanz­sum­me stark an­he­ben muss­te. Der Vor­gang schaff­te kurz­fris­tig Li­qui­di­tät, die aber ir­gend­wann durch den Ver­kauf von Ak­ti­ven wie­der ab­ge­führt wer­den muss. Genau dies wäre fort­an je­doch ver­bo­ten. Die SNB dürf­te die über­schüs­si­gen Gold­re­ser­ven nicht mehr ab­bau­en – sie würde einen ent­schei­den­den As­pekt ihrer geld­po­li­ti­schen Mög­lich­kei­ten ver­lie­ren. Vor dem Hin­ter­grund der zen­tra­len Rolle, die die SNB bei der Be­wäl­ti­gung der Fi­nanz­kri­se ge­spielt hat, ist dies keine an­ge­neh­me Vor­stel­lung.