Erb­schafts­steu­er: ein Da­mo­kles­schwert für KMU

Die In­iti­an­ten der Erb­schafts­steu­er-In­itia­ti­ve stel­len ihr An­lie­gen als harm­los dar. Die AHV pro­fi­tie­re, und be­trof­fen seien ein­zig ein paar rei­che Spröss­lin­ge. Eine Stu­die von PwC im Auf­trag von eco­no­mie­su­is­se hat genau hin­ge­schaut und eine an­de­re Wahr­heit auf­ge­deckt: Die neue Steu­er würde vor allem Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men ins Mark tref­fen. Bis zu 32 Pro­zent und nicht 20 Pro­zent würde die tat­säch­li­che Steu­er­be­las­tung auf dem Un­ter­neh­mens­wert be­tra­gen. Bis zu 50 Pro­zent des Ei­gen­ka­pi­tals wür­den so ver­nich­tet. Damit droht eine mas­si­ve Struk­tur­be­rei­ni­gung in der bin­nen­ori­en­tier­ten Schwei­zer Wirt­schaft. Vie­len KMU wird der Boden unter den Füs­sen weg­ge­zo­gen.

Zwar stel­len die In­iti­an­ten gross­zü­gi­ge Aus­nah­men in Aus­sicht, denn of­fen­bar ist die Steu­er so harm­los nicht. Kon­kret ge­macht wer­den diese Ent­las­tun­gen je­doch nir­gends – und ver­spre­chen kann man schliess­lich alles. Die Be­din­gun­gen für sol­che Aus­nah­men sind hin­ge­gen schon heute klar und hart. Ver­langt wird eine Wei­ter­füh­rung des Un­ter­neh­mens durch die Erben wäh­rend min­des­tens zehn Jah­ren. Im bes­ten Fall haben die Nach­fol­ger also über zehn Jahre lang eine mas­si­ve Steu­er­an­dro­hung als Da­mo­kles­schwert im Na­cken. Viel­leicht saust es nie herab, es hin­dert sie aber an In­ves­ti­tio­nen, denn für den Fall der Fälle muss das Geld zu­rück­ge­legt wer­den. In zehn Jah­ren kann viel pas­sie­ren, und im schlech­te­ren Fall be­zah­len sie die Steu­er doch: nach­träg­lich. Ge­ra­de in struk­tu­rell schwie­ri­ge­ren Bran­chen wird man sich zwei­mal über­le­gen, ob sich die­ses Ri­si­ko lohnt. Wel­ches Sze­na­rio man sich auch immer vor­stellt: das Un­ter­neh­men ver­liert. Und mit ihm die Ar­beit­neh­men­den.