Personenfreizügigkeit stärkt unsere Sozialwerke

​Derzeit werden in der Schweiz Unterschriften für verschiedene Initiativen gesammelt, die eine Begrenzung der Zuwanderung verlangen. Dass die Wirtschaft auf gut qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen ist, wird dabei ignoriert. Es ist äusserst kurzsichtig, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU zu gefährden. Eine Kündigung würde den bereits heute spürbaren Mangel an qualifizierten Spezialisten in vielen Branchen drastisch verschärfen.

Die Wirtschaft ist nicht die einzige Nutzniesserin der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften – sie kommt auch unseren Sozialversicherungen massgeblich zugute. Staatsangehörige aus dem EU/EFTA-Raum haben unseren Sozialwerken in den vergangenen Jahren zu bedeutenden Mehreinnahmen verholfen. Insbesondere die AHV wäre ohne Zuwanderung heute tief in den roten Zahlen. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hätte sie 2010 anstelle eines Überschusses von 640 Millionen ein Defizit von nahezu drei Milliarden Franken verzeichnet. Diese Differenz ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und beträgt aktuell mehr als ein Mehrwertsteuer- oder ein Lohnprozent.

Die Rechnung ist einfach: Ausländerinnen und Ausländer kommen für 21 Prozent aller AHV-Beiträge auf, sie  beanspruchen aber lediglich 15 Prozent der Leistungen. Eine Abschottung gegenüber dem Ausland würde deshalb nicht nur Tausende von Arbeitsplätzen gefährden. Sie würde auch die Finanzierung unserer Sozialwerke arg in Schieflage bringen.

– Aktuelle Infografik: Zuwanderung hilft der AHV