Rauchzeichen im Steuerwettbewerb: The Party Goes On
Mit einem Ende des internationalen Steuerwettbewerbs ist nicht zu rechnen – auch nicht nach der Verständigung der Schweiz mit der EU im Steuerstreit. Irland setzt auf neue Sonderlösungen und einen tiefen Unternehmenssteuersatz – ein kombinierter Weg, der auch für die Schweiz die Lösung sein muss.
Nachdem die Schweiz und die EU Anfang Juli beschlossen hatten, den Streit um die Unternehmensbesteuerung beizulegen (Link), ist die konkrete Verständigungslösung von beiden Seiten unterzeichnet worden. Der Schritt ist wichtig, weil er Klarheit schafft: Die Schweiz schafft die umstrittenen Steuerregimes ab, EU-Staaten verzichten dafür auf weitere Strafmassnahmen gegen die Schweiz. Künftig orientiert sich die Schweiz steuerlich an internationalen Standards, die von der OECD entwickelt werden. Die Schweiz ist Mitglied der OECD und kann bei der Gestaltung der Standards mitreden. Nicht massgebend für die Schweiz sind hingegen EU-interne Unternehmenssteuerregeln. Dies geht aus der Verständigung mit der EU klar hervor.
Steuerwettbewerb geht weiter
Gleichentags (14. Oktober) hat Irland in Erinnerung gerufen, dass der Steuerwettbewerb auch in Zeiten internationaler Gleichschaltungsbemühungen unvermindert weitergeht. Das Land will eine «knowledge development box» einführen, die der Patentbox Grossbritanniens ähnlich sein soll. Irland reagiert mit dem Schritt auf Kritik, die an gewissen irischen Steuerlösungen geäussert wird. Eine Situation, die jener der Schweiz nicht unähnlich ist.
The Irish Way: Sonderlösungen und ein attraktiver Gewinnsteuersatz...
Mit 12,5 Prozent verfügt Irland bereits über einen hoch kompetitiven Unternehmenssteuersatz, der heute auch von einigen Kantonen (knapp) erreicht wird. In sämtlichen Kantonen mit einer namhaften Zahl internationaler Firmen liegt der Steuersatz jedoch deutlich höher. In Genf beträgt er fast das Doppelte. Sollten Patent- oder Lizenzboxen in einigen Jahren ebenfalls als steuerliche Schmuddelkinder gebrandmarkt werden, braucht sich Irland keine Sorgen zu machen. Selbst ohne Sonderlösungen bleiben alle Attraktivitätsampeln passend zur irischen Landschaft auf Grün. Irland hat am attraktiven Gewinnsteuersatz festgehalten trotz enormen fiskalischen Problemen und einem für den Staat wie die Bevölkerung sehr eng geschnallten Gürtel.
… müssen auch für die Schweiz die Lösung sein
Was bedeutet das alles für die Schweiz? Die Unternehmenssteuerreform III, wie sie bis im Januar in der Vernehmlassung steht, ist in der heutigen Situation richtig und muss in ihren standortrelevanten Kernelementen (Aufhebung Steuerregime, Einführung Lizenzbox und zinsbereinigte Gewinnsteuer, Übergangsmassnahmen, finanzieller Ausgleich) rasch durchgezogen werden. Daneben darf aber die Entwicklung des Umfelds in der längeren Sicht nicht vergessen werden. Ein attraktiver Gewinnsteuersatz wird in absehbarer Zukunft der beste Garant für Erfolg und Wohlstand im internationalen Steuerwettbewerb sein. Davon auszugehen, dass diesem die Luft ausgeht, wäre fatal. Irland weiss das und hält an seinem erfolgreichen Unternehmenssteuersatz fest. Irlands Weg muss auch für die Schweiz möglich sein – angesichts der im Vergleich komfortablen finanziellen Ausgangslage erst recht.
Steuerwettbewerb geht weiter
Gleichentags (14. Oktober) hat Irland in Erinnerung gerufen, dass der Steuerwettbewerb auch in Zeiten internationaler Gleichschaltungsbemühungen unvermindert weitergeht. Das Land will eine «knowledge development box» einführen, die der Patentbox Grossbritanniens ähnlich sein soll. Irland reagiert mit dem Schritt auf Kritik, die an gewissen irischen Steuerlösungen geäussert wird. Eine Situation, die jener der Schweiz nicht unähnlich ist.
The Irish Way: Sonderlösungen und ein attraktiver Gewinnsteuersatz...
Mit 12,5 Prozent verfügt Irland bereits über einen hoch kompetitiven Unternehmenssteuersatz, der heute auch von einigen Kantonen (knapp) erreicht wird. In sämtlichen Kantonen mit einer namhaften Zahl internationaler Firmen liegt der Steuersatz jedoch deutlich höher. In Genf beträgt er fast das Doppelte. Sollten Patent- oder Lizenzboxen in einigen Jahren ebenfalls als steuerliche Schmuddelkinder gebrandmarkt werden, braucht sich Irland keine Sorgen zu machen. Selbst ohne Sonderlösungen bleiben alle Attraktivitätsampeln passend zur irischen Landschaft auf Grün. Irland hat am attraktiven Gewinnsteuersatz festgehalten trotz enormen fiskalischen Problemen und einem für den Staat wie die Bevölkerung sehr eng geschnallten Gürtel.
… müssen auch für die Schweiz die Lösung sein
Was bedeutet das alles für die Schweiz? Die Unternehmenssteuerreform III, wie sie bis im Januar in der Vernehmlassung steht, ist in der heutigen Situation richtig und muss in ihren standortrelevanten Kernelementen (Aufhebung Steuerregime, Einführung Lizenzbox und zinsbereinigte Gewinnsteuer, Übergangsmassnahmen, finanzieller Ausgleich) rasch durchgezogen werden. Daneben darf aber die Entwicklung des Umfelds in der längeren Sicht nicht vergessen werden. Ein attraktiver Gewinnsteuersatz wird in absehbarer Zukunft der beste Garant für Erfolg und Wohlstand im internationalen Steuerwettbewerb sein. Davon auszugehen, dass diesem die Luft ausgeht, wäre fatal. Irland weiss das und hält an seinem erfolgreichen Unternehmenssteuersatz fest. Irlands Weg muss auch für die Schweiz möglich sein – angesichts der im Vergleich komfortablen finanziellen Ausgangslage erst recht.