Der Weg ist frei für ein umfassendes Sanierungsverfahren im Obligationenrecht

Durch die Annahme zweier Kommissionsmotionen ist der Bundesrat nun verpflichtet, ohne Verzug Bericht und Antrag über ein umfassendes Sanierungsrecht im Obligationenrecht (OR) vorzulegen. Der Weg zur Schaffung eines umfassenden Sanierungsverfahrens im Obligationenrecht ist damit frei. ​
​​Nach dem Ständerat in der vergangenen Herbstsession hat am Montag nun auch der Nationalrat diskussionslos eine gleichlautende Motion seiner Rechtskommission angenommen. Diese fordert in Ergänzung zur bundesrätlichen Botschaft zur Teilrevision des Sanierungsrechts im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) ohne Verzug Bericht und Antrag über ein umfassendes Sanierungsrecht im Obligationenrecht (OR).

Sanierungsrecht muss auch innerhalb des Obligationenrechts verbessert werden
Im Zusammenhang mit der Revision des Sanierungsrechts im SchKG (10.077) setzte economiesuisse eine «Begleitgruppe Sanierungsrecht» mit namhaften Experten aus Praxis und Wissenschaft ein. Diese hat der Verwaltung und dem Parlament wiederholt aufgezeigt, dass für ein wirksameres schweizerisches Sanierungsrecht neben Anpassungen im SchKG insbesondere solche im Obligationenrecht unentbehrlich sind. Der Bundesrat und seine Expertengruppen wollten von einem Sanierungsrecht im Obligationenrecht jedoch nichts wissen. Die in der Vorlage des Bundesrats vorgesehenen Verbesserungen des Sanierungsrechts haben sich auf das Nachlassverfahren – und damit auf Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb des SchKG – beschränkt. Diese Vorschläge greifen zu kurz und hätten beispielsweise das «Swissair-Grounding» nicht verhindert. Wie nicht zuletzt die jüngsten Revisionsvorhaben in unseren Nachbarländern zeigen, besteht ein ausgewiesenes Bedürfnis, das Sanierungsrecht auch innerhalb des OR zu verbessern. Ziel muss es sein, das Sanierungsverfahren zeitlich vorzuverlegen und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Unternehmensleitung für die Sanierung bereits in der Phase vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens soweit als möglich zu stärken («Sanierung zehn vor zwölf»). Dies lässt sich mit einer blossen Revision des SchKG nicht erreichen, da hier die Sanierung von Anfang an von der Konkurs- oder Liquidationsgefahr überschattet ist («Sanierung fünf nach zwölf»). Die Schweizer Wirtschaft braucht jedoch ein Sanierungsverfahren, das nicht vom SchKG dominiert wird.


economiesuisse und ihre «Begleitgruppe Sanierungsrecht» werden die Arbeiten des Bundesrats beziehungsweise der Verwaltung zur Ausarbeitung eines Berichts und eines Antrags über ein umfassendes Sanierungsrecht im Obligationenrecht konstruktiv und kritisch begleiten. Ein effektives Sanierungsverfahren im Obligationenrecht stärkt das schweizerische Sanierungsrecht und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz.