«Recht ohne Grenzen» benachteiligt unsere Unternehmen
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) hat sich am Dienstag mit gutem Grund gegen die Petition «Recht ohne Grenzen» ausgesprochen. Die Kommission verlangt aber zu diesem Thema einen rechtsvergleichenden Bericht des Bundesrats. Aus Sicht der Wirtschaft ist der Fokus auf zwingende Rechtsvorschriften verfehlt. Die Erfahrungen zeigen klar: Freiwillige Standards sind zielführend, neue verbindliche Rechtsvorschriften führen hingegen nur zu extraterritorialen Konflikten.
Mit ihrer Petition fordert eine Gruppe von Schweizer Nichtregierungsorganisationen Bundesrat und Parlament zu einer zwingenden Durchsetzung einer umfassenden Unternehmensverantwortung auf und setzt sich damit über die lokalen Gesetzgebungen hinweg. Schweizer Gerichte sollen über solche Klagen von ausländischen Personen urteilen.
Die APK-N hat mit 13:8 Stimmen beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Für eine Kommissionsmehrheit ist die soziale Verantwortung multinationaler Unternehmen nicht nur ein schweizerisches Anliegen. Viel eher müssten die Schweizer Werte im multilateralen Dialog verfochten werden. Zudem könnten Gesetze mit extraterritorialer Wirkung die Einhaltung von Menschenrechten nicht am besten gewährleisten. Sie würden die schweizerischen multinationalen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten aber benachteiligen. Mit 12:10 Stimmen unterstützt die Kommission ein Postulat, das vom Bundesrat einen rechtsvergleichenden Bericht verlangt.
Petition ist unnötig und führt in die Irre
Aus Sicht der Wirtschaft schiesst die Petition am Ziel vorbei. Im Vordergrund stehen die geltenden internationalen Instrumente. Die entsprechenden umfassenden OECD-Empfehlungen wurden gerade im vergangenen Jahr ein weiteres Mal revidiert und ausgebaut. Schweizer Konzerne agieren keineswegs in einem rechtsfreien Raum. Mit ihren zahlreichen Arbeitsplätzen mit oft besseren Bedingungen tragen sie gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern zu einer konkreten Verbesserung der Lebensumstände für sehr viele Menschen bei.
Auch das APK-Postulat birgt Probleme: Mit einer obligatorischen Sorgfaltsprüfung werden gleichsam durch die Hintertüre zwingende Vorschriften eingeführt. Ferner dürfte sich ein Rechtsvergleich nicht auf ausgewählte, europäische Länder beschränken, sondern müsste auch die Situation in Heimatstaaten von Konkurrenten miteinbeziehen. Zu diesen zählen gerade auch Konzerne aus Schwellenländern wie Russland, Indien, Brasilien oder China.
Mit freiwilligen Standards wie dem UN Global Compact oder internationalem «Soft Law» wie den OECD-Empfehlungen für multinationale Unternehmen werden solche Rechtskonflikte vermieden, da sie flexibler auf die verschiedenen Rechtssysteme eingehen. Sie schaffen auch eine Kultur des Gesprächs und Vertrauens. Der Fokus auf juristische Auseinandersetzungen führt hingegen zu einer Verhärtung der Fronten und schadet damit gar dem Anliegen.
Die APK-N hat mit 13:8 Stimmen beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Für eine Kommissionsmehrheit ist die soziale Verantwortung multinationaler Unternehmen nicht nur ein schweizerisches Anliegen. Viel eher müssten die Schweizer Werte im multilateralen Dialog verfochten werden. Zudem könnten Gesetze mit extraterritorialer Wirkung die Einhaltung von Menschenrechten nicht am besten gewährleisten. Sie würden die schweizerischen multinationalen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten aber benachteiligen. Mit 12:10 Stimmen unterstützt die Kommission ein Postulat, das vom Bundesrat einen rechtsvergleichenden Bericht verlangt.
Petition ist unnötig und führt in die Irre
Aus Sicht der Wirtschaft schiesst die Petition am Ziel vorbei. Im Vordergrund stehen die geltenden internationalen Instrumente. Die entsprechenden umfassenden OECD-Empfehlungen wurden gerade im vergangenen Jahr ein weiteres Mal revidiert und ausgebaut. Schweizer Konzerne agieren keineswegs in einem rechtsfreien Raum. Mit ihren zahlreichen Arbeitsplätzen mit oft besseren Bedingungen tragen sie gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern zu einer konkreten Verbesserung der Lebensumstände für sehr viele Menschen bei.
Auch das APK-Postulat birgt Probleme: Mit einer obligatorischen Sorgfaltsprüfung werden gleichsam durch die Hintertüre zwingende Vorschriften eingeführt. Ferner dürfte sich ein Rechtsvergleich nicht auf ausgewählte, europäische Länder beschränken, sondern müsste auch die Situation in Heimatstaaten von Konkurrenten miteinbeziehen. Zu diesen zählen gerade auch Konzerne aus Schwellenländern wie Russland, Indien, Brasilien oder China.
Mit freiwilligen Standards wie dem UN Global Compact oder internationalem «Soft Law» wie den OECD-Empfehlungen für multinationale Unternehmen werden solche Rechtskonflikte vermieden, da sie flexibler auf die verschiedenen Rechtssysteme eingehen. Sie schaffen auch eine Kultur des Gesprächs und Vertrauens. Der Fokus auf juristische Auseinandersetzungen führt hingegen zu einer Verhärtung der Fronten und schadet damit gar dem Anliegen.