Eine aktive Finanzpolitik unterstützt das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket
Das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt. Eine Rückweisung löst keine Probleme und gefährdet die wichtige Aufgabenüberprüfung. Die Wirtschaft unterstützt eine aktive Finanzpolitik, weil sie die Grundlage für die gesunden Staatsfinanzen der Schweiz darstellt.
Die vergleichsweise gute Verfassung der öffentlichen Finanzen der Schweiz lässt leicht vergessen, dass vor zehn Jahren vor allem dem Bund die Schulden über den Kopf gewachsen sind. Die gesamtschweizerische Schuldenquote tendierte gegen die 60-Prozent-Maastricht-Grenze, bei der Defizitquote war der Maastricht-Schwellenwert von drei Prozent gar schon überschritten worden. Die meisten EU-Staaten wären heute froh, sie hätten unsere Probleme von damals. Dennoch war das Tempo des Schuldenanstiegs rasant, ein Hauptgrund, warum die Schuldenbremse geboren und vom Volk 2001 mit Rekordzustimmung angenommen wurde.
Weil die Schuldenbremse keine dauerhafte Neuverschuldung mehr zuliess, musste der strukturell überlastete Bundeshaushalt zuerst ausgeglichen werden. Dies taten zwei Entlastungsprogramme (EPs), die den Bundeshaushalt um 5 Milliarden Franken oder rund einen Zehntel kürzten. Seither ist der Haushalt ausgeglichen, und dank der Schuldenbremse wird er es auch bleiben, solange die Vorgaben eingehalten werden. Der Bundesrat hat die Aufgabe, auf Fehlentwicklungen frühzeitig hinzuweisen und Massnahmen vorzuschlagen. Das hat er jüngst getan mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP), das die Einhaltung der Schuldenbremse bis 2016 sicherstellen soll und darüber hinaus Strukturreformen für die langfristige finanzielle Stabilisierung enthält.
Das KAP 2014 ist auf politischen Widerstand gestossen. Nicht nur die parlamentarischen Fachkommissionen, auch die nationalrätliche Finanzkommission hat das Paket in unheiliger Allianz von Links und Rechts zurückgewiesen. In der Sommersession entscheidet der Nationalrat erstmals über das Paket. Sollte es endgültig zurückgewiesen werden, muss der Bundesrat durch eigene Massnahmen die Einhaltung der Schuldenbremse sicherstellen. Das Parlament hätte in diesem Fall das finanzpolitische Handeln aus der Hand gegeben. Das muss nicht sein. Das KAP ist nicht so schlecht wie behauptet:
Sämtliche Bundesaufgaben werden in die notwendigen Entlastungsbemühungen einbezogen. Massnahmen, die der Bundesrat ergreifen kann (Teuerungskorrekturen, Kreditsperren), nehmen jedoch vor allem die gesetzlich stark gebundenen Aufgaben und namentlich die grösste Bundesaufgabe, die Soziale Wohlfahrt, aus. Im KAP erbringt dieser Bereich einen angemessenen Beitrag, der auch in der Sache gerechtfertigt ist (martkgerechte Verzinsung der IV-Schulden). Ohne Soziale Wohlfahrt müssen die übrigen Bereiche einen entsprechend grösseren Beitrag erbringen.
Auch in der Breite setzt das KAP Prioritäten, die vom Parlament auch abgeändert werden können. Sehr stark wachsende Aufgaben wie die Entwicklungszusammenarbeit können einen grösseren Entlastungsbeitrag erbringen. Zusätzliche Teilaufgaben können einbezogen werden. Echte «Rasenmäher-Methoden» wie Teuerungskorrekturen würden dagegen bei Aufgaben wie der Bildung oder dem Verkehr noch stärker kürzen.
Auf früher kritisierte reine Aufgabenverlagerungen an die Kantone wird beim KAP verzichtet, und auch die geplanten zeitlichen Projektverschiebungen lassen sich sachlich rechtfertigen.
Mit einem Entlastungsvolumen von effektiv unter 600 Millionen Franken ist das KAP massvoll. Weniger als ein Prozent der Bundesausgaben sind betroffen. Eine Sparvorgabe, die im Bereich von Unternehmen regelmässig ohne Probleme akzeptiert und auch realisiert wird.
Die Delegation der «Spararbeit» an den Bundesrat würde die Politik von der Verantwortung entbinden, die sie auch und gerade in der staatspolitisch zentralen Aufgabe der Finanzpolitik hat. Eine aktive Finanzpolitik ist auch unter den quantitativen Vorgaben der Schuldenbremse möglich. Die Sicherstellung eines qualitativ guten Haushalts ist nach wie vor Sache der Politik.
Dies gilt vorab im Zusammenhang mit dem zweiten Punkt des KAP, der Aufgabenüberprüfung. Öffentliche Gelder stehen wie private im Wettbewerb, nicht alles Wünschbare ist finanzierbar, weshalb Prioritäten gesetzt werden müssen. Diese sind nicht für alle Zeit fix, sondern verändern sich mit der Gesellschaft und ihren Ansprüchen. Die Überprüfung der Staatsaufgaben, die Reduktion von Aufgaben, um Platz für Neues zu schaffen, ist deshalb legitim. Es muss erlaubt sein, auch lange bestehende Subventionen oder gesetzliche Aufgabenbindungen zu hinterfragen. Mit der Rückweisung des KAP würde das Parlament den wichtigen Prozess der Aufgabenüberprüfung gefährden und ein strategisches Projekt zur Disposition stellen, das zukunftsweisend ist.
Eine aktive Finanzpolitik sollte beides sein: kurzfristig (Budget) und strategisch (langfristige finanzpolitische Herausforderungen). Nur eine aktive, sich ihrer Verantwortung bewusste Finanzpolitik bietet die Gewähr dafür, dass die öffentlichen Finanzen nachhaltig sind und bleiben. Das war vor zehn Jahren beim Schritt zur Schuldenbremse und den EPs so. Und das ist es auch heute wie aktuell beim KAP und in Zukunft, wenn es beispielsweise um einen Stabilisierungsmechanismus gegen die Verschuldung der AHV geht.
Weil die Schuldenbremse keine dauerhafte Neuverschuldung mehr zuliess, musste der strukturell überlastete Bundeshaushalt zuerst ausgeglichen werden. Dies taten zwei Entlastungsprogramme (EPs), die den Bundeshaushalt um 5 Milliarden Franken oder rund einen Zehntel kürzten. Seither ist der Haushalt ausgeglichen, und dank der Schuldenbremse wird er es auch bleiben, solange die Vorgaben eingehalten werden. Der Bundesrat hat die Aufgabe, auf Fehlentwicklungen frühzeitig hinzuweisen und Massnahmen vorzuschlagen. Das hat er jüngst getan mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP), das die Einhaltung der Schuldenbremse bis 2016 sicherstellen soll und darüber hinaus Strukturreformen für die langfristige finanzielle Stabilisierung enthält.
Das KAP 2014 ist auf politischen Widerstand gestossen. Nicht nur die parlamentarischen Fachkommissionen, auch die nationalrätliche Finanzkommission hat das Paket in unheiliger Allianz von Links und Rechts zurückgewiesen. In der Sommersession entscheidet der Nationalrat erstmals über das Paket. Sollte es endgültig zurückgewiesen werden, muss der Bundesrat durch eigene Massnahmen die Einhaltung der Schuldenbremse sicherstellen. Das Parlament hätte in diesem Fall das finanzpolitische Handeln aus der Hand gegeben. Das muss nicht sein. Das KAP ist nicht so schlecht wie behauptet:
Sämtliche Bundesaufgaben werden in die notwendigen Entlastungsbemühungen einbezogen. Massnahmen, die der Bundesrat ergreifen kann (Teuerungskorrekturen, Kreditsperren), nehmen jedoch vor allem die gesetzlich stark gebundenen Aufgaben und namentlich die grösste Bundesaufgabe, die Soziale Wohlfahrt, aus. Im KAP erbringt dieser Bereich einen angemessenen Beitrag, der auch in der Sache gerechtfertigt ist (martkgerechte Verzinsung der IV-Schulden). Ohne Soziale Wohlfahrt müssen die übrigen Bereiche einen entsprechend grösseren Beitrag erbringen.
Auch in der Breite setzt das KAP Prioritäten, die vom Parlament auch abgeändert werden können. Sehr stark wachsende Aufgaben wie die Entwicklungszusammenarbeit können einen grösseren Entlastungsbeitrag erbringen. Zusätzliche Teilaufgaben können einbezogen werden. Echte «Rasenmäher-Methoden» wie Teuerungskorrekturen würden dagegen bei Aufgaben wie der Bildung oder dem Verkehr noch stärker kürzen.
Auf früher kritisierte reine Aufgabenverlagerungen an die Kantone wird beim KAP verzichtet, und auch die geplanten zeitlichen Projektverschiebungen lassen sich sachlich rechtfertigen.
Mit einem Entlastungsvolumen von effektiv unter 600 Millionen Franken ist das KAP massvoll. Weniger als ein Prozent der Bundesausgaben sind betroffen. Eine Sparvorgabe, die im Bereich von Unternehmen regelmässig ohne Probleme akzeptiert und auch realisiert wird.
Die Delegation der «Spararbeit» an den Bundesrat würde die Politik von der Verantwortung entbinden, die sie auch und gerade in der staatspolitisch zentralen Aufgabe der Finanzpolitik hat. Eine aktive Finanzpolitik ist auch unter den quantitativen Vorgaben der Schuldenbremse möglich. Die Sicherstellung eines qualitativ guten Haushalts ist nach wie vor Sache der Politik.
Dies gilt vorab im Zusammenhang mit dem zweiten Punkt des KAP, der Aufgabenüberprüfung. Öffentliche Gelder stehen wie private im Wettbewerb, nicht alles Wünschbare ist finanzierbar, weshalb Prioritäten gesetzt werden müssen. Diese sind nicht für alle Zeit fix, sondern verändern sich mit der Gesellschaft und ihren Ansprüchen. Die Überprüfung der Staatsaufgaben, die Reduktion von Aufgaben, um Platz für Neues zu schaffen, ist deshalb legitim. Es muss erlaubt sein, auch lange bestehende Subventionen oder gesetzliche Aufgabenbindungen zu hinterfragen. Mit der Rückweisung des KAP würde das Parlament den wichtigen Prozess der Aufgabenüberprüfung gefährden und ein strategisches Projekt zur Disposition stellen, das zukunftsweisend ist.
Eine aktive Finanzpolitik sollte beides sein: kurzfristig (Budget) und strategisch (langfristige finanzpolitische Herausforderungen). Nur eine aktive, sich ihrer Verantwortung bewusste Finanzpolitik bietet die Gewähr dafür, dass die öffentlichen Finanzen nachhaltig sind und bleiben. Das war vor zehn Jahren beim Schritt zur Schuldenbremse und den EPs so. Und das ist es auch heute wie aktuell beim KAP und in Zukunft, wenn es beispielsweise um einen Stabilisierungsmechanismus gegen die Verschuldung der AHV geht.