Irrgarten

Aktienrechtsrevision bringt Gefahren für Wirtschaftsstandort

Der Bundesrat eröffnete heute die Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts. Bereits jetzt muss jedoch festgestellt werden, dass der Bundesrat in die falsche Richtung zielt. Statt die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort zu stärken, sieht er zahlreiche Verschärfungen am bestehenden Recht vor. Diese sind weder notwendig noch angemessen.

Bis zur Annahme der Minder-Initiative zeichnete sich das Aktienrecht in der Schweiz durch hohe Flexibilität und staatliche Zurückhaltung aus. Das Grundprinzip, dass das Gesetz lediglich den für das notwendige Funktionieren der Unternehmen erforderlichen Rahmen regelt, begünstigte das Unternehmertum und schuf darüber hinaus Raum für eine flexible und angemessene Selbstregulierung (z.B. im «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance»). Dieses freiheitliche Aktienrecht bildet das Rückgrat der Standortattraktivität der Schweiz. Die Standortattraktivität wird jedoch im sich verschärfenden internationalen Wettbewerb immer wichtiger.

Verschärfung der Governance-Bestimmungen und Sammelklagen
Die meisten der neuen Vorschläge bewirken aber keine Attraktivitätssteigerung, sondern gerade das Gegenteil: Sie schwächen den Wirtschaftsstandort. Strenge Governance-Vorschriften, d.h. detaillierte Vorgaben, wie sich die Unternehmen organisieren müssen, sehr weitgehende Minderheitenrechte wie Klagen auf Kosten der Gesellschaft, welche die Unternehmen dem Risiko von erpresserischen Klagen aussetzen, schrecken Investoren ab und engen die Unternehmen ein. Sogar die erst neu eingeführten Bestimmungen der Minder-Initiative sollen bereits weiter verschärft werden. 

Kein internationaler Druck
Beim Unternehmensrecht ist die Schweiz in der Rechtsetzung frei. Sie muss sich keinen ausländischen Standards anpassen. Darum kann und soll sie bewusst einen Kontrapunkt zu den Regulierungen im Ausland setzen. economiesuisse wünscht, dass sich der Bundesrat auf die Grundidee des Unternehmensrechts in der Schweiz zurückbesinnt und Anpassungen am bestehenden System nur dann vorschlägt, wenn sie wirklich notwendig sind oder sie eine klare Verbesserung mit sich bringen. Der Trend, sich überall im Ausland inspirieren zu lassen, wie und wo man noch weiter regulieren könnte und für jedes medienwirksame Ereignis gleich eine überschiessende Regelung vorzuschlagen, schadet unserer Wettbewerbsfähigkeit und der Rechtssicherheit.

economiesuisse ist eingeladen, sich zu den Vorschlägen des Bundesrats bis zum 15. März 2015 zu äussern. Wir werden uns in den nächsten Monaten kritisch mit den Vorschlägen auseinandersetzen und unsere Stellungnahme erarbeiten.