Buch­preis­bin­dung schafft ge­fähr­li­ches Prä­ju­diz

​Das Ko­mi­tee gegen die Buch­preis­bin­dung hat am Frei­tag den Ab­stim­mungs­kampf er­öff­net. Die Vor­la­ge ver­fehlt ihr ei­gent­li­ches Ziel – die För­de­rung des Kul­tur­gu­tes Buch – und bringt für die Le­se­rin­nen und Leser be­trächt­li­che Nach­tei­le. Daher spricht sich eine brei­te Al­li­anz gegen die­ses staat­li­che Preis­dik­tat aus. Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se wäre ein neues Buch­preis­kar­tell ein ord­nungs­po­li­ti­scher Sün­den­fall mit ge­fähr­li­cher Prä­ju­dizwir­kung.
Am 11. März haben die Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger das letz­te Wort zur Wie­der­ein­füh­rung der Buch­preis­bin­dung. Ein dos­sier­po­li­tik zur Ab­stim­mungs­vor­la­ge). Der Buch­han­del ist ein gut funk­tio­nie­ren­der Markt, der kei­ner staat­li­chen Re­gu­lie­rung be­darf. Die Wie­der­ein­füh­rung der Buch­preis­bin­dung ist ein schwer­wie­gen­der Ein­griff in die Wirt­schafts­frei­heit und ein Rück­fall in ver­gan­ge­ne Kar­tell­zei­ten. Sie ist gleich­sam ein ge­fähr­li­cher Schritt zur Plan­wirt­schaft und ein pro­ble­ma­ti­sches Prä­ju­diz gegen den Wett­be­werb.

Das Ge­setz ver­fehlt die ge­setz­ten Ziele
Selbst­ver­ständ­lich sind Bü­cher ein wert­vol­les Kul­tur­gut. Das Ge­setz stützt sich daher auch auf den Kul­tur­för­de­rungs­ar­ti­kel. Wie ein Schwei­zer Autor von einer zu­sätz­li­chen Marge für einen aus­län­di­schen Ver­le­ger pro­fi­tie­ren soll­te, ist je­doch schwer nach­voll­zieh­bar. Be­reits heute wird die Buch­kul­tur auf ver­schie­de­ne Weise in der Schweiz ge­för­dert. Ein Preis­dik­tat hilft hier aber nicht. We­sent­lich ef­fi­zi­en­ter ist die di­rek­te Buch­för­de­rung, und sie hat we­ni­ger schäd­li­che Ne­ben­wir­kun­gen.

Auch das Ar­gu­ment der Struk­tur­er­hal­tung, der zwei­te Pfei­ler des Ge­set­zes, führt in die Irre. Haupt­nut­zer in einem Kar­tell sind letzt­lich stets die Star­ken und Gros­sen, das heisst bei den Bü­chern letzt­lich die oft aus­län­di­schen Gross­ver­la­ge und Buch­ket­ten. Den klei­nen, sym­pa­thi­schen Buch­hand­lun­gen im Quar­tier bringt die Buch­preis­bin­dung wenig. Im Ge­gen­teil: Sie wer­den durch die zu­sätz­li­chen Re­gu­lie­run­gen ein­ge­schränkt und müs­sen auf in­no­va­ti­ve Preiss­tra­te­gi­en ver­zich­ten. Die Er­fah­rung zeigt, dass Ver­su­che zur Ze­men­tie­rung von Struk­tu­ren zum Schei­tern ver­ur­teilt sind. Ent­we­der sind die vor­ge­schrie­be­nen Mar­gen für die gros­sen Ket­ten mass­los über­setzt, oder sie rei­chen für klei­ne Buch­hand­lun­gen dann doch nicht aus.

Die wirk­li­che Kon­kur­renz für den Buch­han­del liegt bei den elek­tro­ni­schen Bü­chern. Diese sind von der Preis­bin­dung aus­ge­nom­men und wer­den so zu­sätz­lich ge­för­dert. Mit oder ohne Buch­preis­bin­dung ist der Buch­han­del im Wan­del, wie an­de­re Bran­chen auch. Kar­tel­le ver­zer­ren nicht nur den Wett­be­werb, sie füh­ren auch zu mehr Bü­ro­kra­tie. Le­se­rin­nen und Leser zah­len mehr, ob­wohl sie von einem we­ni­ger in­no­va­ti­ven An­ge­bot pro­fi­tie­ren. Und die Preis­über­wa­chung muss aus­ge­baut wer­den, um Miss­bräu­che zu ver­mei­den.