e-customs: Vision für eine elektronische Zollabfertigung

Der Bundesrat hat heute beschlossen, der EU exploratorische Gespräche über eine Teilnahme der Schweiz am Projekt „e-customs“ vorzuschlagen. Für die stark international ausgerichtete Schweizer Wirtschaft ist ein möglichst ungehinderter grenzüberschreitender Warenverkehr von grösster Bedeutung. Eine Effizienzsteigerung der Zollabwicklung durch elektronische Verfahren spielt dabei eine entscheidende Rolle. Für die Schweiz gilt es, das elektronische Frachtportal zu vollenden und Vereinfachungen auf internationaler Ebene auszuloten.

In den ersten zehn Monaten dieses Jahres haben Schweizer Unternehmen Waren im Wert von rund 160 Milliarden Franken ausgeführt und von gut 140 Milliarden Franken importiert. Für jede Sendung ist eine Zollanmeldung notwendig. Eine vom SECO in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass im Durchschnitt pro Unternehmen, das Waren exportiert oder aus dem Ausland einführt, mehrere Tausend Zolldeklarationen pro Jahr anfallen. Jede Zolldeklaration verursacht Kosten. Auf nationaler und internationaler Ebene laufen Projekte, die Interaktion zwischen Firma und Zoll sowie zwischen den nationalen Zollbehörden mittels Informatiklösungen zu vereinfachen. economiesuisse begrüsst diese Bestrebungen, die eine enge Koordination zwischen Zoll und Wirtschaft bedingen. Projekte müssen planbar sein, zu einer administrativen Entlastung führen, international kompatibel und kompetitiv sein sowie die Bedürfnisse der KMU berücksichtigen. Es gilt zu beachten, dass die Informatisierung der Zollabwicklung kurzfristig zusätzliche Ressourcen erfordert.

Folgende Projekte sind prioritär zu behandeln:

Abkommen über Zollsicherheit und Zollerleichterungen mit der EU: Die Schweiz hat sich verpflichtet, im Warenverkehr mit Drittstaaten die Sicherheitskontrollen zu intensivieren. Für die Unternehmen ist eine reibungslose Übermittlung der Sicherheitsdaten durch die Eidg. Zollverwaltung von grosser Bedeutung.


AEO-Status: Unternehmen, die Anforderungen betreffend Einhaltung der Zollvorschriften, Buchführungs- und Logistiksysteme oder Sicherheit der Gebäude erfüllen, können ab nächstem Jahr den AEO-Status beantragen. Der Nutzen ist umstritten. Letztendlich ist der Status freiwillig und jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, ob eine Zertifizierung sinnvoll ist. Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die Zertifizierung zeitgerecht erfolgen kann und der Status von unseren wichtigsten Handelspartnern anerkannt wird.


Web-dec: Als Ergänzung zum umfassenden Frachtportal e-dec muss möglichst rasch eine benutzerfreundliche Zolldeklaration via Internet ermöglicht werden.

In einem nächsten Schritt ist die Prüfung einer engeren Verzahnung der Verzollungssysteme der Schweiz und der EU vorgesehen. Der heutige Entscheid des Bundesrats, der EU exploratorische Gespräche vorzuschlagen, ist zu begrüssen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings noch keine genaue Aussage über die rechtlichen und technischen Auswirkungen gemacht werden. Diese gilt es gemeinsam mit der EU im Detail zu analysieren.