Vereinfachung der Ursprungsregeln

Am 15. Juni 2011 wurde in Brüssel die Konvention über die Pan-Euro-Mediterranen Ursprungsregeln unterzeichnet. Die Modernisierung der Ursprungsregeln in Europa und im Mittelmeerraum wird dadurch vereinfacht. Mit der Konvention wird die Basis dafür gelegt, dass in Zukunft Industrieprodukte in den Ländern des westlichen Balkans verarbeitet und zollfrei in die EU exportiert werden können. Dies ist insbesondere für die Schweizer Textilindustrie von grossem Interesse.
Ursprungsregeln sind das eigentliche Herzstück von Freihandelsabkommen (FHA). Sie definieren, welche Produkte vom Zollabbau profitieren und sollten deshalb möglichst liberal und einheitlich ausgestaltet sein. Gerade in den Freihandelsabkommen der Schweiz mit der EU und den Mittelmeerstaaten wie Ägypten, Israel, Jordanien, Marokko oder der Türkei ist dies nicht immer gewährleistet. Die Regeln sind teilweise so kompliziert oder überholt, dass bei den Unternehmen höhere Kosten anfallen, um diese Regeln zu befolgen, als dass sie an Zolleinsparungen gewinnen. Aus dem Grund verzichten Exporteure auf die Nutzung von Freihandelsabkommen.

Bis anhin enthielt jedes einzelne FHA der Schweiz/EFTA ein eigenes Ursprungsprotokoll. Damit Waren im gesamten Europa-Mittelmeerraum zollfrei zirkulieren können, müssen alle entsprechenden Protokolle identisch sein. Allfällige Änderungen müssen demnach in jedem Abkommen einzeln vorgenommen werden, was entsprechend zeitaufwendig ist. In der neuen Ursprungskonvention werden die Ursprungsprotokolle der EU und von 22 Nicht-EU-Staaten inklusive der Schweiz zusammengefasst. Anpassungen müssen demnach nur noch einmal vorgenommen werden. Eine Vereinfachung, die economiesuisse klar unterstützt.

Nach dem Inkrafttreten der Konvention werden die entsprechenden Freihandelsabkommen der Schweiz angepasst, d.h. dass die bestehenden Ursprungsprotokolle durch einen Verweis auf die Konvention ersetzt werden. Da die Ursprungsregeln der Konvention mit den bestehenden Ursprungsprotokollen identisch sind, kommt es dadurch zu keinen inhaltlichen Änderungen.

Parallel dazu wird eine Revision der Ursprungskonvention selber verfolgt, um diese den heutigen Bedürfnissen der Exportindustrie anzupassen. Aus Sicht der Wirtschaft stehen dabei folgende Elemente im Vordergrund:

Schaffung der Möglichkeit, einzelne Sendungen während des Transports aufzuteilen

Erhöhung und Vereinheitlichung der Toleranzwerte bezüglich genügender Verarbeitung

Die Erstellung von Ursprungsnachweisen im Selbstdeklarationsverfahren („Rechnungserklärung“)

Berücksichtigung moderner Produktionsprozesse, beispielsweise im Bereich der Hoch- oder Biotechnologie

Darüber hinaus werden durch die Ursprungskonvention die Länder des westlichen Balkans – Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Serbien – in die Pan-Euro-Mediterrane Kumulationszone eingebunden. Für die Schweizer Wirtschaft entsteht dadurch die Möglichkeit, Produkte in diesen Ländern zu verarbeiten und zollfrei in die EU zu exportieren oder umgekehrt. Dies ist insbesondere für die Schweizer Textilindustrie von grosser Bedeutung.