Präventionsgesetz muss im Ständerat verbessert werden
Die Debatte im Nationalrat zum neuen Präventionsgesetz hat für viel Diskussionsstoff gesorgt. Dank starker Opposition konnte das Gesetz in wesentlichen Teilen verbessert werden. Auf das geplante Präventionsinstitut wurde verzichtet und bei der Kostenbremse setzte sich die restriktivere Variante durch. Trotzdem muss der Ständerat die Vorlage nochmals stark verbessern, damit economiesuisse das Gesetz akzeptieren kann.
Der Nationalrat hat sich lange in ideologischen Grabenkämpfen verstrickt, ehe er sich anschickte, das Präventionsgesetz zu behandeln. Dies zeigt sich nun auch im Resultat. Die Vorlage konnte im Vergleich zur Botschaft korrigiert werden, aber es bleibt noch ein gutes Stück Arbeit für den Ständerat, damit das Präventionsgesetz eine Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellt. Solange das nicht der Fall ist, braucht es dieses Gesetz nicht.
Den Krankheitsbegriff hat der Nationalrat entgegen der Meinung der Kommissionsmehrheit nicht verändert. Damit kann jede Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit potenziell als Krankheit interpretiert werden. Krank sein kann man auch, ohne dass eine medizinische Behandlung erforderlich ist. Dieser Grundsatz öffnet Tür und Tor für allerlei Präventionsaktivitäten.
Reformvorhaben werden unnötig verkompliziert
Immer noch im Gesetzestext enthalten ist die schädliche Forderung nach einer Gesundheitsfolgenabschätzung: „Der Bundesrat legt (…) fest, bei welchen geplanten oder realisierten Vorhaben von besonderer Tragweite die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung oder bestimmter Personengruppen vertieft zu ermitteln sind.“ Damit wird ein neues Instrument geschaffen, das Reformvorhaben verkompliziert und den politischen und administrativen Prozess in der Bundespolitik unnötig erschwert.
Die Mehrheit im Nationalrat hat einen rechtlich unselbstständigen Spezialfonds errichtet. Diese Lösung ist aus demokratischer Sicht unbefriedigend. Erstens wird das Parlament um seine Budgetverantwortung gebracht, und zweitens untersteht der Spezialfonds keiner Schuldenbremse. Ausserdem führen Fondslösungen zu Intransparenz in der Staatsrechnung. Die Wirtschaft fordert deshalb, dass die Fondsmittel in die Bundeskasse zu überführen sind, damit sie der parlamentarischen Kontrolle unterstellt werden.
Den Krankheitsbegriff hat der Nationalrat entgegen der Meinung der Kommissionsmehrheit nicht verändert. Damit kann jede Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit potenziell als Krankheit interpretiert werden. Krank sein kann man auch, ohne dass eine medizinische Behandlung erforderlich ist. Dieser Grundsatz öffnet Tür und Tor für allerlei Präventionsaktivitäten.
Reformvorhaben werden unnötig verkompliziert
Immer noch im Gesetzestext enthalten ist die schädliche Forderung nach einer Gesundheitsfolgenabschätzung: „Der Bundesrat legt (…) fest, bei welchen geplanten oder realisierten Vorhaben von besonderer Tragweite die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung oder bestimmter Personengruppen vertieft zu ermitteln sind.“ Damit wird ein neues Instrument geschaffen, das Reformvorhaben verkompliziert und den politischen und administrativen Prozess in der Bundespolitik unnötig erschwert.
Die Mehrheit im Nationalrat hat einen rechtlich unselbstständigen Spezialfonds errichtet. Diese Lösung ist aus demokratischer Sicht unbefriedigend. Erstens wird das Parlament um seine Budgetverantwortung gebracht, und zweitens untersteht der Spezialfonds keiner Schuldenbremse. Ausserdem führen Fondslösungen zu Intransparenz in der Staatsrechnung. Die Wirtschaft fordert deshalb, dass die Fondsmittel in die Bundeskasse zu überführen sind, damit sie der parlamentarischen Kontrolle unterstellt werden.