
Fokus auf Verbesserung der Erwerbsanreize muss bleiben
Das Wichtigste in Kürze:
- Dank der steuerlichen Gleichbehandlung der Zweitverdienenden, häufig Frauen, werden negative Erwerbsanreize und die Heiratsstrafe gleichzeitig abgeschafft.
- economiesuisse unterstützt ein Modell, das das Arbeitskräftepotential besser ausschöpfen kann.
- Eine noch stärkere Steuerprogression als es der Bundesrat vorschlägt, darf es aber nicht geben.
Die Debatte um die Individualbesteuerung geht in die nächste Runde. Mit ihrer Volksinitiative fordern die FDP-Frauen eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung, die die sogenannte Heiratsstrafe abschafft und die Erwerbsanreize für Zweitverdienende – meist Frauen – verbessert. Der Bundesrat lehnt die Initiative zwar ab, präsentiert aber einen indirekten Gegenvorschlag. Mit dem vorgeschlagenen Modell werden die negativen Erwerbsanreize der Einkommensbesteuerung so weit wie möglich minimiert.
Im September 2024 sprach sich der Nationalrat knapp für diesen Gegenvorschlag aus. Nun behandelt der Ständerat das Geschäft in der Frühjahrssession. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) sprach sich Ende Januar 2025 ebenfalls knapp für den Gegenvorschlag aus und hat sich in der Detailberatung weitgehend dem Nationalrat angeschlossen.
Fachkräftemangel gezielt bekämpfen
Die Schweizer Wirtschaft ist auf gut qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Doch das derzeitige Prinzip der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren führt dazu, dass Zweitverdienende einer hohen Steuerprogression unterliegen, was ihre Erwerbsanreize verringert. Eine individuelle Besteuerung könnte dieses Problem entschärfen, ungenutztes Arbeitskräftepotenzial mobilisieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz stärken. Mit Splittinglösungen oder anderen Modellen der gemeinsamen Veranlagung lässt sich dieser Effekt nicht im gleichen Ausmass realisieren.
economiesuisse unterstützt einen Gegenvorschlag, um das Reformziel – die Reduktion negativer Erwerbsanreize und die Abschaffung der Heiratsstrafe – möglichst effektiv und rasch zu erreichen. Gleichzeitig warnt die Wirtschaft jedoch vor einer noch stärkeren Steuerprogression, die dem gewünschten Beschäftigungseffekt entgegenwirken könnte.
Die Reform muss konsequent auf allen Staatsebenen umgesetzt werden, um die erhofften wirtschaftlichen Vorteile zu realisieren. Die Schnittstellen-Problematik zu anderen Rechtsbereichen ohne Individual-, sondern mit Ehepaarbetrachtung sollte nicht ausser Acht gelassen werden werden (z.B. Prämienverbilligungen, Krippensubventionen, Erbrecht).