Herbstsession 2024

Das Top-Thema dieser Herbstsession sind die Bundesfinanzen. Der Bundeshaushalt steht vor grossen Herausforderungen. Strukturelle Defizite müssen ausgeglichen werden; aufgrund der veränderte Sicherheitslage und dem Leistungsausbau der AHV drohen bereits weitere Milliardenausgaben. Zu reden gibt auch das Investitionsprüfgesetz. Zu den weiteren Themen dieser Session gehören die Individualbesteuerung sowie die Zukunft des Schienengüterverkehrs.

Allgemeine Wirtschaftspolitik

Tarifpartner brauchen Verhandlungsspielraum

Gemäss Vorschlag des Bundesrates sollen die Tarifpartner nur über die Preise von Leistungen medizinischer Laboratorien im ambulanten Bereich verhandeln, nicht aber über den Leistungskatalog. Tarifpartnerschaftliche Verhandlungen funktionieren aber nur dann, wenn neben den Tarifen auch die Leistungen verhandelt werden können. Anderenfalls kommt es zu einer Win-Lose-Verhandlungssituation und damit zu einer Blockade.

Darum geht es: Mit der Motion 17.3969 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das KVG so zu ändern, dass die Tarife für Analysen in medizinischen Labors künftig - analog zu Tarmed und DRG – von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Gemäss Vorschlag des Bundesrates sollen die Leistungserbringer und Versicherer jedoch nur über die Tarife verhandeln, während das EDI eine Positivliste der Analysen erlässt.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, weil er zu einer Tarifblockade und in der Konsequenz zu einer staatlichen Festsetzung der Labortarife führen würde. Die überwiesene Motion 17.3969 der Kommission der SGK-S wird damit nicht umgesetzt. Weder beim TARMED noch bei den DRG gibt es eine vom Bundesrat vorgegebene Positivliste. Die Tarifpartner handeln aus, welche Leistungen mit welcher Tarifstruktur abgegolten werden. Die Möglichkeit, nicht nur die Tarifstruktur, sondern auch den Leistungskatalog zu verhandeln, gibt den Tarifpartnern viel mehr Verhandlungsspielraum. Dies ist im Sinn und Geist der Motion 17.3969.

Empfehlung economiesuisse: Ablehnung

Steuern & Finanzen

Negative Erwerbsanreize beseitigen

Das heutige System der gemeinsamen und progressiven Besteuerung von Ehepaaren führt besonders für verheiratete Zweitverdienende zu eingeschränkten Erwerbsanreizen. Mit dem Systemwechsel von der gemeinsamen zur individuellen Besteuerung von Ehepaaren werden die negativen Erwerbsanreize der Einkommensbesteuerung so weit als möglich minimiert. Um eine gleichmässige Entlastungswirkung über alle Einkommensklassen hinweg zu erreichen, sieht die Vorlage eine verschärfte Progression im Tarifverlauf vor.

Darum geht es: Die Schweizer Wirtschaft ist auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen und deren Verfügbarkeit ist ein wichtiger Vorteil im internationalen Standortwettbewerb. Gleichzeitig besteht bei (potenziellen) Zweitverdienenden ungenutztes Arbeitskräftepotenzial. Für sie führt die Individualbesteuerung zu einer deutlichen Verbesserung der Erwerbsanreize. Mit Splittinglösungen oder anderen Modellen der gemeinsamen Veranlagung lässt sich dieser Effekt nicht im gleichen Ausmass realisieren.

Das findet economiesuisse: economiesuisse unterstützt den vom Bundesrat erarbeiteten Gegenvorschlag, weil damit die negativen Erwerbsanreize bestmöglich reduziert werden. Mit einer Gesetzesvorlage kann das Ziel rascher erreicht werden als mit einer Verfassungsänderung. Eine weitere Verstärkung der Progression wird jedoch abgelehnt, weil das den gewünschten Beschäftigungseffekten entgegenwirken würde. Steuererhöhungen an anderer Stelle lehnt die Wirtschaft ab; sie würden den angestrebten Impulsen entgegenwirken. Um volle Wirkung zu entfalten, muss der Systemwechsel zudem auf allen Staatsebenen umgesetzt werden. Schliesslich ist es zentral, dass die Schnittstellen des Steuersystems zu Bereichen, die nach wie vor auf das Ehepaar als Wirtschaftsgemeinschaft abstellen (z.B. Sozialversicherungen, Erbrecht), ausreichend geregelt werden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer unter Bedingungen vertretbar

Der Bundeshaushalt steht vor grossen Herausforderungen. Strukturelle Defizite müssen über ein umfassendes Bereinigungspaket ausgeglichen werden. Wegen der veränderten Sicherheitslage und dem vom Volk beschlossenen Leistungsausbau der AHV drohen weitere Milliardenausgaben. Eine befristete Zusatzfinanzierung kann in dieser Situation ein gangbarer Weg darstellen unter der Bedingung, dass sämtliche ausgabenseitigen Massnahmen vorher ausgeschöpft und ein langfristig wirksames Entlastungspaket geschnürt wurden.

Darum geht es: Die Notwendigkeit, mehr Mittel in die Sicherheit des Landes zu investieren, ist angesichts der geopolitischen Lage nicht zu bestreiten. Mit der Abstimmung zur 13. AHV-Rente ist zudem der Mittelbedarf des Bundes noch einmal deutlich gestiegen. Daran ändern auch die neuen AHV-Perspektiven nichts. Diese Mehrausgaben kommen zu den ohnehin stetig steigenden Ausgaben für Sicherheit und Altersvorsorge hinzu. Es entsteht ein zusätzlicher Finanzbedarf, der die Möglichkeiten von strukturellen Anpassungen auf Seiten der Ausgaben übersteigen kann. Zur Diskussion steht deshalb eine gezielte befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie sie der Bundesrat für die Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits als Massnahme vorschlägt.

Das findet economiesuisse: In Anbetracht des nach wie vor hohen Finanzbedarfs sowohl bei der AHV als auch bei der Armee erachtet economiesuisse diesen Vorschlag als grundsätzlich gangbaren Weg. Wie hoch die Übergangsfinanzierung letztendlich sein soll, muss hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen überprüft werden. Die notwendige Ausbalancierung des Bundeshaushalts durch strukturelle Massnahmen (Aufgaben- und Subventionsüberprüfung) muss dennoch erfolgen. Einzig strukturelle Massnahmen können den ausgabenseitig überlasteten Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen und für neue Aufgaben erforderliche finanzielle Handlungsspielräume schaffen.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

ALV: Kurzfristige Kürzung vertretbar

Die Finanzen der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind solid. Die befristete Senkung des ordentlichen Bundesbeitrags an die ALV ist angesichts der bestehenden Reserven vertretbar. Es macht keinen Sinn, mit knappen Bundesgeldern Reserven anzulegen, die nicht gebraucht werden.

Darum geht es: Der Bundesbeitrag an die ALV soll in den Jahren 2025–2029 um insgesamt 1,25 Milliarden Franken gekürzt werden. Eine Ventilklausel stellt dabei sicher, dass die ALV nicht in eine finanzielle Schieflage gerät. Eine solche ist nicht absehbar: Die ALV ist dank dem ausserordentlichen Beitrag des Bundes während der Corona-Pandemie (16 Milliarden Franken) schuldenfrei. So konnte eine Erhöhung der Lohnbeiträge verhindert werden. Die Finanzen der ALV sind nachhaltig gesichert. Es wird in den nächsten Jahren mit Überschüssen gerechnet, die das Eigenkapital der Versicherung von aktuell 6.8 Milliarden Franken weiter anheben werden. Gemäss Botschaft betragen die Überschüsse auch mit gekürzten Bundesbeiträgen noch gut eine Milliarde Franken jährlich.

Das findet economiesuisse: economiesuisse unterstützt die Vorlage im Interesse einer notwendigen Stabilisierung des Bundeshaushalts. Die Kürzung des Bundesbeitrags ist angesichts der stabilen wirtschaftlichen Aussichten und der heutigen finanziellen Ausstattung der Arbeitslosenversicherung vertretbar. Knappe Mittel des Bundes müssen so effizient wie möglich verwendet werden. Auf eine unverminderte Alimentierung bereits genügend dotierter Fonds ist deshalb angesichts der aktuellen Haushaltslage vorübergehend zu verzichten. Dank der Ventilklausel wird sichergestellt, dass die ALV nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät und keine Betragserhöhungen nötig werden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Wettbewerb & Regulatorisches

Übertriebene Regulierung im neuen Tabakgesetz

Kinder und Jugendliche dürfen nicht der Tabakwerbung ausgesetzt sein. Die Tabakinitiative und damit der Volkswille sind umzusetzen. Das Gesetz muss dabei aber präzise sein. Forderungen, die über den Gegenstand der Initiative hinausgehen, haben in der Vorlage keinen Platz.

Darum geht es: Die Umsetzung der Tabakinitiative kommt zum zweiten Mal in den Ständerat, nachdem der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat. Die SGK-S hält nach Abklärungen und Anhörungen zur Verfassungskonformität grossmehrheitlich an der Variante ihres Rates fest und fordert eine Anpassung der bundesrätlichen Vorlage, da diese nicht nur die Volksinitiative umsetzt, sondern zusätzliche Regulierungen und Verbote einführen möchte. Die Kommission hat dabei Fingerspitzengefühl bewiesen und hat insbesondere ein faktisches Tabakwerbeverbot, welches über den Volkswillen hinausgeht, und weitere von der Verwaltung hinzugefügte Punkte aus der Vorlage gestrichen.

Das findet economiesuisse:

  • Unterstützung der Mehrheit der SGK-S: Es ist nicht zielführend, sich einer der unterschiedlichen Positionen im Nationalrat anzunähern. Vielmehr würde ein solcher Versuch das Gleichgewicht des Kompromisses gefährden und so letztendlich auch eine zeitnahe Umsetzung der Volksinitiative verzögern.
  • Bei Art. 18, Abs. 1, Bst. e (Werbung im öffentlichen Raum) und Art. 20, Abs. 1, Bst. b (Sponsoring) gilt es, die Minderheit I zu unterstützen und bei der Variante des Ständerats zu bleiben.

Empfehlung economiesuisse: Annahme-bedingt

Energie, Umwelt & Infrastruktur

Wer auf Erneuerbare bauen will, muss auch bauen wollen

Die bestehenden Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien gefährden die Versorgungssicherheit. Sie sind mühsam und teils absurd – es braucht dringend eine Straffung.

Darum geht es: Mit den heute geltenden Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können sich Projekte um 20 Jahre oder mehr verzögern. Um den notwendigen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen, sollen deshalb diese Verfahren vereinfacht und vor allem beschleunigt werden. Damit will der Bundesrat die Voraussetzungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie von Übertragungsleitungen schaffen.

Das findet economiesuisse: Insgesamt adressiert die Vorlage die richtigen Hebel für eine Verfahrensbeschleunigung bei erneuerbaren Energien. Mit dem neuen kantonalen Plangenehmigungsverfahren und der Beschränkung der Beschwerdemöglichkeiten auf zwei Instanzen werden die Bewilligungsverfahren voraussichtlich deutlich beschleunigt. Die Vorlage wird daher begrüsst.

Damit die laufenden Projekte des Solarexpresses weiterverfolgt werden, braucht es eine Verlängerung des Gesetzes oder eine geeignete Anschlusslösung. Zum einen sind bei diversen Projekten Einsprachen zu erwarten, die den Fahrplan verzögern könnten, und zum anderen ist aufgrund der klimatischen Bedingungen im alpinen Gelände die Bauphase in den Sommermonaten auf drei bis fünf Monate begrenzt. Diese Bauphase wird teilweise durch Umweltauflagen weiter verkürzt (keine Bautätigkeiten während Brutzeiten). Die Projektanten benötigen ein klares Zeichen seitens der Politik zur Stärkung der Investitionssicherheit.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Geld allein löst keine Probleme

Der Bundesrat will über 500 Millionen Franken aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe für die Sanierung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) verwenden. Für die Wirtschaft ist klar: Dieser enorme Zustupf muss mit klaren Bedingungen und strukturellen Veränderungen verbunden sein, die das Preis-Leistungs- Verhältnis des EWLV verbessern.

Darum geht es: Der EWLV – das Sammeln, Bündeln, der Transport und das Entbündeln von einzelnen Güterwagen – wird von SBB Cargo derzeit nicht eigenwirtschaftlich erbracht und weist grossen Investitionsbedarf aus. Der Bundesrat will den EWLV in der Schweiz auf Vordermann bringen und so die Zukunft der Schiene im Binnengüterverkehr sichern. Betriebs- und Investitionsbeiträge sollen bei der Modernisierung und Dekarbonisierung helfen. Die Finanzierung soll aus der LSVA erfolgen – zulasten der transportierenden Unternehmen und des Bahninfrastrukturfonds.

Das findet economiesuisse:

  • Es besteht Handlungsbedarf, Teile des Transportangebots auf der Bahn sind marode. Soll es mittelfristig eigenwirtschaftlich funktionieren, braucht es neben Geld auch mehr Transparenz und grundlegende Reformen.
  • Die Vorlage darf kein weiterer finanzieller «Rettungsring» für SBB Cargo sein.
  • Ziel für einen nachhaltigen EWLV muss Eigenwirtschaftlichkeit sein.
  • Auf substanzielle Preiserhöhungen seitens SBB Cargo ist zu verzichten. Sämtliche Tarifanpassungen sind mit einem Nachweis gleichwertiger Eigenleistungen zu begründen. Das UVEK muss sein Unternehmen als Eignerin in die Pflicht nehmen.
  • Subventionen sind einzig an temporär unwirtschaftliche Produtionsschritte auszurichten. Hierfür braucht es vollständige Transparenz über die Kostenstrukturen von SBB Cargo und eine regelmässige, detaillierte Berichterstattung.
  • Das System EWLV muss organisatorisch verändert und stärker für Drittanbieter geöffnet werden.
  • Die Mehrheitsanträge der KVF-S bieten eine Grundlage für Verbesserungen der Vorlage. Im Zweitrat besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Keine Luftschlösser bauen

Das Ziel der Initiative ist weder wünschbar noch nachhaltig. Ein extrem niedriger Ressourcenverbrauch, wie ihn die Initiative fordert, ginge mit einer regelrechten Dekonstruktion unseres Wohlstandes einher. Statt Luftschlösser zu bauen, plädiert die Wirtschaft dafür, bereits beschlossene, ambitionierte Nachhaltigkeitsziele konsequent umzusetzen, um echten Fortschritt zu erzielen.

Darum geht es: Die Initianten fordern, dass die Schweiz bis in zehn Jahren innerhalb der planetaren Grenzen leben muss. Das heisst, dass Bevölkerung und Unternehmen in der Schweiz ihren Ressourcenverbrauch so weit reduzieren müssten, dass alle Menschen auf der Welt gleich viel Ressourcen wie sie verbrauchen könnten, ohne den Planeten zu überbeanspruchen. Der direkte Gegenvorschlag einer Minderheit der UREK-S ändert daran nur die Nuance der Übergangsfrist. Der radikale Kern bleibt.

Das findet economiesuisse: Es braucht mehr «machen» statt «träumen»:

  • Follow the science – die Umwelt- und Klimaschutzerfolge unseres Wirtschaftssystems ausbauen, anstatt zu unterminieren und Chancen nutzen sowie in Innovationen investieren (Umwelttechnologien, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft).
  • Rote Linien fallen lassen und ambitionierte Kompromisse schmieden in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.
  • Realistische Ziele sofort umsetzen statt mit Extremforderungen den Umweltschutz auf die lange Bank schieben.
  • Internationale Koordination, um Umweltstandards auf globaler Ebene zu verbessern.

Empfehlung economiesuisse: Ablehnung

Aussenwirtschaft

Fehldiagnose eines Scheinproblems

Eine staatliche Investitionskontrolle ist nicht im Interesse einer offenen und vernetzten Schweiz. Ausserdem fehlt dafür jegliche Evidenz. Bis heute sind keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet hätten.

Darum geht es: Die Vorlage sieht vor, Übernahmen von inländischen Unternehmen durch staatlich kontrollierte Investoren aus dem Ausland einer Genehmigungspflicht zu unterstellen. Damit soll verhindert werden, dass solche Investoren die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Schweiz gefährden. Der Bundesrat lehnt das vom Parlament in Auftrag gegebene Vorhaben ab.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft lehnt eine staatliche Investitionskontrolle aus folgenden Gründen prinzipiell ab:

  • Ungerechtfertigter Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit: Ein fehlender Nutzen steht einer massiven Kostenzunahme für Wirtschaft und Behörden gegenüber.
  • Investitionskontrollen sind Ausdruck protektionistischer und industriepolitischer Tendenzen. In dieses Fahrwasser darf die Schweiz nicht abdriften. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit wird überstrapaziert.
  • Selbst ohne Investitionsprüfung verfügt die Schweiz bereits heute über Investitionsschranken, welche über dem OECD-Durchschnitt liegen.

Die WAK-N hat den Geltungsbereich der Investitionskontrolle über den Vorschlag hinaus, den der Bundesrat wider Willen gemacht hat, überdehnt. Die Wirtschaft lehnt diese Ausdehnung dezidiert ab. Sie weist zudem auf die Gefahr hin, dass das Gesetz über die Jahre weiterentwickelt und auf andere Firmen angewendet werden könnte, die weder von nationaler Bedeutung noch relevant für die öffentliche Sicherheit sind. Zudem bedeutet die Ausdehnung des Geltungsbereichs eine weitere massive Zunahme der Regulierungskosten für Wirtschaft und Behörden.

Empfehlung economiesuisse: Ablehnung

Flexibilität der Schweiz nicht einschränken

Der Schutz geographischer Angaben (GA) soll in Verhandlungen über Freihandelsabkommen immer ein Ziel sein. Es ist aber wichtig, dass der Bundesrat nicht eingeschränkt wird. Am Ende muss das Gesamtergebnis stimmen.

Darum geht es: Die Motion Nicolet fordert, dass der Bundesrat bei allen Handelsabkommen die Anerkennung der Qualitätszeichen GUB (geschützte Ursprungsbezeichnung) und GGA (geschützte geografische Angabe) verlangt.

Das findet economiesuisse: Obwohl sich economiesuisse für die Anerkennung und Durchsetzung der geschützten Qualitätszeichen einsetzt, lehnt sie die Motion Nicolet ab. Es muss sichergestellt werden, dass die Flexibilität des Bundesrates in der Aussenwirtschaftspolitik nicht eingeschränkt wird. Die Motion nimmt in ihrer Formulierung jedoch Verhandlungsergebnisse vorweg. Es liegt in der Natur von Vertragsverhandlungen, dass nicht alle Ziele voll erreicht werden können.

economiesuisse unterstützt im Gegenzug die Kommissionmotion 24.3814, die den Bundesrat beauftragt, sich generell stärker für die Einhaltung und die Anerkennung unserer GA einzusetzen.

Empfehlung economiesuisse Mo. Nicolet.: Ablehnung

Empfehlung economiesuisse Mo. WAK-S.: Annahme

Wirtschaft unterstützt Stossrichtung, verlangt aber noch Anpassungen

economiesuisse unterstützt die vier Entwicklungsziele der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 grundsätzlich. Allerdings sollen strategische Zwischenziele definiert und die Zahl der Schwerpunktländer reduziert werden.

Darum geht es: Die IZA-Strategie 2025-2028 sieht ein Budget von 11.27 Milliarden Franken vor. Damit werden die drei Pfeiler der internationalen Zusammenarbeit (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechte) finanziert.

Die Wirtschaft hält die Zielsetzung der IZA-Strategie 2025-2028 grundsätzlich für sinnvoll und unterstützt den Fokus auf die vier Bereiche menschliche Entwicklung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Klima und Umwelt, Frieden und Gouvernanz. Jedoch ist die Zielsetzung sehr allgemein gehalten, so dass kaum widersprochen werden kann. Deshalb braucht es einerseits strategische Zwischenziele. Andererseits muss die IZA regelmässig und auf der Grundlage evidenzbasierter Methoden auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Die 11.27 Milliarden Franken, welche der IZA im Zeitraum 2025-2028 insgesamt zur Verfügung gestellt werden sollen, sind angesichts der Finanzknappheit des Bundes eine grosse Summe.

Das findet economiesuisse: 

  • Reduktion der Schwerpunktländer nötig: Im Sinne einer effizienteren Ressourcenallokation plädiert economiesuisse für eine Fokussierung auf weniger Länder. Gleichzeitig soll die Förderung der guten Regierungsführung («good governance») höher gewichtet werden.
  • Ausgewogene Lösung für die Ukraine: economiesuisse unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Mittelzuweisung als Minimalbetrag. Die Unterstützung der Ukraine ist nicht zuletzt systemrelevant für die Ernährungssicherheit vieler Entwicklungsländer.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Die Schweiz braucht die volle Assoziierung

Ohne die Vollassoziation der Schweiz am Forschungsprogramm der EU gefährdet die Schweiz ihren Spitzenplatz im Bereich Forschung und Innovation.

Darum geht es: Der Erfolg der Schweizer Wirtschaft basiert auf Forschung und Innovation. Diese ist längst international ausgerichtet. Um die besten Köpfe in die Schweiz zu holen und die Forschungszentren in der Schweiz auf einem Spitzenplatz zu halten, müssen diese an den Forschungsprogrammen der EU gleichberechtigt teilnehmen können. Mehrere Standesinitiativen fordern deshalb von den Bundesbehörden Massnahmen, damit die Schweiz wieder in das Programm Horizon Europe und die zukünftigen Forschungsrahmenprogramme aufgenommen wird. Die Vollassoziation der Schweiz ist derzeit Teil der Verhandlungen über die Bilateralen III zwischen der Schweiz und der EU. Mit Aufnahme der bilateralen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz im März 2024 wurde Schweizer Forschenden wieder die Möglichkeit gewährt, an Teilen von Horizon Europe teilzunehmen. Aufgrund erzielter Fortschritte bei den institutionellen Fragen wurde diese partielle Teilnahme – insbesondere an Ausschreibungen des European Research Council ERC auf das Jahr 2025 ausgedehnt.

Das findet economiesuisse: : Die Zielsetzung der kantonalen Initiativen wird von der Wirtschaft unterstützt. Für viele innovationsorientierte Sektoren ist eine Vollassoziation der Schweiz am EU-Programm für Forschung und Innovation von höchster Bedeutung. Eine langfristige Regelung der Teilnahmebedingungen mittels eines «specific agreement» wird von der Wirtschaft deshalb unterstützt.

Nun gilt es, in den Verhandlungen über die Bilateralen III ein gutes, ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Die Möglichkeit einer Vollassoziation der Schweiz am heutigen und an künftigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU muss Teil dieses Abkommens sein.

Empfehlung economiesuisse: Annahme