Steuern

Juso-Initiative: Rasch Klarheit schaffen

Könnte bei Annahme der neuen Juso-Initiative eine Wegzugsteuer eingeführt werden? Gälte die geforderte Nachlasssteuer auch für Weggezogene? Wären Kapitalverkehrsbeschränkungen für Betroffene denkbar oder gar ein Passentzug? Auf diese Fragen könnte der Bundesrat demnächst erste Antworten geben. Klärungen sind wichtig: Die Verunsicherung bei den von der Initiative Betroffenen ist gross. Bereits vor der Abstimmung droht der Verlust der besten Steuerzahler der Schweiz. Mit einschneidenden Auswirkungen für uns alle.

Die neue Juso-Volksinitiative verunsichert. Sie will Nachlässe und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit einer neuen Bundessteuer von 50 Prozent belegen. Die betroffenen Nachlässe würde damit bis zur Hälfte wegbesteuert. Mit dem Geld soll der “klimafreundliche Umbau” der Schweizer Wirtschaft finanziert werden.

Die Verunsicherung bei den Betroffenen rührt nicht primär daher, dass mit einer Annahme der Initiative gerechnet wird. Doch die Auswirkungen der Initiative wären so dermassen einschneidend, dass sich die Betroffenen nicht einmal auf ein minimales Risiko einlassen können. Zur Begleichung der immensen Steuerschulden wären Zwangsverkäufe nötig, grosse Familienunternehmen müssten zerschlagen oder ins Ausland verscherbelt werden. Die familieninterne Übergabe an die nächste Generation wäre nicht mehr möglich. Das in der Schweiz traditionell wichtige Modell der über mehrere Generationen aufgebauten, grossen Familienunternehmen würde ausradiert. Angesichts dermassen gravierender Konsequenzen besteht der Wunsch bei Betroffenen, sich für alle Fälle abzusichern – und hier liegt das Problem.

Übergangsmassnahmen sind völlig unklar

Die Initiative verlangt, dass im Fall ihrer Annahme sofort Massnahmen gegen die Steuervermeidung ergriffen werden. Welche Massnahmen das sind, wird offengelassen. Die Erarbeitung der Massnahmen liegt beim Bundesrat, der sie jedoch rückwirkend auf den Abstimmungstag auf darauf folgende Nachlässe und Schenkungen anwenden muss. Den Betroffenen bliebe keine Zeit, sich auf die Massnahmen einzustellen und ihnen notfalls auszuweichen. Soll aber jedes Risiko ausgeschlossen werden, weil die Folgen vernichtend wären, bleibt nur vorzeitiges Handeln: d.h. der frühzeitige Wegzug aus der Schweiz.

Es droht der Verlust der besten Steuerzahler der Schweiz

Der Schaden, der der Schweiz in dieser Lage droht, ist immens. Die Betroffenen gehören zu den besten Steuerzahlern unseres Landes. Ein verbreiteter Wegzug hätte rasch sehr hohe Steuerausfälle und darüber hinaus volkswirtschaftliche Schäden zur Folge. Mit einem späteren Nein zur Initiative an der Urne – die Volksabstimmung findet kaum vor 2026 statt – könnte höchstens ein Teil des Schadens gemindert werden. Einigkeit besteht deshalb weitum, dass Umsetzungsfragen rasch geklärt werden müssen, um eine für alle ungute Entwicklung zu verhindern.

Eine Möglichkeit dazu wurde mit einem parlamentarischen Vorstoss geschaffen, der in der Sommersession im Bundesparlament eingereicht wurde. Die Interpellation fragt beim Bundesrat nach den rechtlichen Folgen der Initiative, bzw. welche Massnahmen zur Verhinderung der Steuervermeidung aus rechtsstaatlicher Sicht überhaupt in Frage kämen. Könnte die Nachlasssteuer trotz Wegzug durchgesetzt werden? Ist die Einführung einer völlig neuartigen Wegzugsteuer denkbar? Sind der vorsorgliche Passentzug oder Kapitalverkehrsbeschränkungen vorstellbare Massnahmen?

Klarheit schaffen, um vorzeitigen Schaden abzuwenden

Der Bundesrat beantwortet Detailfragen zu einer Initiative gewöhnlich in seiner Botschaft an das Parlament. Das wird er auch im vorliegenden Fall tun. Dass er die Initiative für schädlich erachtet und sie ohne Gegenvorschlag ablehnt, hat er bereits kommuniziert. Mit der Botschaft ist aber nicht vor dem Winter zu rechnen. Der parlamentarische Vorstoss bietet somit Gelegenheit, schon zeitnah wichtige Umsetzungsfragen zu klären.

Der Bundesrat sollte die Interpellation noch im August beantworten. Sind die Antworten ausreichend klar – insbesondere, was die als besonders schädlich erachteten Wegzugsteuer anbelangt – kann dies zur Beruhigung der Lage beitragen. Eine Beruhigung auf Seiten der Betroffenen wäre nicht nur wünschbar. Sie scheint angesichts der in vielen Fällen offenbar schon fortgeschrittenen Alternativplanungen dringend.