CS-Deal: Schwierige Fragen der Juristerei – und eine politisch glasklare Antwort
Die Politik hätte es in der Hand gehabt, die Verstaatlichung der CS zu fordern. Oder das Pleitegehenlassen der angeschlagenen Bank. Das hat sie nicht getan. Deshalb gilt der Rettungsplan des Bundesrats. Er ist in der Sache unwidersprochen geblieben – alle derzeit gewälzten juristischen Fragen hin oder her.
Von einer Ohrfeige war im Nachgang des Nationalrats-Neins zum bundesrätlichen Rettungsplan in der Grossbankenfrage die Rede. Von einem Signal, das zu setzen war. Einem nötigen Fingerzeig an den Bundesrat, dass es so nicht geht. Weiter wie bisher: ist kein Plan. Vieles muss sich ändern.
Das Nein, die Ohrfeige, sei folgenlos; das war von Anfang an die Prämisse. Aber Nein ist Nein – und darauf schalteten sich Juristen ein, die genau dies sagten: Nein ist Nein, das Parlament hat dem Bundesrat in seinem Feuerwehreinsatz die Unterstützung versagt.
Andere Juristen, das Sekretariat der für die Garantien zuständigen Finanzkommissionen und der Bundesrat sind anderer Meinung und sie bleiben es: Der Bundesrat hat von seiner Notrechtskompetenz Gebrauch gemacht und in einer schwierigen Situation, die raschen Entscheid erforderte, im Interesse des Landes und der Finanzstabilität das nach dem damals bestandenen Wissen Beste beschlossen.
Wer hat Recht? Staatsrechtler und Verwaltungsrechtsspezialistinnen werden Gutachten schreiben, Meinungen werden auf Meinungen treffen und vielleicht – hoffentlich – wird am Ende denen Recht gegeben, die den Rettungsplan unterstützen oder immerhin akzeptierten. Das ist neben dem Bundesrat und den anderen beteiligten Behörden die gesamte Schweizer Wirtschaft. Das ist, das Politgetöse weggeschoben, aber auch das Bundesparlament, und zwar in seiner ganzen Breite, von links bis rechts.
Der Bundesrat hat von Anfang an die Optionen aufgezeigt. Er hat sie wieder und wieder genannt. Verstaatlichung der CS. Herauslösung der CS Schweiz und Fallenlassen des Rests gemäss Too-Big-To-Fail. Das Pleitegehenlassen der ganzen CS. Oder eben: die Fusion mit der UBS.
Man hat den Debatten gut zugehört. Den Verlautbarungen im Fernsehen, den Interviews, allen Inszenierungen. Weder auf der linken noch auf der rechten Seite hätte man auch nur eine Verstaatlichungs-Fürsprecherin gehört. Oder einen Befürworter der knallharten Pleitegehenlassen-Option. Dass jemand ernsthaft und mit Nachdruck gefordert hätte, die Too-Big-To-Fail-Lösung jetzt durchzuziehen, bis zum Schluss.
Höhere Eigenmittelanforderungen, Boni-Verbote, das erneute Herauslösen einer CS Schweiz aus der Fusionsmasse, die Begrünung des Schweizer Bankings und Klimagerechtigkeit – alles wurde gefordert und alles hörte man. Aber was war das? Es waren und es sind Themen für die Zeit danach. Wichtige vielleicht, aber keine Lösungen. Das Haus selbst zu löschen oder es abbrennen zu lassen, hat niemand gefordert. Alles schaute auf die Feuerwehr und diskutierte über die Erneuerung nach dem Brand und die Modalitäten dafür.
Ist die Lösung des Bunderats ungültig? Hat das Nein des Nationalrats eine andere Ausgangslage für die 109 Milliarden Franken Bundesgarantien geschaffen?
Die Schweizer Politik akzeptierte den Rettungsplan: Das ist die Antwort. Die Risiken der anderen Optionen waren für alle zu gross.