Verlängerung des Dienstleistungsmobilitätsabkommens CH-UK bringt wichtige Rechtssicherheit
Per Ende Jahr 2022 wäre das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern ausgelaufen. Heute informierten beide Länder, dass sie das Abkommen um weitere drei Jahre verlängert haben. Zudem wurde der britische Marktzugang vereinfacht, insbesondere für Dienstleistungserbringer mit einem Abschluss des Schweizer Berufsbildungssystems. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid.
Um den Wegfall der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit dem Brexit aufzufangen, haben beide Länder 2020 ein umfassendes, aber befristetes Abkommen über die Dienstleistungsmobilität abgeschlossen (Services Mobility Agreement, SMA). Es sieht vor, dass die Schweiz für Dienstleistungserbringer aus UK – z.B. Finanzberater, Architekten oder ICT-Spezialisten – das bekannte Meldeverfahren bis 90 Tage pro Jahr fortführt. Aufseiten von UK liegen Marktzugangsverpflichtungen in über 30 Dienstleistungssektoren vor. Damit verbunden sind weitere Vorzugsbedingungen (z.B. keine wirtschaftliche Bedarfsprüfung, kein Nachweis der englischen Sprache). Für die Wirtschaft ist das Abkommen von grosser Bedeutung.
Rechtssicherheit und Verbesserung in wichtigen Punkten
Dass das erfolgreiche Abkommen nun um drei weitere Jahre verlängert wird, ist wichtig und erfreulich. Ein Verfall hätte etwa Schweizer Ingenieure mit Projekten in UK oder britische IT-Fachleute mit Aufträgen in der Schweiz vor grossen administrativen Aufwand gestellt. Noch besser wäre es gewesen, wenn gleich ganz auf ein fixes Ablaufdatum verzichtet worden wäre.
Materiell verbessert wurde der britische Zugang für Schweizer Dienstleistungserbringer mit Berufsabschlüssen. So haben neu auch Dienstleistungserbringer mit Abschlüssen der höheren Berufsbildung (z.B. höhere Fachschule) Zugang zum britischen Markt. Für die Wirtschaft ist wichtig, dass sich beide Seiten um eine kontinuierliche Erweiterung der gegenseitigen Anerkennungen von Berufsqualifikationen bemühen.
Wichtige Partner im Dienstleistungshandel
Mit einem Volumen von über 23 Milliarden Franken (2021) sind die Schweiz und das Vereinigte Königreich im bilateralen Dienstleistungshandel eng verbunden. Eine stabile und zukunftsgerichtete Vertragsbasis ist hierfür zentral. In diesem Zusammenhang wird auch der Abschluss eines umfassenden Finanzdienstleistungsabkommens in den nächsten Monaten von grosser Bedeutung sein.