Vernehmlassungsantwort

Änderung der KVV und der KLV: Kostensenkende Massnahmen, Vergütung im Einzelfall und Massnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit

Die Wirtschaft weist die Vorlage zurück. Gemäss Rechtsgutachten untergraben einige Regelungen die Einheit der Rechtsordnung und würden eine erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen. Derart weitreichende Eingriffe müssten auf der Stufe des Gesetzes, d.h. direkt im KVG geregelt werden. Bei der Vergütung im Einzelfall sollten nicht einseitig die Hürden für die Vergütung verschärft, sondern den einheitlichen Zugang für Patienten verbessert werden. Eine Gleichbehandlung, mit der man den Zugang für alle verschlechtert, lehnt die Wirtschaft ab. Darüber hinaus vernachlässigen die Verordnungsänderungen die Marktdynamik und das geistige Eigentum. Letzteres ist ein Kernelement des erfolgreichen Wirtschaftsstandorts Schweiz.