Eine Reform für den Standort
National- und Ständerat haben bei der Reform der Verrechnungssteuer letzte Differenzen schnell bereinigt. Die Wirtschaft begrüsst das. Die Vorlage will in den letzten Jahren abgewandertes Geschäft in die Schweiz zurückholen. Absehbar wird sie damit für den Fiskus substanziell Mehreinnahmen bringen. Doch die SP Schweiz stellt sich quer und hat das Referendum angekündigt.
Schweizer Obligationen sind für ausländische Anleger unattraktiv, denn 35 Prozent des Zinsertrags werden von der Eidg. Steuerverwaltung vereinnahmt. Die Rückforderung ist nur teilweise möglich, administrativ aufwendig und sie dauert. Für Auslandinvestoren ist das nicht akzeptabel. Umso mehr, als dass deren Besteuerung mit dem automatischen Informationsaustausch bereits gesichert ist. In der Konsequenz sinken die Emissionen in der Schweiz und sie steigen in Luxemburg. Das Geschäft ist schlicht abgewandert.
Wollen Schweizer Unternehmen ausländische Anleger gewinnen, sind sie heute faktisch gezwungen, dies im Ausland zu tun. Solche Auslandstrukturen sind für die Firmen teuer, der Schweizer Finanzplatz verliert Geschäft sowie Arbeitsplätze und der Staat hat geringere Steuereinnahmen. Die Situation ist unhaltbar.
Reform bringt Mehreinnahmen
Die Reform will dies ändern. Zinsen inländischer Obligationen sollen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Sah der Bundesrat dies noch für sämtliche Obligationen vor, so haben die Eidg. Räte die Änderung auf neu ausgegebene Papiere beschränkt. Die Vorlage ist damit noch stärker auf das eigentliche Ziel fokussiert, neues Geschäft zurückzuholen. Die kurzfristigen Mindereinnahmen fallen entsprechend geringer aus als die 200 Millionen Franken gemäss Vorschlag des Bundesrats. Gleichzeitig profitieren Bund und Kantone selbst von tieferen Zinskosten im Umfang von rund 120 Millionen Franken pro Jahr.
Mit der Repatriierung des Finanzierungsgeschäfts ist klar, dass die Vorlage substanzielle Mehreinnahmen bei Einkommens- und Gewinnsteuern bringen wird. Nicht trotz, sondern gerade wegen der schwierigen finanziellen Lage nach Corona ist dieser volkswirtschaftliche und finanzpolitische Impuls dringend notwendig.
Neben dem Staat profitieren KMU von günstigeren Finanzierungskosten
Auch KMU sind auf Kapitalgeber angewiesen, um investieren zu können. Der schweizerische Kapitalmarkt ist allerdings völlig unterentwickelt. Während grössere Unternehmen ins Ausland ausweichen, ist dies für KMU kaum möglich. Die Belebung des schweizerischen Kapitalmarkts eröffnet damit gerade den KMU zusätzliche, günstigere Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Feindbild der Grossbanken, wie es die SP bemüht, zieht hier nicht, denn systemrelevante Banken können längst verrechnungssteuerfrei sogenannte «too big to fail»-Obligationen ausgeben. Im regulierten Bereich hat man die Problematik dieser Steuer längst erkannt und beheben müssen. Die aktuelle Vorlage betrifft vielmehr die Finanzierung des Werkplatzes und der KMU.
Bundesrat Maurer hat die falschen Behauptungen im Nationalrat richtiggestellt. Bei der direkten Bundessteuer bezahlen Firmen seit einigen Jahren erstmals mehr als die natürlichen Personen. Gute steuerpolitische Rahmenbedingungen zahlen sich also für den Fiskus und die Bürger aus. Nicht zuletzt aus den sprudelnden Firmensteuern finanziert der Staat den Service public und den stetigen Ausbau der öffentlichen Leistungen.