Linke Kreise wollen Notgroschen der Unternehmen besteuern
SP, Grüne und Gewerkschaften haben das Referendum gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe eingereicht. Damit beharrt die Linke auf einer fragwürdigen Abgabe auf Eigenkapital: dem Notgroschen von Unternehmen. In Krisensituationen wird dieser Notgroschen häufig aufgezehrt und muss wieder aufgefüllt werden. Eine Abgabe, die Unternehmen dafür bestraft, gehört abgeschafft.
Stellen Sie sich vor, Sie überweisen einen Teil Ihres bereits versteuerten Einkommens als Notgroschen auf Ihr eigenes Sparkonto und müssen dafür ein Prozent als Abgabe an den Staat berappen. Klingt absurd? Genau das passiert heute, wenn Unternehmen ihren Notgroschen mit Eigenkapital aufstocken. Bundesrat und Parlament wollen diese investitionsfeindliche Unternehmensabgabe darum endlich abschaffen. Doch SP, Grüne und Gewerkschaften beharren darauf und wollen Eigenkapital weiterhin belasten.
Emissionsabgabe trifft alle Firmen, besonders KMU
Sämtliche Firmen, gross und klein, sind proportional von dieser Abgabe betroffen. Bis zur Schwelle von 1 Million Franken muss zwar keine Emissionsabgabe bezahlt werden, gerechnet wird allerdings über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens. Erfahrungsgemäss wird diese Schwelle rasch übertroffen, sobald Gewerbe-, Produktions- oder Dienstleistungsbetriebe eine bestimmte Grösse erreichen. Ab dann greift die Abgabe bei jeder Aufstockung ab dem ersten Franken. Wie Zahlen der Eidg. Steuerverwaltung zeigen, nimmt rund die Hälfte der mit der Abgabe belasteten Unternehmen weniger als 1 Million Franken an Eigenmitteln auf.
Bestrafung privater Stützungsbeiträge nach der Krise
Scheitert diese Reform, schädigt dies insbesondere krisenbetroffene Unternehmen. Nach Verlusten sind die Notreserven bei zahlreichen Betrieben aufgezehrt. Sie sind gerade jetzt darauf angewiesen, dass Private neue eigene Mittel einschiessen. Eigenbeiträge privater Investoren sind dabei aus Sicht des Staates und der Steuerzahler die erwünschte Lösung. Anders als staatliche Stützungsbeiträge belasten private Finanzierungen die öffentlichen Finanzen nicht und führen deshalb auch zu keinem Schuldenberg. Private stemmen die Finanzierung und tragen dabei das volle Risiko. Der Staat soll private Finanzierungen nicht durch Abgaben belasten.
Der Bundesrat hat die Abschaffung der Emissionsabgabe in einer Stellungnahme vom November 2020 denn auch gerade deshalb unterstützt, weil dies einen «Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie leistet».
Innovationsfeindliche Start-up-Steuer
Jungunternehmen, die kaum Bankkredite erhalten, sondern für ihr Wachstum zwingend auf Eigenkapitalfinanzierungen angewiesen sind, werden durch die Emissionsabgabe besonders belastet. Gerade bei forschungsintensiven Innovationsprojekten wird die Schwelle von 1 Million Franken schnell überschritten. Start-ups müssen damit staatliche Abgaben vorab bezahlen, bevor sie unter Umständen auch nur einen Franken an Gewinn erzielt haben.
Volkswirtschaftlich schädliche Abgabe
Eigenkapital ist zwingend für Investitionen, das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen ohne genügend Eigenkapital gelten als überschuldet und müssen Konkurs anmelden. Es gilt dasselbe Prinzip, wie wenn Haushalte Wohneigentum erwerben: Ein Eigenkapitalanteil ist Pflicht. Dass der Staat den Aufbau von Eigenkapital steuerlich bestraft, ist absurd. Die Abgabe ist volkswirtschaftlich schädlich und hat mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun. Es käme auch niemandem in den Sinn, eigene Einlagen ins Sparkonto mit einer Abgabe zu versehen.