Vernehmlassungsantwort

Zwei­tes Mass­nah­men­pa­ket zur Un­ter­stüt­zung des öf­fent­li­chen Ver­kehrs in der Covid-19-Krise

eco­no­mie­su­is­se ver­weist weit­ge­hend auf die Stel­lung­nah­me zum Bun­des­ge­setz über die Un­ter­stüt­zung des ÖV in der Covid-Krise vom 22. Juli 2020. Wir be­für­wor­ten eine Un­ter­stüt­zung des öf­fent­lich fi­nan­zier­ten Ver­kehrs im Grund­satz wei­ter­hin. Die ge­wähl­ten In­stru­men­te er­ach­ten wir je­doch auch wei­ter­hin als un­ge­eig­net. De­fi­zit­ga­ran­ti­en brin­gen fal­sche An­rei­ze mit sich und wir­ken für die pro­fi­tie­ren­den Un­ter­neh­men mehr wie eine Kon­junk­tur­ver­si­che­rung als wie eine Li­qui­di­täts­über­brü­ckung in einer Not­si­tua­ti­on. Es muss si­cher­ge­stellt wer­den, dass die Mass­nah­men den Mo­bi­li­täts­markt nicht ver­zer­ren und dass kein Struk­tur­er­halt auf Kos­ten der Staats­kas­se be­trie­ben wird. Die Grund­sät­ze für wirk­sa­me wirt­schaft­li­che Stüt­zungs­mass­nah­men sind ein­zu­hal­ten («ge­zielt, recht­zei­tig, be­fris­tet»). Eben­so muss die Un­ter­stüt­zung stär­ke­re An­rei­ze für Kos­ten­ein­spa­run­gen bzw. Ef­fi­zi­enz­stei­ge­run­gen bei den Trans­port­un­ter­neh­men be­inhal­ten.