Stellungnahme zum vereinfachten Verfahren zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht
Das Inverkehrbringen von Fälschungen führt für die Schweizer Industrie jährlich zu erheblichen Schäden. Bei der Bekämpfung von Fälschungen kommt den Zollbehörden eine wichtige Rolle zu. Die Einführung des vorgeschlagenen vereinfachten Verfahrens erscheint geeignet, den Administrativaufwand sowohl aufseiten der Rechteinhaber als auch der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu senken, womit der EZV mehr Ressourcen für die effektive Kontrolltätigkeit zur Verfügung stehen sollten. Zudem entspricht die Vereinfachung einem praktischen Bedürfnis der Rechteinhaber.
economiesuisse begrüsst die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht. Erforderlich sind aber punktuelle Anpassungen, darunter bei der Information an den Rechteinhaber im Nachgang zu einer Vernichtung und bei der Frage der Haftungstragung durch den Rechteinhaber.