Sommersession 2019

Vom 3. bis 21. Juni fand die Sommersession statt. Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zu wichtigen Geschäften.

Die Session im Überblick

Am 21. Juni ging die dreiwöchige Sommersession 2019 zu Ende. Für die Wirtschaft wichtige Vorlagen wurden beraten. Die Diskussionen in den Räten waren auch gezeichnet durch die anstehenden Wahlen – economiesuisse hätte sich bisweilen mehr Sach- statt Wahlpolitik gewünscht.

Unternehmens-Verantwortungs-Initiative: Gefährlicher Ansatz für die Lösung eines noch gefährlicheren Problems … so lautet das Fazit von economiesuisse zum nationalrätlichen Beschluss, auf den Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative eintreten zu wollen. Statt das gefährliche Experiment Gegenvorschlag zu beenden, soll als Nächstes die Rechtskommission des Ständerats basierend auf neuen «Eckwerten» einmal mehr versuchen, einen wirtschaftsverträglichen Kompromiss auszuarbeiten. Dies obwohl die Initianten alle bisherigen konstruktiven Lösungsvorschläge der Wirtschaft in den Wind geschlagen haben. Sie halten stur fest an einer für die Wirtschaft und den Standort Schweiz schädlichen Version. Es ist nun am Ständerat, das Powerplay der Initianten zu beenden, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten und den Standort und die Unternehmen auch vor der gefährlichen Initiative zu schützen.

Für economiesuisse war immer klar, dass ein allfälliger Gegenvorschlag zum Rückzug der Initiative führen muss und dieser auf keinen Fall die Mängel der Vorlage übernehmen darf. Allein durch den Verzicht auf eine neue Haftungsregel – wie es die neuen Eckwerte vorsehen – ist dies nicht getan. Denn es bleiben zentrale Fragen ungelöst und damit bleibt das Damoklesschwert über den Unternehmen in der Schweiz hängen.

Erfreut nimmt economiesuisse hingegen zur Kenntnis, dass die grosse Kammer sowohl die Pestizidverbots-Initiative als auch die Trinkwasser-Initiative Volk und Ständen klar zur Ablehnung empfiehlt. So positiv die Titel der beiden Vorlagen auch klingen mögen, so negativ wären deren Auswirkungen: Beide Initiative schaden der Schweiz sowohl als Produktions- wie auch als Innovationsstandort, da sie unter anderem einen massiven Anstieg der Nahrungsmittelpreise zur Folge hätten. Anstelle von solch undifferenzierten Initiativen bevorzugt es economiesuisse, die Nachhaltigkeit in der Agrarwirtschaft umfassend im Dreieck Umwelt, Soziales und Ökonomie zu betrachten. Dies ist bereits in der Vorlage zur Agrarpolitik 22+ so vorgesehen.

Ausserdem hat der Nationalrat auch beim Enteignungsrecht den Anliegen der Wirtschaft Rechnung getragen, indem er es modernisiert und damit effizienter gestaltet hat. Für die Unternehmen ist dabei insbesondere der Verzicht auf Sonderregelungen bei Enteignungen im Zusammenhang mit Fluglärm von Bedeutung. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Für die Schweizer Wirtschaft weit weniger erfreulich ist der knappe Entscheid des Ständerats, den Bundesrat mit der Ausarbeitung von Gesetzesgrundlagen für eine Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen zu beauftragen. Als einer der weltweit bedeutendsten Direktinvestoren muss die Schweiz dem zunehmend protektionistischen Klima widerstehen und nicht leichtfertig Barrieren errichten. Anstelle einer Kontrollbehörde mit hohen finanziellen und administrativen Kosten für die Unternehmen braucht es vielmehr konkrete Anstrengungen zur Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen. Zugunsten der Standortattraktivität der Schweiz ist es wichtig, dass der Nationalrat nun in seiner Beratung Investitionskontrollen entschieden ablehnt.

Neben einem guten Investitionsklima gehört auch die Digitalisierung zu einem wichtigen Pfeiler der Standortattraktivität unseres Landes. Dabei ist die Schaffung einer staatlich geprüften elektronischen Identität (E-ID) entscheidend, denn sie gehört zur Basisinfrastruktur für die digitale Schweiz. Es ist erfreulich, dass sich nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat für das von der Wirtschaft favorisierte Konzept ausgesprochen hat. Die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten ist zukunftsweisend: Künftig soll der Staat der Herausgeber der E-ID sein und die Privaten sorgen für deren Einsatzmöglichkeiten. Eine ausführliche Beurteilung finden sie hier. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Ähnlich wie bei der E-ID soll auch das Urheberrecht den heutigen Anforderungen angepasst werden. economiesuisse begrüsst, dass dies dem Ständerat auf Basis des breit abgestützten Kompromisses der AGUR 12 II weitgehend gelungen ist. Es ist nun bedeutsam, dass im Rahmen der Differenzbereinigung noch die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden können und die Revision dann abgeschlossen werden kann. Dies erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz wieder von der – für Länder mit mangelndem Urheberechtsschutz vorgesehenen – US-Watchliste «Special Report 301» verschwindet. Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat.

Eine weitere Vorlage, die längst einer Modernisierung bedarf, ist jene des Aktienrechts. Nachdem der Ständerat im letzten Jahr das Geschäft an seine vorberatende Kommission mit dem Auftrag, die Vorlage wirtschaftsverträglich auszugestalten, zurückgewiesen hatte, hat die kleine Kammer nun erneut über die Vorlage beraten. Eine ausführliche Beurteilung davon finden sie hier. Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat.

Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat haben die Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke beraten. Nach Ausgleichung bestehender Differenzen konnten sich die Räte schliesslich auf eine Lösung einigen, welche den Anforderungen des Global Forum genügen dürfte. economiesuisse begrüsst diese Lösung ausdrücklich, da sie vorerst verhindern sollte, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Dies ist sowohl für Unternehmen als auch für die Reputation des Wirtschaftsstandorts Schweiz von zentraler Bedeutung.

Für die Wirtschaft problematisch ist die Annahme zweier nahezu gleichlautenden Motionen aus den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) von National- und Ständerat. Diese erteilen dem Bundesrat nun den definitiven Auftrag zu Nachverhandlungen zum Institutionellen Abkommen mit der EU (InstA) in den Bereichen Lohnschutz, staatliche Beihilfen und Unionsbürgerrichtlinie. economiesuisse sieht keine Vorteile bei diesen Motionen. Nicht nur hat der Bundesrat bereits Klärungen angekündigt, sondern die EU hat auch mehrfach klargemacht, dass für sie die Verhandlungen nach viereinhalb Jahren nun definitiv abgeschlossen sind. Somit sind Zusatzverhandlungen unrealistisch. Hingegen sind die vom Bundesrat anvisierten Klärungen notwendig und auch möglich. Diese sollten nun möglichst rasch an die Hand genommen werden.

Weitaus weniger zögerlich als beim Abschluss des InstA zeigte sich der Ständerat indes bei den Investitionen in die Bahninfrastruktur. Dass sich nun nach dem Nationalrat auch der Ständerat zum Ausbauschritt 2035 bekannt hat, begrüsst economiesuisse grundsätzlich. Allerdings ist der Umfang der gesprochenen Mittel (fast 13 Milliarden Franken) kritisch zu betrachten. Der Bahnausbau muss ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten und finanzpolitisch auch langfristig verträglich sein. Diese Anforderung hätte die Vorlage des Bundesrats mit einem Investitionsvolumen von 11,9 Milliarden Franken besser erfüllt.

Schliesslich beschäftigten sich auch beide Räte mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Hierbei bedauert economiesuisse, dass der «Heimatschutz-Artikel» in der Schlussabstimmung gutgeheissen wurde, wenngleich unter Vorbehalt der internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Preisunterschiede zwischen Schweizer und ausländischen Anbietern innerhalb eines Beschaffungsverfahrens zu berücksichtigen stellt faktisch eine protektionistische Massnahme zum Schutz der Firmen vor ausländischer Konkurrenz dar. Dies widerspricht diametral der schweizerischen Aussenhandelspolitik.

Die Sommersession 2019 der eidgenössischen Räte steht vor der Türe. Ab dem 3. Juni stehen in beiden Kammern für die Wirtschaft zentrale Vorlagen auf der Traktandenliste: Angefangen mit der schädlichen Unternehmens-Verantwortungs-Initiative und dem Gegenvorschlag im Nationalrat. Die Initiative würde zu einer grenzenlosen Haftung von Schweizer Unternehmen führen und diese erpresserischen Klagen aussetzen, selbst wenn ein Unternehmen kein Verschulden trifft. Die Wirtschaft lehnt die Initiative genauso ab wie den Gegenvorschlag. Es hat sich gezeigt, dass dieser nicht zum Rückzug der Initiative führen kann. Auch die Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide schiesst am Ziel vorbei und ist abzulehnen. Unterstützungswürdig sind hingegen die neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über die Enteignung, so wie vom Bundesrat vorgeschlagen, und die Freihandelsabkommen mit Ecuador und der Türkei.

Der Ständerat hat darüber zu befinden, ob die Schweiz den Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke nachkommen will oder lieber auf einer schwarzen Liste landen soll – mit gravierenden Folgen für unsere Unternehmen. Hier sollte der Ständerat sich den Empfehlungen der Minderheit seiner Kommission anschliessen, damit nur sehr schwer wiedergutzumachender Schaden rechtzeitig abgewendet werden kann. Kommt die Vorlage zur Bereinigung der Differenzen nochmals in den Nationalrat, muss auch dieser – insbesondere mit Blick auf die künftige Handhabung von Inhaberaktien – auf eine Lösung einschwenken, die mit den Empfehlungen des Globalen Forums konform sind. Seine aktuelle Version ist es nicht.

Auch die Einführung von Investitionskontrollen führt aus Sicht der Wirtschaft nicht zum Erfolg und gehört abgelehnt. Hingegen sollte die kleine Kammer bei der Einführung des digitalen Identitätsnachweises (E-ID) vorwärtsmachen und die Vorlage nach dem Entwurf des Bundesrats verabschieden. Die Wirtschaft ist auf baldmögliche Klarheit angewiesen, damit die Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht den Anschluss verlieren.

Modernisiert werden soll auch das Urheberrecht. Die Revisionsvorlage des Bundesrats basiert auf einem breit abgestützten Kompromiss, der von Vertretern der Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzer, Konsumenten sowie der Wirtschaft in den wesentlichen Punkten getragen wird. Der Ständerat sollte die Revision auf dieser Basis im Grundsatz gutheissen.

Nachdem der Ständerat im letzten Jahr das Aktienrecht an seine vorberatende Kommission mit dem Auftrag, die Vorlage wirtschaftsverträglich auszugestalten, zurückgewiesen hatte, hat der Ständerat nun erneut über die Vorlage zu beraten. Dabei gilt es, auf Basis der guten Vorarbeiten des Nationalrats die Revision voranzubringen. Dazu sind noch einzelne Anpassungen erforderlich.

Schliesslich werden einige Geschäfte von beiden Räten beraten – teilweise geht es um die Bereinigung von wenigen Differenzen:

Für die Wirtschaft problematisch sind zwei nahezu gleichlautende Vorlagen aus den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat, die Nachverhandlungen zum Institutionellen Abkommen mit der EU (InstA) verlangen. Das InstA ist das Ergebnis viereinhalbjähriger Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU hat im Dezember 2018 weitere Verhandlungen über das vorliegende Abkommen ausgeschlossen. Es gibt keine Hinweise auf die Möglichkeit von Nachverhandlungen. Davon abgesehen kann man nicht davon ausgehen, dass Nachverhandlungen ausschliesslich zu Verbesserungen des InstA führen. Die EU ist bei mehreren ihrer Kernforderungen der Schweiz weit entgegengekommen. Für die Wirtschaft ist eine weitere Verzögerung des Abschlusses des Abkommens und das Risiko einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz nicht akzeptabel.

Volkswirtschaftlich positive Auswirkungen wird hingegen der geplante sogenannte Ausbauschritt 2035 zeitigen, dank dem die Eisenbahninfrastruktur schrittweise ausgebaut und Kapazitäten erhöht werden sollen. Hier gilt es aus Sicht der Wirtschaft jedoch, stets das optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge zu behalten. Auch die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen steht in beiden Räten auf der Traktandenliste. economiesuisse setzt sich für ein wettbewerbsfreundliches Beschaffungsrecht ein, welches im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz steht.

Detailinformationen zu einer Auswahl von wichtigen Geschäften der Sommersession 2019 finden Sie nachstehend.

Beide Räte

DIFFERENZBEREINIGUNG ZUGUNSTEN EINES TRANSPARENTEN UND WETTBEWERBSFÖRDERNDEN BESCHAFFUNGSWESENS WÜNSCHENSWERT

Mit der Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des geltenden Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Anlass der Totalrevision ist das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012). Es wurde am 30. März 2012 verabschiedet und trat am 6. April 2014 in Kraft. Sämtliche Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Änderung des GPA 2012 im nationalen Recht umzusetzen – so auch die Schweiz.

Neben der Umsetzung des GPA 2012 soll mit der Revision des BöB das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen einander inhaltlich angeglichen werden. Bewährte Regelungskonzepte werden beibehalten. Zwecks Harmonisierung soll das BöB modern strukturiert und sprachlich überarbeitet werden. Weitere Änderungen betreffen Unterstellungsfragen. So ist vorgesehen, dass die Verleihung bestimmter Konzessionen und die Übertragung gewisser öffentlicher Aufgaben neu unter das Beschaffungsrecht fallen. Ausserdem schlägt der Bundesrat neue Instrumente vor, namentlich den Dialog, Rahmenverträge sowie elektronische Auktionen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Themen Verhandlungen und Rechtsschutz. Zwei Neuerungen sind die elektronische Abwicklung von Beschaffungsverfahren und das Verbot von Verhandlungen zum Zweck, den Angebotspreis zu senken (sog. «Abgebotsrunden»). Der Bundesrat will auch den Zugang zu den Gerichten ausbauen. Die Beschwerdeinstanz soll Schadenersatzbegehren adhäsionsweise erledigen können. Zudem soll die Korruptionsprävention im öffentlichen Beschaffungswesen verstärkt werden. Hinzu kommt eine systematische Regelung der Ausschluss- und Sanktionstatbestände. Anbieter und Subunternehmer, die von künftigen Beschaffungsvorhaben ausgeschlossen sind, sollen neu auf einer zentralen Liste erfasst werden.

Keine Änderungen schlägt der Bundesrat im Hinblick auf die massgebenden Schwellenwerte vor. Neu soll jedoch zwischen einem sogenannten Staatsvertragsbereich und Nicht-Staatsvertragsbereich unterschieden werden. Der Staatsvertragsbereich erfasst jene öffentlichen Beschaffungen im Geltungsbereich der internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Demgegenüber unterstehen öffentliche Aufträge im Nicht-Staatsvertragsbereich nur den Regeln des nationalen Rechts.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die Gesetzesrevision grundsätzlich. Bei den Zuschlagskriterien gibt es allerdings noch Anpassungsbedarf.

Grundsätzliche Haltung zur Revisionsvorlage

Das öffentliche Beschaffungswesen muss im Interesse der Schweiz wettbewerbsfreundlich ausgestaltet sein. Mit einem grossen Volumen prägt der Staat als bedeutender Kunde das Wirtschaftsgeschehen und den Wettbewerb. Daher hat ein transparentes und auf den Grundsätzen der Gleichbehandlung sowie des Marktzugangs stehendes öffentliches Beschaffungswesen höchste Priorität für unsere Volkswirtschaft. Darüber hinaus drohen der Schweiz internationale Sanktionen, wenn das revidierte BöB gegen WTO-Vorschriften verstösst. Das Ziel muss sein, das öffentliche Beschaffungswesen auf eine wettbewerbsfreundliche, zeitgemässe gesetzliche Grundlage zu stellen. Bei der Ausgestaltung der Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens sollen nur solche Zielsetzungen und Kriterien ausschlaggebend sein, welche wettbewerbsfördernd sind. Das öffentliche Beschaffungswesen soll nicht für andere Ziele zweckentfremdet werden.

Kein Widerspruch mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Zuschlagskriterien dürfen nicht den internationalen Verpflichtungen der Schweiz widersprechen. Art. 29 BöB ist in diesem Sinne ausgesprochen heikel. Auf das Kriterium der unterschiedlichen Preisniveaus in den Herkunftsstaaten der Anbieter sollte unbedingt gänzlich verzichtet werden. Dieses Zuschlagskriterium fehlt in den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Ausserdem dürfte es in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen, können doch auf ein bestimmtes Angebot unterschiedliche Preisindizes Anwendung finden (wenn einzelne Komponenten aus verschiedenen Ländern kommen). Es braucht daher zwingend eine Streichung der Berücksichtigung der Preisniveaus bzw. der Kaufkraftunterschiede im Staatsvertragsbereich.

Grundsätzlich falscher Ansatz der Berücksichtigung unterschiedlicher Preisniveaus im Beschaffungsrecht

Aber auch ausserhalb des Staatsvertragsbereichs führt Art. 29 BöB zu schädlichen Auswirkungen. Unterschiedliche Preisniveaus sind nur dann nicht gerechtfertigt, wenn sie mittels staatlicher Subventionen oder aufgrund der Verletzung von Nachhaltigkeitsprinzipien zustande kommen. Eine Aufweichung des Wettbewerbs führt zu unnötig teuren Beschaffungen und geschieht damit in letzter Konsequenz auf Kosten der das Gemeinwesen finanzierenden Bürger. Auch ist die Berücksichtigung unterschiedlicher Preisniveaus mit erheblichem administrativem Aufwand und dennoch einer nur scheinbaren Präzision verbunden. Es ist daher auch eine Streichung der Berücksichtigung des Preisniveaus bzw. der Kaufkraftunterschiede ausserhalb des Staatsvertragsbereichs erforderlich.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. In der Sommersession 2019 wird sie von beiden Räten behandelt. Der Ständerat ist als Erstes an der Reihe. Seine vorberatende Kommission beantragt, neun Differenzen gegenüber dem Nationalrat aufrechtzuerhalten.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse bedauert, dass der «Heimatschutz-Artikel» nun auch in der Schlussabstimmung gutgeheissen wurde, wenngleich unter Vorbehalt der internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Preisunterschiede zwischen Schweizer und ausländischen Anbietern innerhalb eines Beschaffungsverfahrens zu berücksichtigen stellt faktisch eine protektionistische Massnahme zum Schutz der Firmen vor ausländischer Konkurrenz dar. Dies widerspricht diametral der schweizerischen Aussenhandelspolitik.

AUSGEWOGENER AUSBAU DER BAHNINFRASTRUKTUR SCHAFFT VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN MEHRWERT

Mit der Vorlage schlägt der Bundesrat vor, die Eisenbahninfrastruktur bis im Jahr 2035 schrittweise für rund 11,9 Milliarden Franken auszubauen. Der Ausbau wird aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert.

Der Ausbauschritt 2035 bringt im Personenverkehr schweizweit mehr Kapazität, womit die bereits bestehenden und die prognostizierten Überlastungen abgebaut und neue Viertel- und Halbstundentakte möglich gemacht werden sollen. In Bahnhöfen werden die dringendsten Kapazitätsengpässe beseitigt und Anpassungen gemäss Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgenommen. Im Güterverkehr soll die Attraktivität durch zusätzliche Standard- und Express-Trassen und kürzere Fahrzeiten erhöht werden. Auch ist geplant, dass die Verbindungen zwischen den bedeutenden Rangierbahnhöfen ausgebaut und beschleunigt werden. Zusammen mit dem Ausbau und der besseren Einbindung von Verladeanlagen sollen diese Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs auf der Schiene erheblich verbessern.

Der Ausbauschritt 2035 umfasst unter anderem folgende Projekte:

  • neue Viertelstundentakte, unter anderem auf den Strecken Genf–La Plaine, Aarau–Zürich und Luzern–Zug–Zürich
  • neue Halbstundentakte, unter anderemauf den Strecken Basel–Aarau–Zürich, Luzern–Zürich und Zürich–Bülach–Schaffhausen
  • bahntechnischer Ausbau des Lötschberg-Basistunnels
  • Expressnetz für den Güterverkehr

Die Vorlage umfasst einen Bundesbeschluss über den Ausbauschritt für die Eisenbahninfrastruktur sowie einen Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2035.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die Vorlage gemäss der Botschaft des Bundesrats.

Ausbauschritt 2035 erhöht Standortattraktivität und schafft volkswirtschaftlichen Mehrwert

Ein hochwertiges Bahnangebot für Waren und Personen trägt zur Attraktivität des gesamten Wirtschaftsstandorts Schweiz bei. Dieses Angebot muss nachfragegerecht, finanziell verträglich und effizient bereitgestellt werden. Der Ausbauschritt 2035 gemäss Botschaft des Bundesrats wird diesen Anforderungen weitgehend gerecht.

Der volkswirtschaftliche Mehrwert des Ausbauschritts 2035 ist grundsätzlich unbestritten. Der Bundesrat rechnet mit einem Mehrwert, der die entstehenden Kosten um mehr als das Zweifache übersteigt. Selbst wenn der Faktor tatsächlich geringer wäre, hat der Ausbauschritt 2035 eindeutig einen positiven Effekt auf die Volkswirtschaft. Infrastrukturinvestitionen sind generell ein wichtiger Wachstumstreiber. Eine verbesserte Bahninfrastruktur verbessert beispielsweise die Erreichbarkeit der angeschlossenen Regionen und erhöht dadurch die Produktivität.

Bestehende Engpässe verlangen nach Ausbauschritt 2035

Bereits heute ist die Bahninfrastruktur an verschiedenen Stellen überlastet. Im Bahnverkehr wird das Verkehrsaufkommen (ebenso wie auf der Strasse) in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen. Die Prioritäten des Bahnausbauschritts sollen dort liegen, wo die Überlastung heute am grössten ist und sich der grösste Nachfragezuwachs abzeichnet: auf der Ost-West-Achse, in und zwischen den Metropolitanräumen sowie generell im Güterverkehr. Ein zukunftsorientierter Infrastrukturausbau darf aber nicht isoliert auf die Belange des Schienenverkehrs ausgerichtet sein. Die Projekte des Ausbauschritts 2035 müssen die richtigen Voraussetzungen schaffen, damit Wechselwirkungen mit anderen Verkehrsträgern verbessert werden.

Perspektiven des Schienengüterverkehrs müssen verbessert werden

Für den Schienengüterverkehr ist der Ausbauschritt 2035 von grosser Wichtigkeit. Die vorgesehenen Fahrzeitverkürzungen und neue (Express-)Trassen zu allen Tageszeiten sollen seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und vor allem im Binnenverkehr dringend nötige Wachstumsperspektiven eröffnen. Für die Wirtschaft ist es deshalb entscheidend, dass der Güterverkehr mindestens in dem Ausmass von Angebotsausbauten profitieren kann, wie dies im Botschaftstext vorgesehen ist. Allfällige Änderungen an der Vorlage dürfen keinesfalls zulasten des Güterverkehrs gehen.

Gesamtpaket soll transparent nach Kosten-Nutzen-Abwägungen optimiert werden

Aus Sicht der Wirtschaft ist die Vorlage gemäss Bundesrat bereits weitgehend optimiert, was das volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis angeht. Die Abwägungen, die im Ständerat und in der KVF-NR zur Ergänzung der Vorlage durch weitere Projekte geführt haben, sollen deshalb transparent dargelegt und in den Kontext zu den übrigen Projekten gestellt werden. Ergänzungen des Ausbauschritts erscheinen lediglich zielführend, wenn diese auf Kosten bereits enthaltener Projekte mit schlechterem Kosten-Nutzen-Verhältnis gehen oder wenn sie spezifisch den Bedürfnissen des Güterverkehrs dienen.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Sommersession 2019 als Zweitrat.

In der Gesamtabstimmung befürwortet die KVF-NR die beiden Bundesbeschlüsse einstimmig. Ferner erachtet sie die vom Ständerat beschlossenen Änderungen als sinnvoll. Mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die KVF-NR ihrem Rat ausserdem die Aufnahme der beiden Bahnhöfe Winterthur Grüze Nord und Thun Nord in den Ausbauschritt 2035. Minderheiten halten die Aufnahme dieser Projekte für verfrüht. Mit den zusätzlichen Anpassungen (gemäss Empfehlung KVF-NR und Entscheid Ständerat) erhöht sich das Investitionsvolumen um 69 Millionen auf 12,89 Milliarden Franken. Die Finanzierung des Ausbauschrittes sei aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) gesichert.

Der Ständerat hatte die Vorlage in der Frühjahrssession 2019 behandelt und das vom Bundesrat geschnürte Massnahmenpaket um weitere Infrastrukturprojekte ergänzt. Namentlich hatte die kleine Kammer bei der Linie Neuenburg–La Chaux-de-Fonds eine neue Direktverbindung anstelle der Modernisierung der bestehenden Strecke beschlossen. Zudem hatte die kleine Kammer die Projektierung für das Herzstück Basel und für den Durchgangsbahnhof Luzern sowie den Doppelspurausbau in der Stadt Rorschach in die Vorlage aufgenommen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat zu den Investitionen in die Schieneninfrastruktur bekannt hat. Der Umfang der gesprochenen Mittel (fast 13 Milliarden Franken) ist jedoch kritisch zu betrachten. Der Bahnausbau muss ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten und finanzpolitisch auch langfristig verträglich sein. Die Vorlage des Bundesrats mit einem Investitionsvolumen von 11,9 Milliarden Franken hätte diese Anforderung besser erfüllt.

SCHWARZE LISTEN DURCH INTELLIGENTE UMSETZUNG VERMEIDEN

Die Schweiz ist Mitglied des «Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes». Das Global Forum sorgt dafür, dass die internationalen Standards zum Informationsaustausch in einheitlicher Weise umgesetzt werden und erstattet regelmässig Bericht darüber. Basierend auf seiner Länderüberprüfung hat das Global Forum der Schweiz eine Reihe von Empfehlungen abgegeben. Sie betreffen die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch. Die Vorlage 18.082 enthält die Anpassungen, die vorgenommen werden sollen, um die Empfehlungen des Global Forums umzusetzen.

So sollen Inhaberaktien künftig nur noch zulässig sein, wenn die betroffene Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder diese als Bucheffekten ausgestaltet sind. Ein Verstoss gegen die Meldepflicht der wirtschaftlich berechtigten Personen soll in Zukunft unter Strafe stehen. Zum Informationsaustausch enthält der Gesetzesentwurf Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen sowie die Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über die Informationen verlangt werden. Zudem wird die Bestimmung über Amtshilfeersuchen, die sich auf gestohlene Daten stützen, präzisiert.

Gleichzeitig beantragt der Bundesrat, den ursprünglichen Gesetzesentwurf zur Vorlage 16.050 abzuschreiben, da er das Anliegen in die Vorlage 18.082 aufgenommen hat.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt die Annahme der Vorlage gemäss Vorschlag des Bundesrats.

Es ist wichtig, dass die Schweiz die Länderprüfung des Globalen Forums besteht. Bei einer ungenügenden Benotung drohen der Schweiz und ihren Unternehmen gravierende Nachteile, vor allem durch die Eintragung in sogenannte «schwarze Listen» der OECD, der EU oder der G-20. Als Folge einer ungenügenden Benotung könnten auch Einzelstaaten Massnahmen gegen die Schweiz ergreifen. Der Prozess, um von solch «schwarzen Listen» wieder entfernt zu werden, ist lang, umständlich und kostspielig. Im Interesse des Wirtschaftsstandorts und der Gesamtwirtschaft wie auch der Reputation der Schweiz ist es daher von zentraler Bedeutung, eine genügende Benotung durch das Global Forum zu erreichen.

«Grandfathering» führt zu einer ungenügenden Bewertung

Bei den Inhaberaktien hat der Nationalrat den Entwurf des Bundesrats so angepasst, dass bestehende Gesellschaften ihre Inhaberaktien beibehalten dürfen, aber keine neuen Gesellschaften mit Inhaberaktien gegründet werden dürfen. Dieses sogenannte «Grandfathring» soll nicht für börsenkotierte Gesellschaften gelten. economiesuisse begrüsst, dass die Ständeratskommission (WAK-SR) in diesem Punkt auf den Vorschlag des Bundesrats zurückkommt, da nur so eine ungenügende Benotung des Global Forums verhindert werden dürfte.

Andere Vorschläge der Kommission führen jedoch zu neuen Problemen und Unsicherheiten. Diesen begegnen die Minderheitsanträge, unter anderem von Ständerat Noser. Für die Wirtschaft ist es eminent wichtig, dass der Rat diesen Anträgen folgt. So können nur schwer wiedergutzumachende Nachteile von vornherein vermieden werden. 

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage 18.082 in der Sommersession 2019 als Zweitrat.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass sich nach zähem Ringen beide Räte auf eine Lösung geeinigt haben, welche den Anforderungen des Global Forum genügen dürfte. Damit sollte vorerst verhindert werden, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Dies ist sowohl für Unternehmen als auch für die Reputation des Wirtschaftsstandorts Schweiz von zentraler Bedeutung.

SCHWÄCHUNG DER BILATERALEN BEZIEHUNGEN DURCH ZUSATZVERHANDLUNGEN VERHINDERN

Mit der Motion 19.3416 der WAK-S soll der Bundesrat beauftragt werden, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Institutionelle Abkommen mit der EU (InstA) in den Bereichen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen und Streitbeilegung zu verbessern. Ausserdem sei sicherzustellen, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort hätten. Ferner sei die Behandlung der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» zeitlich dem InstA vorzuziehen.

Auch die Motion 19.3420 der WAK-N beauftragt die Landesregierung, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Institutionelle Abkommen mit der EU zu verbessern, und zwar in den Bereichen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und mit Blick auf die staatlichen Beihilfen. Die Vorlage der WAK-N nimmt verschiedene Punkte des Anliegens ihrer Schwesterkommission wörtlich auf. Sollten die beiden Vorlagen von ihren Räten angenommen werden, so erhält die Landesregierung den definitiven Auftrag, zu den gemeinsamen Punkten mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, beide Motionen abzulehnen.

Abschluss des bestehenden Abkommens nicht verzögern

Der vorliegende Abkommensentwurf ist das Ergebnis viereinhalbjähriger Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU hat bereits im Dezember 2018 klargemacht, dass für sie die Verhandlungen definitiv abgeschlossen sind. Diese Haltung hat der Generalsekretär der EU jüngst bekräftigt und auch Nachverhandlungen ausgeschlossen. Zudem ist zu beachten, dass bei Nachverhandlungen nicht einfach von einer Verbesserung des InstA ausgegangen werden kann. Die EU ist bei mehreren ihrer Kernforderungen der Schweiz weit entgegengekommen (Beschränkung der Anwendung auf die fünf Marktzugangsabkommen der Bilateralen I, keine Überwachung durch die EU oder eine unabhängige Überwachungsbehörde, ein Schiedsgericht anstelle des EuGH als Gerichtsinstanz). Dem Bundesrat den Auftrag zu Nachverhandlungen zu erteilen würde daher auch bedeuten, Verschlechterungen gegenüber dem jetzt vorliegenden Abkommen in Kauf zu nehmen. Eine weitere Verzögerung des Abschlusses des Abkommens birgt das erhebliche Risiko einer nachhaltigen Verschlechterung der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Bereits auf mittlere Frist würde dies den Schweizer Wirtschaftsstandort strukturell schädigen.

Zu den einzelnen Forderungen der Motionen:

Lohnschutz/flankierende Massnahmen

Die EU verlangt von der Schweiz die Übernahme der Weiterentwicklungen im europäischen Entsenderecht in das Freizügigkeitsabkommen (FZA). Für die Schweiz ist die Aufrechterhaltung des Lohnschutzes zentral. Die EU ist der Schweiz in diesem Bereich entgegengekommen und gewährt ihr einzelne, über das Entsenderecht der EU hinausgehende Ausnahmen, wie beispielsweise die Möglichkeit einer branchenspezifischen Voranmeldefrist von vier Arbeitstagen auf der Basis von Risikoanalysen (heute acht Kalendertage). Auch mit dem InstA sind zusätzliche flankierende Massnahmen zur Erhaltung des Lohnschutzes in Zukunft möglich, solange sie verhältnismässig und nicht diskriminierend sind. Die Massnahmen können somit angepasst werden, um das heutige Lohnschutzniveau beizubehalten. Präzisierungen der Verhandlungspartner könnten hier zusätzliche Klarheit schaffen.

Unionsbürgerrichtlinie (UBRL)

Die UBRL wird im InstA nicht erwähnt. Ob und in welchem Umfang die Richtlinie von der Schweiz übernommen wird, wird folglich zu einem späteren Zeitpunkt in künftigen Verhandlungen zu klären sein. Laut dem Abkommensentwurf hat die Schweiz in Zukunft die relevanten EU-Rechtsentwicklungen in denjenigen Rechtsbereichen zu übernehmen, die von den Marktzugangsabkommen abgedeckt sind. Dabei muss es sich um Weiterentwicklungen von Recht handeln, das bereits vom ursprünglichen Abkommen abgedeckt war. Bundesrat und Lehre kommen zum Schluss, dass die UBRL nur in Teilen eine Weiterentwicklung des FZA darstellt. Aspekte wie der bedingte Anspruch auf Sozialhilfe für Nichterwerbstätige, die aus dem Unionsbürgerrecht abgeleitet werden, fallen deshalb nicht unter die Pflicht der dynamischen Rechtsübernahme. Auf diese Argumente wird sich die Schweiz in den künftigen Verhandlungen berufen.

Staatliche Beihilfen

Die Forderung der Motionen zum Beihilferecht erfüllt der Abkommenstext bereits. Durch die im InstA enthaltenen Beihilfegrundsätze ergeben sich keine unmittelbaren horizontalen Effekte auf andere Bereiche. Die im InstA (in Art. 8A–C) enthaltenen Beihilfegrundsätze sind nur auf Bereiche anwendbar, die von einem bilateralen Abkommen zur Binnenmarktteilnahme abgedeckt sind, in welchem auf die Beihilferegeln der EU Bezug genommen wird.

Anschlussgesetzgebung

Die Forderung, wonach sicherzustellen sei, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben sollen, ist unnötig. Art. 13 InstA stellt klar, dass die dynamische Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz im Rahmen des in der Schweiz geltenden, ordentlichen Rechtssetzungsprozesses erfolgt. Wo das Schweizer Recht eine Referendumsmöglichkeit vorsieht, räumt das InstA ihr die dafür notwendige Zeit zur Durchführung ein.

Streitbeilegung

Diese Forderung ist abzulehnen, da sie nicht erfüllbar ist. Es kann im Voraus nicht klar abgegrenzt werden, welche Tatbestände des geltenden und erst recht des künftigen EU-Rechts allenfalls zu einer Konsultation des EuGH durch das Schiedsgericht führen könnten. Auch die Forderung, wonach Schweizer Gerichtsurteile nicht indirekt durch den EuGH aufgehoben werden dürfen, ist nicht durchsetzbar. Wo EU-Recht die Grundlage für die Auslegung der Marktzugangsabkommen bildet, ist die aktuelle Gerichtspraxis des EuGH in Zukunft zu berücksichtigen. Entsprechend können Schweizer Gerichte und das Schiedsgericht in Zukunft ältere Gerichtsurteile von Schweizer Gerichten aufheben, wenn diese der neueren Rechtspraxis der EU widersprechen. Ohne diese Möglichkeit ist eine einheitliche Anwendung und Auslegung des gemeinsamen Binnenmarktrechts in der Schweiz und der EU nicht möglich.

Keine Verknüpfung zwischen Kündigungsinitiative und InstA

economiesuisse spricht sich klar gegen eine Verknüpfung des Institutionellen Abkommens mit der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative)» aus. Eine Verzögerung der Unterzeichnung des InstA würde zu einer nachhaltigen Verschlechterung der bilateralen Beziehungen führen.

Stand der Beratungen

Der Ständerat berät die Motion 19.3416 als Erstrat. Seine vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben befürwortet das Vorhaben mit 10 zu 1 Stimme. Eine Minderheit (Noser) beantragt die Ablehnung der Motion.

Die grosse Kammer berät die Motion 19.3420 ebenfalls als Erstrat.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat hat mit 122 zu 38 Stimmen bei 24 Enthaltungen die Motion seiner vorberatenden Kommission angenommen, die den Bundesrat in den Bereichen Lohnschutz, staatliche Beihilfen und Unionsbürgerrichtlinie zu Nachverhandlungen mit der EU beauftragt. Die kleine Kammer hatte zuvor mit einer ähnlichen Motion der WAK-S zusätzliche Forderungen in Bezug auf die Streitbeilegung und die demokratischen Mitspracherechte gestellt (mit 21 zu 14 Stimmen bei 6 Enthaltungen). Diese fanden im Nationalrat aber keine Mehrheit. Somit hat der Bundesrat nun den offiziellen Auftrag, zu den drei gemeinsamen Punkten Zusatzverhandlungen mit der EU zu führen.

economiesuisse sieht keine Vorteile bei diesen Motionen. Der Bundesrat hat ja bereits Klärungen angekündigt. Die EU ihrerseits hat mehrfach klargemacht, dass für sie die Verhandlungen nach viereinhalb Jahren nun definitiv abgeschlossen sind. Somit sind Zusatzverhandlungen unrealistisch. Hingegen sind die vom Bundesrat anvisierten Klärungen notwendig und auch möglich. Diese sollten nun möglichst rasch an die Hand genommen werden.

Nationalrat

UNTERNEHMENS-VERANTWORTUNGS-INITIATIVE (UVI) UND GEGENVORSCHLAG: GEFÄHRLICHER ALLEINGANG UND SCHÄDLICH FÜR DEN STANDORT SCHWEIZ

Die Volksinitiative (17.060) verlangt vom Bund, gesetzliche Massnahmen zu treffen, welche Unternehmen zu einer umfassenden risikobasierten Sorgfaltsprüfung im Hinblick auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards verpflichten. Diese Pflicht soll für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Schweizer Unternehmen gelten.

Sofern ihnen der Sorgfaltsnachweis nicht gelingt, haften die Schweizer Unternehmen für Schäden, die von ihnen kontrollierte Unternehmen im Ausland aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten und internationalen Umweltstandards verursachen. Die Unternehmen müssen zudem über das Ergebnis der Sorgfaltsprüfung Bericht erstatten. Im Bereich Menschenrechte will die Initiative in der Schweiz unter anderem Elemente der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011 rechtsverbindlich umsetzen.

Der Entwurf 2 der Aktienrechtsrevision (16.077) enthält den indirekten Gegenvorschlag zur Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI). Dieser orientiert sich stark an der Mechanik der Initiative, da er ursprünglich in die Diskussion eingebracht worden war, um den Initianten den Rückzug ihrer Initiative zu ermöglichen. Der indirekte Gegenvorschlag zur UVI basiert auf den Vorarbeiten der Rechtskommission des Nationalrats (RK-NR). Der Nationalrat hat auf Vorschlag der RK-NR beschlossen, die Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR) um einen Absatz 1bis zu ergänzen. Unternehmen sollen für den Schaden haften, den durch sie tatsächlich kontrollierte Unternehmen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen durch Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Ausland verursacht haben. Die Haftung bezieht sich auf Schäden an Leib, Leben und Eigentum.

Die Haftung gilt für Unternehmen, die nach Art. 716abis (neu) OR zur Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland verpflichtet sind. Dazu zählen Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren entweder eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatzerlös von 80 Millionen Franken oder im Jahresdurchschnitt 500 Vollzeitstellen aufweisen. Unternehmen haften nicht, wenn sie beweisen, dass sie die geforderten Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt getroffen haben, um den Schaden zu verhüten. Ausserdem haften Unternehmen nicht, wenn sie keinen Einfluss auf das kontrollierte Unternehmen nehmen konnten, in dessen Zusammenhang die geltend gemachten Rechtsverletzungen stehen.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Volksinitiative gemäss dem Antrag der Mehrheit der RK-NR ab und empfiehlt, weder auf den indirekten noch den direkten Gegenvorschlag zur UVI einzutreten.

NEIN ZUR UNTERNEHMENSVERANTWORTUNGSINITIATIVE

Die Unternehmensverantwortungsinitiative begründet eine grenzenlose Haftung. Schweizer Unternehmen würden für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards haften, selbst wenn sie kein Verschulden trifft. Sie müssen damit auch für in irgendeiner Form kontrollierte Unternehmen aus ihrer Lieferkette haften. economiesuisse lehnt eine derart unverhältnismässige Haftungsregelung ab: Sie ist weltweit einzigartig und darum schädlich für den Standort Schweiz.

Schweizer Unternehmen werden erpresserischen Klagen ausgesetzt

Hinter den Klagen können Konkurrenten stehen, die sich wirtschaftliche Vorteile verschaffen wollen. Oder die Klagen werden aus politischen Gründen medial inszeniert. Die Unternehmen müssen sich so ständig rechtfertigen, auch wenn sie gar nichts falsch machen. Selbst wenn Klagen unbegründet sind, verursachen sie so hohe Kosten und Imageschäden. Kontraproduktiv sind die Klagen auch für die Menschen in den Entwicklungsländern. Investitionen aus der Schweiz bleiben aus. Am Schluss profitieren nur findige Anwälte.

Grosser Schaden, aber keine Verbesserungen

Die UVI verursacht hohe volkswirtschaftliche Kosten, ohne jedoch zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage in den Schwellen- und Entwicklungsländern beizutragen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Dialog und in einer verstärkten Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.

UVI schädigt alle Schweizer Unternehmen – auch KMU

Von der neuen Haftungsregelung wären alle Unternehmen unabhängig ihrer Grösse gleichermassen betroffen. Zudem sind die Erwartungen an die internationale Rechtshilfe unerfüllbar. Die Einflusssphäre der Unternehmen auf globale Lieferketten ist begrenzt. Unternehmen können nicht für das Scheitern von Staaten einstehen.

Regulatorischer Alleingang schadet der Schweiz

Die UVI führt zu einem regulatorischen Alleingang der Schweiz und schadet der Wettbewerbsfähigkeit. Ausserdem steht die Initiative einem international abgestimmten Vorgehen im Weg. Die Wirtschaft unterstützt den Weg des Bundesrats, die anerkannten internationalen Leitlinien und Standards in der Schweiz zu implementieren. Hierzu wurden bereits mehrere Massnahmen lanciert, die von der Wirtschaft mitgestaltet werden konnten.

NEIN ZUM INDIREKTEN GEGENVORSCHLAG

Der zur Diskussion stehende indirekte Gegenvorschlag zur UVI stellt faktisch ein Umsetzungsgesetz zur Initiative dar und orientiert sich umfassend an der schädlichen Mechanik der Initiative: Eine umfassende Sorgfaltsprüfungspflicht soll mit einer verschuldensunabhängigen Haftung – gerade auch für Dritte – durchgesetzt werden. Dieser Mechanismus lähmt eine moderne Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen. Deshalb empfiehlt economiesuisse, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.

Nachdem nunmehr klar ist, dass es im Lichte der überzogenen Forderungen der Initianten nicht möglich ist, einen gangbaren Gegenvorschlag zu beschliessen, der zum Rückzug der Initiative führt, ist das Experiment Gegenvorschlag zu beenden.

Der Respekt vor einer Volksabstimmung darf nicht die Grundlage für neue, überhastete und falsche Gesetze sein. economiesuisse stimmt mit dem Bundesrat überein, dass eine Abstimmung auch in der emotional bewegenden Frage wie des Schutzes der Menschenrechte und der Umweltstandards zu gewinnen ist. Die Schweizer Wirtschaft ist bereit, im Abstimmungskampf aufzuzeigen, dass Unternehmen erfolgreich und wirksam Verantwortung leben und dass die Initiative verfehlt ist, um die Menschenrechte und die Umwelt überall auf der Welt tatsächlich zu schützen.

Auch die kommunizierten Eckwerte der RK-N vermögen die von der Wirtschaft vorgebrachten Bedenken nicht zu entschärfen. Im Gegenteil: Viele Wechselwirkungen bleiben bei den Eckwerten unberücksichtigt. Klar ist, dass ein Verzicht auf eine neue spezifische Haftungsregel nicht bedeutet, dass eine weitgehende Haftungsfolge der Konzernmutter in der Schweiz für das Verhalten von Drittunternehmen in der weltweiten Wertschöpfungskette ausgeschlossen werden kann. Dehnt man nämlich bezüglich der Sorgfaltsprüfungspflicht die Verantwortlichkeit des Konzerns auf die gesamte Lieferkette aus, so resultiert daraus auch immer eine Haftung. Auch würde mit dem Verzicht auf das Subsidiaritätsprinzip eine wichtige Barriere fehlen, erpresserische Klagen effektiv einzuschränken.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Volksinitiative in der Sommersession 2019 als Zweitrat. Seine Rechtskommission (RK-NR) empfiehlt dem Rat, die Volksinitiative mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Volksinitiative. Eine weitere Minderheit beantragt dem Nationalrat einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative. Dieser verlangt von Unternehmen, dass sie mindestens die Empfehlung internationaler Organisationen einhalten. Kommt keine ausreichende Selbstregulierung zustande, erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.

Der Ständerat hat die Volksinitiative in der Frühjahrssession 2019 mit 25 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen.

Der Nationalrat muss sich in der Sommersession 2019 nochmals mit der Frage des Eintretens auf den indirekten Gegenvorschlag befassen, nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession 2019 nicht darauf eingetreten ist. Die RK-NR beantragt ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen, am indirekten Gegenvorschlag zur UVI festzuhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen und nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat will an einem Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative im Grundsatz festhalten. Unklar ist es, wie ein solcher aussehen soll, haben doch gerade viele der den Gegenvorschlag im Grundsatz befürwortenden Voten klargemacht, dass der letztes Jahr vom Nationalrat verabschiedete Gegenvorschlag noch angepasst werden muss. Das Beharren der Initianten auf ihren extremen Positionen im Rahmen der Lösungssuche im Ständerat hatte diesen folgerichtig dazu gebracht, das «Experiment Gegenvorschlag» zu beenden.

Für die Wirtschaft ist unersichtlich, wie nun eine Lösung gefunden werden soll, die praktikabel ist und zum Rückzug der Initiative führt. Es ist unwahrscheinlich, dass die Initianten bereit sind, ihre Initiative auf Basis eines angemessenen und international abgestimmten Gegenvorschlags zurückzuziehen. Entsprechend sollte der Ständerat nun an seinem Nichteintretensentscheid festhalten. Die Wirtschaft ist bereit, sich einer Abstimmung über die UVI zu stellen.

BEFREIUNG VON NEGATIVZINSEN VERKENNT PROBLEMATIK UND SCHADET DER UNABHÄNGIGKEIT DER SCHWEIZERISCHEN NATIONALBANK (SNB)

Die Standesinitiative verlangt, dass Schweizer Vorsorgeunternehmen von den Negativzinsen der Nationalbank ausgenommen werden.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Initiative ab.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) muss unabhängig von der Tagespolitik sein:

Nur so kann sie ihr Mandat der Preisstabilität erfüllen. Aufgrund des Aufwertungsdrucks auf den Schweizer Franken ist sie seit einiger Zeit gezwungen, Negativzinsen zu erheben. Mit diesem Instrument schafft sie es, die notwendige Zinsdifferenz zum Euro-Raum aufrechtzuerhalten, sind doch die Zinsen dort bei Null bzw. für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ebenfalls im negativen Bereich (-0,4 Prozent) angesiedelt.

Die SNB erzielt mit den Negativzinsen Einnahmen in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken. Diese Einnahmen gehören zu einem Teil des Gewinnes (oder Verlustes) der SNB, der jährlich unter Berücksichtigung der Ausschüttungsreserve an Bund und Kantone verteilt wird. Diese 2 Milliarden Franken werden aber nicht von den Pensionskassen bezahlt. Mit Ausnahme der Pensionskasse des Bundes muss keine Pensionskasse Negativzinsen an die SNB entrichten. Direkt sind die Geschäftsbanken betroffen, die die Kosten der Negativzinsen aber teilweise an ihre Kunden weiterleiten. Den Pensionskassen werden derzeit Negativzinsen in der Höhe von schätzungsweise 400 Millionen Franken belastet.

Befreiung der Pensionskassen von Negativzinsen ist höchst problematisch:

Erstens greift der Vorschlag direkt in die Entscheidungsbefugnisse der SNB ein. Ein solcher Verlust an Unabhängigkeit würde die Notenbank schwächen. Die Preisstabilität würde früher oder später politischen Wünschen geopfert und führte unserem Land langfristig riesigen Schaden zu.

Zweitens ist die Problemanalyse falsch. Die Pensionskassen leiden vor allem unter dem allgemein tiefen Zinsniveau. Denn nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit sind die Zinsen real (d.h. inflationsbereinigt) sehr tief. Auch wenn die Notenbanken die Nominalzinsen festsetzen können, die realen Zinsen entstehen im Markt. Diese sind so niedrig, weil die Produktivitätsentwicklung weltweit eher schwach ist, viele Staaten das Investitionsklima nicht verbessert oder sogar verschlechtert haben, die Protektionisten die wirtschaftliche Entwicklung bremsen und die demografische Entwicklung das Verhältnis zwischen Jung und Alt verändert. Nicht die Negativzinsen auf Cash-Beständen sind daher das wesentliche Problem für die Pensionskassen, sondern die fehlenden Möglichkeiten für Anlagen, die sicher sind und dennoch eine solide Rendite abwerfen. Die aktuellen Renditeansprüche an die Pensionskassen sind daher einfach zu hoch. Ein weiteres grosses Problem ist die massive Umverteilung zwischen Jung und Alt. Das sind die eigentlichen Probleme, derer sich die Politik annehmen müsste.

Drittens würde die Massnahme die Anreize verändern. So würden Banken wohl unmittelbar Negativzinsen für alle Pensionskassen auf deren gesamten Cash-Beiträgen einführen. Die Pensionskassen würden sich demgegenüber weniger um das Cash-Management kümmern, da sie ja keine Kosten mehr tragen müssten. Sie würden mehr Mittel auf den Bankkonten halten als heute. Somit würden die an die Pensionskassen weitergeleiteten Negativzinsen wohl stark ansteigen und künftig weit mehr als 400 Millionen Franken betragen. Die geldpolitische Wirkung der Negativzinsen würde auf diese Weise untergraben. Die ordnungspolitisch problematische Massnahme auf Basis einer falschen Problemanalyse könnte langfristig massive Kollateralschäden zeitigen und ist daher abzulehnen.

Stand der Beratungen

Die Standesinitiative befindet sich in der Vorprüfung. Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Sommersession 2019 als Zweitrat. Die vorberatende Kommission (WAK-NR) beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Vorlage keine Folge zu geben.

In der Sommersession 2018 hatte sich bereits der Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Vorlage ausgesprochen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass sich der Nationalrat mit 100 zu 58 Stimmen dagegen ausgesprochen hat, die Altersvorsorgegelder von den Negativzinsen der Nationalbank auszunehmen. Einerseits basiert die Standesinitiative auf einer falschen Annahme, zumal nicht die Negativzinsen auf Cash-Beständen, sondern die fehlenden Möglichkeiten für solide Anlagen das wesentliche Problem für Pensionskassen darstellen. Andererseits geht es nicht an, in die Entscheidungsgewalt der SNB einzugreifen oder sogar die Preisstabilität politischen Wünschen zu opfern.

BUNDESRÄTLICHER ENTWURF SORGT FÜR EINE ANGEMESSENE UND ZEITGEMÄSSE MODERNISIERUNG DES ENTEIGNUNGSGESETZES (ENTG)

Das Enteignungsgesetz (EntG) soll revidiert werden. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Verfahrensvorschriften des Enteignungsrechts an die heutigen Verhältnisse. Zur Aufrechterhaltung der Funktionalität der Prozesse werden zudem die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK) angepasst und gleichzeitig vereinfacht. Die Vorlage wird weiter als Anlass genommen, verschiedene Detailregelungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage gemäss Entwurf des Bundesrats anzunehmen – so wie es auch die Minderheit der vorberatenden Kommission für richtig hält. Das geltende Enteignungsgesetz stammt aus dem Jahr 1930. Eine Modernisierung ist wichtig für die Funktionalität des Enteignungsrechts und insbesondere für die effiziente Weiterentwicklung der hiesigen Infrastrukturen. Dies ist letztlich ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Entwurf des Bundesrats erhöht Rechts- und Planungssicherheit

Der Entwurf des Bundesrats sieht angemessene und vor allem zeitgemässe verfahrensrechtliche Anpassungen vor. Durch die neuen Bestimmungen werden bestehende Unsicherheiten beseitigt, indem die bereits gängigen, kombinierten Verfahren im Bereich der Enteignung und Plangenehmigung mit einer rechtlichen Grundlage versehen werden. Dies erhöht die Rechts- und Planungssicherheit, was aus Sicht der Wirtschaft zu begrüssen ist.

Effizienzsteigerung für die Eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK)

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen strukturellen und organisatorischen Anpassungen für die Eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK) sind sinnvoll. Damit wird insgesamt eine flexiblere Organisationsform gewählt, die den Milizcharakter der Kommissionen grundsätzlich beibehält, aber auch einen effizienten Vollzug gewährleistet. Die Abschaffung des bestehenden Entschädigungssystems der ESchK wird begrüsst, da so das Risiko dysfunktionaler Abhängigkeiten (Interessenkonflikte aufgrund der Entschädigung der ESchK durch die Enteigner) zukünftig reduziert wird.

Keine lärmrechtliche Sonderregelung für Flughäfen

Die Schaffung einer Sonderregelung zum Fluglärm, wie sie die Mehrheit der RK-NR fordert, ist unverhältnismässig und sachfremd. Insbesondere lehnt die Wirtschaft ein mit dem Betriebsreglementsverfahren gekoppeltes Enteignungsverfahren bei Nachbarrechtsenteignungen bei Fluglärm ab. Da es sich bei der Nachbarrechtsenteignung nicht um eine Voraussetzung, sondern um eine Folge des Betriebs von Infrastruktur handelt (z.B. Fluglärm), stellt diese Art der formellen Enteignung einen Sonderfall dar, der folglich nicht durch ein vorgelagertes Verfahren behandelt werden kann (z.B. bei der Genehmigung eines Betriebsreglements). Zusätzlich ist die Notwendigkeit einer formellen Enteignung an weitere, im vorlaufenden Verfahren nicht bekannte Voraussetzungen geknüpft. Überdies sorgen die Mehrheitsanträge in der Praxis zu einer erheblichen, völlig unnötigen Aufblähung des Verfahrens und so zu massiv höherem bürokratischen Aufwand bei den Enteignern und der öffentlichen Hand. Die damit verbundene nochmalige Verlängerung der bereits ohnehin zu langen Bewilligungsverfahren gefährdet die im luftfahrtpolitischen Bericht 2016 vorgesehene, nachhaltige und nachfragegerechte Entwicklung der Landesflughäfen der Schweiz.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Sommersession 2019 als Erstrat. In der Gesamtabstimmung beantragt die RK-NR ihrem Rat, diese mit 23 zu 0 Stimmen anzunehmen. Davor hatte sie den Entwurf des Bundesrats in drei Punkten verändert:

  • Die RK-NR befürwortet mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung die Aufnahme einer Regel, wonach die Entschädigung für landwirtschaftliches Kulturland künftig das 6-fache des massgeblichen Höchstpreises betragen soll. Eine Minderheit lehnt diese Änderung ab.
  • Die Kommission befürwortet mit 18 zu 4 Stimmen die Aufnahme von Bestimmungen, welche die Verfahrensrechte von Grundeigentümerinnen und -eigentümern stärken, welche von Fluglärm oder von Immissionen von Verkehrsanlagen für den Landverkehr betroffen sind.
  • Schliesslich hat die Kommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen entschieden, dass die Mitglieder der Schätzungskommissionen nicht wie vom Bundesrat vorgesehen vom Bundesverwaltungsgericht, sondern vom Bundesgericht gewählt werden sollen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst den klaren Entscheid des Nationalrats, das Enteignungsrecht modernisieren und damit effizienter gestalten zu wollen (mit 141 zu 43 Stimmen). Insbesondere befürwortet die Wirtschaft den Verzicht auf Sonderregelungen bei Enteignungen, die im Zusammenhang mit Fluglärm stehen.

UNDIFFERENZIERTE INITIATIVEN GEFÄHRDEN DIE VERSORGUNGSSICHERHEIT UND SCHADEN DER SCHWEIZ ALS INNOVATIONSSTANDORT

Die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (19.025) sieht vor, Artikel 74 Absatz 2bis Bundesverfassung zu ändern. Neu soll der Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege verboten werden. Ausserdem soll die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, verboten werden.

Die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (18.096) verlangt, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auskommen und deren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung.

Schafft neue Handelshemmnisse

Statt Handelshemmnisse abzubauen, würden mit der Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» weitere geschaffen. Unter anderem, weil sie die Einfuhr von Lebensmitteln zu gewerblichen Zwecken verbieten will, die synthetische Pestizide enthalten oder die mithilfe solcher hergestellt wurden. Das ist problematisch, weil das Vorhaben nicht umgesetzt werden kann, ohne dass internationale Verpflichtungen der Schweiz verletzt würden (WTO, EU, Freihandelsabkommen).

Schmälert die Auswahl und verteuert Lebensmittel und Agrarrohstoffe

Die Folgen eines solchen Importverbots wären weitreichend: Insgesamt würde der Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt mit der Initiative weiter abgeschottet. Auch sind negative Auswirkungen auf die Verhandlungen von neuen Freihandelsabkommen (wie z.B. mit den USA) zu erwarten. Zudem sänke die Auswahl an Lebensmitteln, die Versorgungssicherheit würde gefährdet, die Preise der noch erhältlichen Nahrungsmittel stiegen massiv und der Einkaufstourismus nähme zu. Des Weiteren würde dies auch direkt dem Produktionsstandort Schweiz als Veredelungsstandort mit hoher Wertschöpfung schaden (z.B. für Kaffee oder Schokolade).

Schadet dem Ruf der Schweiz als Innovationsstandort

Die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» sieht ein Technologieverbot vor: Sie zielt auf ein undifferenziertes und wissenschaftlich nicht nachvollziehbares Verbot einer ganzen Gruppe chemischer Stoffe. Ein solches Verbot erhöhte die Wahrscheinlichkeit, dass Forschungsstandorte ins Ausland verlegt würden, einerseits weil die entsprechende Forschung (insbesondere Feldversuche) nur noch mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich wäre.

Andererseits würde ein solches Verbot den Ruf der Schweiz als Innovationsstandort beschädigen. Bereits das Gentechnik-Verbot zeigt es: Wissenschaftlich unbegründete Verbote führen zu einer Abwärtsspirale in den entsprechenden Forschungsgebieten. Die Firmen ziehen ihre Forschungsaktivitäten in forschungsfreundlichere Länder ab. Dadurch leiden die Forschungskooperationen mit den öffentlichen Universitäten, was wiederum die Bedeutung der Hochschulforschung mindert. Schliesslich gibt es Rückwirkungen auf alle Forschungszweige, da es schwieriger ist, in einem forschungsfeindlichen Umfeld Topforscherinnen und -forscher anzuziehen.

Trinkwasserinitiative: Unnötige Einschränkung der unternehmerischen Freiheit

Die Trinkwasserinitiative ist zwar weniger radikal. economiesuisse lehnt sie trotzdem ab, unter anderem weil die unternehmerische Freiheit, die für eine zukunftsfähige Landwirtschaft wichtig ist, stark eingeschränkt würde. Die Initiative sieht vor, dass der Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden können muss. Dies würde die überbetriebliche Zusammenarbeit, wie sie in einer effizienten Arbeitsteilung nötig ist, verunmöglichen.

Pestizide auf ein Minimum reduzieren ist sinnvoller, als sie ganz zu verbieten

Insgesamt erachtet es economiesuisse als sinnvoller, die Nachhaltigkeit in der Agrarwirtschaft umfassend im Dreieck Umwelt, Soziales, und Ökonomie (Markt und Unternehmen) zu betrachten. Die Vorlage zur Agrarpolitik 22+ verfolgt einen entsprechend umfassenderen Ansatz. Anstelle eines generellen Verbots ist es in einer Gesamtbetrachtung besser und zielführender, den Einsatz von Pestiziden auf das notwendige Minimum zu reduzieren – gerade auch durch technologische Innovationen.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die beiden Volksinitiativen in der Sommersession 2019 als Erstrat.

Die vorberatende Kommission (WAK-NR) empfiehlt ihrem Rat mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ohne Gegenentwurf abzulehnen und mit 18 zu 7 Stimmen die Trinkwasserinitiative ebenfalls ohne Gegenentwurf abzulehnen. Sie hält die Initiativen für unnötig, da die Massnahmen des Bundesrats im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2022+ und dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel wirkungsvoll genug seien. Ausserdem sei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren ohnehin bereits deutlich zurückgegangen. Eine Minderheit empfiehlt die Initiativen zur Annahme.

Auch der Bundesrat beantragt die Ablehnung der beiden Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass der Nationalrat sowohl die Pestizidverbots-Initiative (131 zu 54 Stimmen) als auch die Trinkwasser-Initiative (130 zu 58 Stimmen) klar zur Ablehnung empfohlen hat. Die Initiativen schaden der Schweiz sowohl als Produktions- wie auch als Innovationsstandort, da sie einen massiven Anstieg der Nahrungsmittelpreise zur Folge hätten. Die Pestizidverbots-Initiative sieht zudem ein undifferenziertes Technologieverbot vor. Aus Sicht der Wirtschaft ist es sinnvoller, die Nachhaltigkeit in der Agrarwirtschaft umfassend im Dreieck Umwelt, Soziales und Ökonomie (Markt und Unternehmen) zu betrachten, wie es bereits in der Vorlage zur Agrarpolitik 22+ vorgesehen ist.

Ständerat

AUSBILDUNGSQUALITÄT DER SCHWEIZER GYMNASIEN DURCH TRANSPARENZ ERHÖHEN

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die erhobenen Daten zum Studienverlauf von Maturandinnen und Maturanden an den Schweizer Hochschulen publizieren lässt.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Qualitätssicherung an den Gymnasien ist notwendig

Gymnasien sind öffentlich finanzierte Schulen mit dem Hauptziel, dass Maturandinnen und Maturanden die Studierfähigkeit erlangen. Damit sie dieses Ziel erreichen, müssen die Gymnasien fortlaufend Massnahmen ergreifen, um die Qualität ihrer Schule hochzuhalten. Je weniger objektive und vergleichbare Kriterien vorhanden sind, desto mehr entscheiden Steuerungs- und Führungsgremien aufgrund subjektiver Kriterien. Die Informationen zum Studienerfolg aber sind objektiver Natur. Sie können sehr interessante Rückschlüsse auf die Ausbildungsqualität der Gymnasien liefern. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass nur ein Drittel der Kantone die Daten zum Studienerfolg ihrer Maturandinnen und Maturanden vom Bundesamt für Statistik überhaupt bezieht und die Öffentlichkeit nichts davon wissen darf.

Transparenz führt zu mehr Qualität

Die Veröffentlichung der Studienerfolgsquoten wird die Qualität an den Gymnasien verbessern: 2009 hat die ETH Zürich den Erfolg ihrer Studierenden nach ihren Herkunftsschulen aufgeschlüsselt präsentiert. Die Veröffentlichung hatte konkrete Auswirkungen. Wie Umfrageresultate von economiesuisse damals zeigten, ging ein Teil der Gymnasien davon aus, dass sich durch die gesteigerte Transparenz die Ausbildungsqualität verbessern würde. Einige Gymnasien hatten aufgrund der Veröffentlichung einen Handlungsbedarf festgestellt und bereits konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität eingeleitet. Insbesondere jene Gymnasien, die eher schlecht abschnitten, fühlten sich angespornt und unternahmen etwas, um ihre Situation zu verbessern. Es gibt kaum eine kostengünstigere Massnahme, die in Gymnasien eine Qualitätsverbesserung bewirken kann.

Die Schweizer Gymnasien haben zudem eine besondere Verantwortung: Im Gegensatz zum Ausland haben sie das unerhörte Privileg, dass sich ihre Absolventinnen und Absolventen (mit Ausnahme der Medizin) prüfungsfrei an jeder Schweizer Universität einschreiben und das Fach frei wählen können. Damit der freie Zugang zur Universität in der Schweiz aber erhalten werden kann, braucht es auch von den Gymnasien stetige Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung. Die Motion ermöglicht hierzu einen wichtigen und kostengünstigen Beitrag.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Motion in der Sommersession 2019 als Zweitrat. Die WBK-SR beantragt ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2018 mit 181 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse bedauert, dass sich der Ständerat mit 30 zu 10 Stimmen gegen die Publikation von Daten zum Studienerfolg von Maturandinnen und Maturanden ausgesprochen hat. Er verhindert damit eine kostengünstige und transparente Massnahme zur Qualitätssteigerung an Schweizer Gymnasien.

WIRTSCHAFT UNTERSTÜTZT DEN AGUR12 II-KOMPROMISS ALS BASIS FÜR DIE REVISION DES URHEBERRECHTSGESETZES (URG)

Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG). Die Revisionsvorlage basiert auf einem Kompromiss, der von Vertretern der Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzer, Konsumenten sowie der Wirtschaft in den wesentlichen Punkten getragen wird. Diese verschiedenen Interessengruppen hatten sich im Rahmen einer vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe (AGUR12 II) in einem langwierigen Prozess geeinigt.

Ziel der Revision sind eine Modernisierung des URG und eine Anpassung an die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Insbesondere soll das Urheberrecht für die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet sein. Wichtig sind dabei gerade die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Rechtsdurchsetzung im Internet.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem für Bibliotheken und Museen ein Verzeichnisprivileg vor. Sie können in ihren Bestandsverzeichnissen Auszüge von Werken und weitere Informationen wiedergeben, sofern und soweit dies der Erschliessung und Vermittlung ihrer Bestände dient. Weiter schlägt der Bundesrat eine Regelung für die Nutzung von verwaisten Werken vor. Die vorgeschlagene Wissenschaftsschranke stellt sicher, dass Urheber das für die elektronische Auswertung grosser Text- und Datenmengen notwendige Kopieren nicht verbieten dürfen. Davon soll insbesondere die Forschung profitieren.

Der Gesetzesentwurf schlägt des Weiteren vor, dass Anbieter von Internetdiensten, die ihren Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellen (sog. «Hosting-Provider»), dafür zu sorgen haben, dass einmal entfernte illegale Inhalte dauerhaft entfernt bleiben. Damit soll die Bekämpfung der Internetpiraterie verbessert werden, ohne die Konsumenten illegaler Angebote zu kriminalisieren. Ausserdem soll im URG ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage mit Änderungen anzunehmen.

AGUR12 II-Kompromiss als Basis der URG-Revision

economiesuisse unterstützt generell die wirksame Durchsetzung von Immaterialgüterrechten und damit auch des Urheberrechts. Die rasanten technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre führten zu neuen Verwertungsformen und werfen neue Rechtsfragen auf. Im Interesse der Rechtssicherheit müssen die bestehenden Lücken im URG geschlossen werden. economiesuisse hat die Einsetzung der AGUR12 ausdrücklich begrüsst, darin aktiv mitgewirkt und dabei auf die notwendigen Anpassungen im Urheberrecht hingewiesen. Damals wie heute ist eine sorgfältige und kritische Überprüfung aller Bereiche sowie eine Modernisierung der Tarifstruktur und Verfahren angezeigt. Als Basis der URG-Revision dient der AGUR12 II-Kompromiss. economiesuisse begrüsst deshalb, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-SR) zu diesem zurückgekommen ist.

Nein zu ausufernden Lichtbildschutz- und unklaren «Video on Demand»-Bestimmungen

Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Lichtbildschutz lehnt die Wirtschaft hingegen ab. Die betreffenden Bestimmungen sind zu weitläufig, da neu auch Fotografien ohne individuellen Charakter (z.B. Familien- und Urlaubsfotos, Produkteaufnahmen usw.) unter den Schutz eines Werkes nach URG fallen würden. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass das URG definitionsgemäss nur Werke mit individuellem Charakter schützt. Deshalb ist der Schutz auf Pressefotos zu beschränken. Ebenso wenig unterstützt die Wirtschaft die systemwidrige, zusätzliche Schaffung eines kostenpflichtigen Vergütungstarifs «Video on Demand». Dieser würde bei der Zugänglichmachung von Darbietungen in audiovisuellen Werken anfallen und zwingend zu ungerechten Doppelzahlungen führen.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Sommersession 2019 als Zweitrat. In erster Lesung hatte die Ratsmehrheit in der Frühjahrssession 2019 beschlossen, den Entwurf an ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) zurückzuweisen.

Diese beantragt ihrem Rat nun einstimmig, zurück zum AGUR12 II-Kompromiss zu kommen. Zudem fordert die Kommission neu, auf einen Vergütungsanspruch für Journalisten und ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verzichten. Ebenfalls spricht sich die WBK-SR dafür aus, die Vergütungspflicht für den Eigengebrauch in privaten Räumlichkeiten von Hotels und ähnlichen Institutionen nicht aufzuheben. Bei der Video-on-Demand-Regelung möchte die Kommission ihren ursprünglichen Entscheid aufrechterhalten und eine Musikausnahme einführen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass der Ständerat das Urheberrecht auf Basis des breit abgestützten Kompromisses der AGUR12 II modernisieren will. Es ist nun bedeutsam, dass im Rahmen der Differenzbereinigung noch die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden können und die Revision dann abgeschlossen werden kann. Dies erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz wieder von der - für Länder mit mangelndem Urheberechtsschutz vorgesehenen - US-Watchliste «Special Report 301» verschwindet.

DIGITALER IDENTITÄTSNACHWEIS (E-ID) ESSENZIEL FÜR DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER SCHWEIZ

Der digitale Identitätsnachweis (E-ID) wird immer wichtiger im Geschäftsleben oder in der Freizeit. Es besteht ein grosses Bedürfnis nach einer sicheren und einfach zu handhabenden E-ID. Der Bundesrat will deshalb klare Regeln für eine staatlich anerkannte digitale Identität erlassen. Das erklärte Ziel des Bundesrats besteht darin, dass sich die Nutzer im Internet sicher sein und mit voller Kontrolle über die eigenen Daten bewegen können.

Der Bundesrat schlägt vor, eine spezielle Identitätsstelle im EJPD mit der amtlichen Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale zu betrauen. Die Entwicklung und Ausstellung der technologischen Träger der staatlich geprüften und bestätigten E-ID soll privaten Anbietern überlassen werden. Die Privaten sollen aber staatlich anerkannt und regelmässig kontrolliert werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Digitalisierung auf neue Identitätsnachweise angewiesen

Die Digitalisierung führt zu einer Verlagerung von Geschäftsmodellen in den virtuellen Raum. Für bestimmte Geschäfte wird weiterhin ein Identitätsnachweis benötigt, sei es aus Gründen des Jugendschutzes, zum Schutz der Gläubiger oder der öffentlichen Sicherheit. Eine Verwendung der herkömmlichen ID ist im digitalen Raum oftmals nicht möglich. Ausserdem werden mit der Digitalisierung neue Anforderungen an den Identitätsnachweis gestellt. Die Gesetzgebung trägt diesen Entwicklungen mit dem vorliegenden Entwurf Rechnung.

Klare Regeln über E-ID unbedingt notwendig

Klare Regeln über den digitalen Identitätsnachweis sind unbedingt notwendig, damit die Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht den Anschluss verlieren. Solche Regeln fehlen heutzutage. Die Folge ist, dass die Identität der Geschäftspartner digital nicht einwandfrei feststellbar ist. Die bestehenden Alternativen zur E-ID (Kreditkartennummer, E-Mail, Soziale Medien) erfüllen die notwendigen Anforderungen an die Sicherheit nicht. Die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle stösst aus diesen Gründen an ihre Grenze. Die E-ID ist eine Chance für die Schweizer Volkswirtschaft, die jetzt gepackt werden muss. Sie erleichtert den Geschäftsverkehr und vereinfacht den Umgang mit den Behörden.

Gewährleistungsverantwortung durch Bund, Bereitstellung durch Private

Es ist ausreichend, wenn der Bund die Gewährleistungsverantwortung für die E-ID trägt. Die Bereitstellung der E-ID kann durch die Privaten erfolgen. Sie verfügen über das notwendige Know-how, um ein effizientes, nutzerfreundliches und gleichermassen sicheres E-ID-System anzubieten. Eine Beteiligung des Bundes oder gar der Betrieb eines eigenen E-ID-Systems ist nicht erforderlich. Die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen den Privaten und dem Staat ist deshalb sinnvoll.

Gesetzesentwurf: gute Diskussionsgrundlage mit punktuellem Anpassungsbedarf

Der Gesetzesentwurf bildet die Basis für ein schlankes Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Es folgt dem Subsidiaritätsgedanken und reduziert die staatlichen Eingriffe auf ein Minimum. Technische Details werden in der Verordnung geregelt. Ausserdem lässt der Gesetzesentwurf unterschiedliche E-ID-Modelle und -Anbieter zu.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Sommersession 2019 als Zweitrat. Seine vorberatende Rechtskommission hat die Vorlage in einigen Punkten angepasst. In der Gesamtabstimmung beantragt sie ihrem Rat deren Annahme einstimmig. Entgegen dem ursprünglichen bundesrätlichen Entwurf und dem nationalrätlichen Beschluss will die RK-SR, dass die Kontrolle und Aufsicht über die Anbieter von elektronischen Identitätsdienstleistungen nicht einer Stelle innerhalb der Bundesverwaltung, sondern einer unabhängigen Kommission übertragen werden soll (EIDCOM). Der Bundesrat ist damit einverstanden.

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Frühjahrssession 2019 als Erstrat behandelt und mit 128 zu 48 Stimmen angenommen. Die grosse Kammer hat nur zurückhaltend Änderungen am Entwurf des Bundesrats vorgenommen. Zu den wenigen Änderungen zählt die Pflicht der Herausgeber, allen Personen eine E-ID auszustellen, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. 

Beurteilung der Beratungen

Für die Digitalisierung unseres Landes ist die Schaffung einer staatlich geprüften elektronischen Identität (E-ID) entscheidend. Sie gehört zur Basisinfrastruktur für die digitale Schweiz. economiesuisse hat sich dafür eingesetzt, dass das Parlament diesen Prozess nicht verzögert. Es ist erfreulich, dass sich nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat für das von der Wirtschaft favorisierte Konzept ausgesprochen hat (mit 31 zu 7 Stimmen). Die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten ist zukunftsweisend: Künftig soll der Staat der Herausgeber der E-ID sein und die Privaten sorgen für deren Einsatzmöglichkeiten.

DRITTE GENERATION DER AGGLOMERATIONSPROGRAMME IST GRUNDLEGEND FÜR EIN ZUKUNFTSFÄHIGES VERKEHRSSYSTEM

Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat die Freigabe der finanziellen Mittel für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme. Mit den 1,34 Milliarden Franken will der Bund Bauvorhaben von 32 Agglomerationen unterstützen, die Verkehr und Siedlung koordinieren sowie die verschiedenen Verkehrsmittel besser aufeinander abstimmen. Rund 30 Prozent der Bundesbeiträge sollen in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr, Strassenaufwertungen und Verkehrsmanagement eingesetzt werden.

Das Programm Agglomerationsverkehr des Bundes soll dazu beitragen, die Verkehrssituation in den Ballungsräumen zu verbessern. Die unterstützten Bauvorhaben müssen innerhalb von sechs Jahren beginnen. Ansonsten fallen die gesprochenen Beiträge an den Bund zurück.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage gemäss den Anträgen der KVF-SR anzunehmen.

Bewährte Agglomerationsprogramme weiterführen

economiesuisse befürwortet die Freigabe der Bundesbeiträge an die dritte Generation der Agglomerationsprogramme. Diese haben sich grundsätzlich bewährt und tragen zur Behebung der immer grösser werdenden Verkehrsprobleme in städtischen Zentren und Ballungsräumen bei. Dort fällt die Hauptlast der Verkehrslast an. Gezielte Infrastrukturinvestitionen in den dicht besiedelten Agglomerationsräumen erlauben diese Hauptlast effizient und verkehrsträgerübergreifend abzufedern. Die Agglomerationsprogramme setzen daher den Hebel an der richtigen Stelle an.

Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung tragen

Qualität des Verkehrssystems, die Siedlungsentwicklung nach innen, eine geringere Umweltbelastung und mehr Sicherheit erhöhen die Attraktivität der Agglomerationen als zentrale Wirtschaftsstandorte. Trotzdem sollten die wirtschaftlichen Bedürfnisse in der Umsetzung, insbesondere im Planungs- und Auswahlprozess, besser berücksichtigt werden. Gegenwärtig fehlt in den Agglomerationsprogrammen der notwendige Fokus auf die Anliegen der Wirtschaft. Dabei sind die Agglomerationen volkswirtschaftlich bedeutsame Räume. Zusammen mit den Kernstädten sind sie die Wirtschaftsmotoren des Landes. Vier von fünf Beschäftigten in der Schweiz gehen dort einer Arbeit nach. Und rund 84 Prozent der Wirtschaftsleistung werden in den Städten und Agglomerationen erbracht.

Aufgrund der Finanzierung aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF sind die Agglomerationsprogramme auch einer wirtschaftlich sinnvollen Verkehrsentwicklung verpflichtet. Dies beinhaltet vor allem eine nachfragegerechte Weiterentwicklung aller Verkehrsträger. So sind beispielsweise Massnahmen im Strassenbereich stärker zu priorisieren, ebenso Lösungen für eine effiziente urbane Logistik mit Start- und Zielpunkt in den Zentren. Ebenso ist eine schnelle Umsetzung der geplanten Vorhaben nötig, um bereits heute akute Verkehrsprobleme zeitnah zu beheben. Der Bund setzt hier an der richtigen Stelle an, indem er die gesprochenen Beiträge von der rechtzeitigen Umsetzung der Projekte abhängig macht.

Mit der Entwicklung des Nationalstrassennetzes abstimmen

Eine komplementäre Entwicklung der Agglomerationsprogramme und des Nationalstrassennetzes ist sehr wichtig. Die Agglomerationsprogramme in der dritten Generation müssen die entsprechenden Kapazitäten im Strassenbereich vorsehen (Tangenten, Zufahrten, Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr usw.), die genügend Synergien mit den vorliegenden Ausbauvorhaben des Nationalstrassennetzes aufweisen. Nur so können die optimalen Effekte für das gesamte Verkehrssystem erzielt werden. Insgesamt fliessen mit der derzeitigen Vorlage nur rund 20 Prozent der Mittel in Projekte, die dem Strassenverkehr zugute kommen. Dies ist zu wenig und deckt sich eindeutig nicht mit der prognostizierten Nachfrageentwicklung. Die geplanten Investitionen würden an Wirkung einbüssen, wenn für das Verkehrsaufkommen auf dem nationalen Netz in den Agglomerationen keine adäquaten Anschlusskapazitäten bestünden.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Sommersession 2019 als Zweitrat.

Die KVF-SR hat sich einstimmig für die Vorlage ausgesprochen. Wie der Nationalrat, beantragt auch die Kommission die Agglomerationsprogramme Aargau-Ost, Delémont und Luganese in den Bundesbeschluss aufzunehmen und den Beitragssatz des Bundes bei den Programmen Grand Genève und Bulle zu erhöhen. Dies zusätzlich zum Entwurf des Bundesrats. Bei der Umfahrung Oberburg spricht sich die Kommission indessen einstimmig gegen den Beschluss des Nationalrats aus, weil dieses Projekt die definierten Anforderungen für eine Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig nicht erfülle.

Der Nationalrat war in der Frühjahrssession 2019 einstimmig dem Entwurf des Bundesrats gefolgt. Allerdings hat er 1,49 Milliarden Franken für Projekte im Agglomerationsverkehr bewilligt. Das sind 145 Millionen Franken mehr als vom Bundesrat beantragt.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass sich der Ständerat für die Bundesbeiträge an die dritte Generation der Agglomerationsprogramme ausgesprochen hat. Dies ist für die Behebung der Verkehrsprobleme in den Ballungszentren äusserst wichtig. Die Erhöhung der Beiträge um 145 Millionen Franken ist jedoch kritisch zu beurteilen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Paket war bereits weitgehend optimiert. Grundlegende Mängel bezüglich Beitragskriterien und Prozesse müssen in den Vorbereitungsarbeiten zur vierten Generation der Agglomerationsprogramme behoben werden.

KEINE UNNÖTIGE VERZÖGERUNG DER EU-BEITRÄGE DURCH ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten gutzuheissen. Damit sollen wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten verringert und dank Schweizer Expertise Migrationsbewegungen besser bewältigt werden können.

Der zweite Beitrag der Schweiz soll insgesamt 1,302 Milliarden Franken betragen und über zehn Jahre ausgerichtet werden. Er dient der Umsetzung verschiedener Programme. Neu ist vorgesehen, dass der Beitrag in einen Rahmenkredit «Kohäsion» und einen Rahmenkredit «Migration» aufgeteilt wird. Es liegen darum zwei Bundesbeschlüsse vor. Damit werden die folgenden fünf Programmziele verfolgt:

  • Wirtschaftswachstum und Sozialpartnerschaft fördern, (Jugend-)Arbeitslosigkeit reduzieren 
  • Migration steuern, Integration fördern sowie öffentliche Sicherheit erhöhen
  • Umwelt und Klima schützen
  • Sozial- und Gesundheitssysteme stärken
  • Bürgerengagement und Transparenz fördern

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt die Annahme der Vorlage gemäss den Anträgen der Kommission.

economiesuisse unterstützt die Fortsetzung der Arbeiten am zweiten Erweiterungsbeitrag grundsätzlich. Dass die Mittel in den Bereichen Berufsbildung und Migration eingesetzt werden sollen, wird von der Wirtschaft explizit begrüsst. Dass der Nationalrat Gelder aus dem Rahmenkredit Kohäsion in den Rahmenkredit Migration verschieben möchte, lehnt die Wirtschaft ab. Eine solche Verschiebung ginge zulasten derjenigen EU-Mitgliedstaaten, in denen weiterhin grosse wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten der EU bestehen, die es zu verringern gilt. Deshalb sind die beiden Rahmenkredite in der vom Bundesrat beantragten Höhe anzunehmen.

Eine Verknüpfung der Rahmenkredite Kohäsion und Migration mit einer erneuten Assoziierung der Schweiz am EU-Programm zur Bildungsförderung (Erasmus+), wie vom Nationalrat gefordert, ist abzulehnen. Der zweite Schweizer Erweiterungsbeitrag hat inhaltlich nichts mit der Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ zu tun. Ausserdem ist zurzeit unklar, ob die Schweiz – auch aufgrund der für sie verbundenen Kosten – eine erneute Assoziierung überhaupt anstreben will. Die Einführung von weiteren Bedingungen an den Schweizer Erweiterungsbeitrag führt bei der Differenzbereinigung nur zu weiteren, unnötigen Verzögerungen des Geschäfts. Unter den gegebenen Umständen wäre das ein falsches Signal an die EU. Im Rahmen der Normalisierung der bilateralen Beziehungen und der laufenden Verhandlungen ist der Rahmenkredit rechtzeitig zu beschliessen.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. In der Sommersession 2019 ist der Ständerat an der Reihe. Dessen vorberatende APK-SR empfiehlt der kleinen Kammer einstimmig, in den verbleibenden zwei Differenzen nicht dem Nationalrat zu folgen, sondern an deren ursprünglichen Entscheid und damit an den Differenzen festzuhalten.

Die erste Differenz betrifft die Verteilung der finanziellen Mittel auf die beiden Rahmenkredite. Während der Ständerat in erster Lesung dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt war, will der Nationalrat 190 Millionen Franken vom Rahmenkredit Kohäsion in den Rahmenkredit Migration verschieben. Die zweite Differenz bildet eine vom Nationalrat neu eingefügte Bestimmung, die vom Bundesrat verlangt, dem Parlament spätestens 2020 einen Kredit zur erneuten Assoziierung der Schweiz am EU-Programm zur Bildungsförderung (Erasmus+) zu beantragen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass die kleine Kammer einer weiteren Kohäsionsmilliarde zugestimmt, dabei aber an ihren ursprünglichen Bedingungen festgehalten hat: Dass sich der Ständerat gegen eine Verschiebung von 190 Millionen Franken vom Rahmenkredit Kohäsion in den Rahmenkredit Migration ausgesprochen hat, ist aus Sicht der Wirtschaft richtig. Es ist ebenfalls zu befürworten, dass der Ständerat die von der grossen Kammer vorgeschlagene Assoziierung der Schweiz am EU-Programm Erasmus+ zur Bildungsförderung abgelehnt hat.

STÄRKUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN STATT PROTEKTIONISTISCHE KURZSICHTIGKEIT

Die Motion verlangt vom Bundesrat, dass er die gesetzlichen Grundlagen für eine Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen schafft. Unter anderem wird konkret vorgeschlagen, dass der Bundesrat eine Genehmigungsbehörde für die der Investitionskontrolle unterworfenen Geschäfte einsetzt.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Ausländische Investitionen als Schweizer Erfolgsfaktor

Wohlstand, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweiz sind keine Frage der Besitzverhältnisse hiesiger Unternehmen: Ausländische Direktinvestitionen sichern 1,29 Millionen Arbeitsplätze in der Schweiz, generieren Steuereinnahmen und sorgen für eine ausreichende Kapitalisierung hiesiger Unternehmen. Gleichzeitig gehört die Schweiz zu den bedeutendsten Direktinvestoren weltweit. Die Spezialisierung auf innovative Güter und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung ist hierzulande meist nur dank dem Aufbau globaler Produktionsnetzwerke möglich.

Protektionistisch motivierte Fehldiagnose eines Scheinproblems

Dass die in der Schweiz jüngst beobachteten Übernahmen durch ausländische Investoren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, trifft nicht zu. Davon abgesehen existieren heute bereits griffige Instrumente, um sicherheitsrelevante Infrastrukturen und Unternehmen mit besonderer Bedeutung für die Volkswirtschaft gezielt zu schützen. Gesetzliche Grundlagen auf Vorrat für eine staatliche Investitionskontrolle sind demzufolge nicht erforderlich. Beunruhigender ist vielmehr die rückläufige Tendenz ausländischer Direktinvestitionen in die Schweiz als Resultat wachsender Unsicherheit über die politischen Rahmenbedingungen des hiesigen Investitionsstandorts.

Mehr Kosten, Bürokratie und Risiken für die Schweiz und Schweizer Unternehmen

Die Erfahrung zeigt, dass staatliche Investitionskontrollen primär Mehrkosten und zusätzliche Bürokratie für Wirtschaft und Verwaltung bewirken, im Kern jedoch weder ein effizientes noch ein effektives Instrument darstellen. Auch ist der ungehinderte Zugang zu wichtigen Zielmärkten für die Schweizer Exportwirtschaft zentral – ein solcher wäre jedoch durch Gegenmassnahmen betroffener Staaten gefährdet. Eine dem tatsächlichen Unternehmenswert entsprechende Aktienbewertung ist zudem der beste Übernahmeschutz. Sobald man Investitionen künstlich verknappt, sinken die Kurse. Gerade dies macht Unternehmen aber auch für unlieb-same Übernahmen attraktiv. Die Schweiz hat sich immer für einen ungehinderten Marktzugang für Schweizer Direktinvestitionen im Ausland eingesetzt. Sie würde durch protektionistische Massnahmen in diesem Bereich an Glaubwürdigkeit verlieren. Reziprozität ohne machtpolitische Argumente sollte primär auf bilateraler und multilateraler Ebene angestrebt werden.

economiesuisse teilt das Anliegen, Unternehmen vor Technologiediebstahl und Wettbewerbsnachteilen zu bewahren, Arbeitsplätze langfristig zu erhalten und dem Standort im internationalen Wettbewerb gleich lange Spiesse zu sichern. Hierzu braucht es jedoch nicht eine neue Kontrollbehörde für ausländischer Investoren, sondern gezielte Massnahmen und bessere Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit in der Schweiz.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Motion in der Sommersession 2019 als Erstrat.

Die WAK-SR beantragt ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit folgt der Argumentation des Bundesrats, der auf die bereits vorhandenen gesetzlichen Grundlagen und Schutzmechanismen zur Wahrung strategischer Interessen hinweist und ein Monitoring vorschlägt.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse bedauert den knappen Entscheid des Ständerats (22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen), den Bundesrat damit zu beauftragen, Gesetzesgrundlagen für eine Investitionskontrolle von ausländischen Direktinvestitionen auszuarbeiten.

Als einer der weltweit bedeutendsten Direktinvestoren muss die Schweiz dem zunehmend protektionistischen Klima widerstehen und nicht leichtfertig Barrieren errichten. Da in der Schweiz die sensiblen Bereiche in Staatsbesitz oder mit Spezialgesetzen geregelt sind, braucht es keine zusätzliche Behörde. Anstelle einer teuren Kontrollbehörde mit hohen finanziellen und administrativen Kosten für die Unternehmen braucht es vielmehr konkrete Anstrengungen zur Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen.

Zugunsten der Standortattraktivität der Schweiz ist es wichtig, dass der Nationalrat nun in seiner Beratung Investitionskontrollen entschieden ablehnt.

LÄNGST ÜBERFÄLLIGE MODERNISIERUNG DES AKTIENRECHTS

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision das Ziel, das Aktienrecht zu modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen der nächsten Jahre anzupassen. Der Gesetzesentwurf schliesst inhaltlich an die Revision aus dem Jahr 2013 an, welche damals auf Grund der Diskussionen um die Minder-Initiative abgebrochen worden war. Vorgesehen sind im Entwurf eine Vereinfachung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften sollen künftig ohne Urkundsperson gegründet und aufgelöst werden können, wenn einfache Verhältnisse vorliegen. Ausserdem soll der Mindestnennwert von Aktien flexibler gewählt werden können.

Weiter soll die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ins Gesetz überführt werden. Die VegüV setzt die Minder-Initiative um, welche von Volk und Ständen am 3. März 2013 angenommen worden war. Der Bundesrat hatte die erforderlichen Ausführungsbestimmungen nach Annahme der Initiative (Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung) vorerst auf Verordnungsstufe erlassen.

Mit der Revision sollen auch die Bestimmungen über Unternehmenssanierungen besser mit dem Nachlassverfahren koordiniert werden. Eine Sanierung soll künftig möglichst schon vor der Eröffnung eines formellen Nachlassverfahrens in Angriff genommen werden. Auch schlägt der Bundesrat vor, aktienrechtliche Streitigkeiten als schiedsfähig zu erklären. Vorgesehen sind ausserdem Bestimmungen über die Regelung der Transparenz bei wirtschaftlich bedeutenden, in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen. Sie sollen Zahlungen an staatliche Stellen offenlegen müssen. Damit soll der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat schlägt zudem Geschlechterrichtwerte für grosse, börsenkotierte Unternehmen vor. Demgemäss müssten in Verwaltungsräten künftig mindestens je 30 Prozent Frauen und Männer sitzen, in Geschäftsleitungen je mindestens 20 Prozent. Unternehmen, welche diese Richtwerte nicht einhalten, sollen sich im Vergütungsbericht rechtfertigen und die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts angeben müssen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage mit Änderungen anzunehmen.

Im Zentrum der Aktienrechtsrevision muss die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Unternehmen stehen. Dazu gehört auch, ihnen eine optimale Freiheit bei der Organisation zuzugestehen. Die Revisionsvorlage hatte ursprünglich zahlreiche notwendige Anpassungen im Aktienrecht aufgegriffen. Der Nationalrat hatte als Erstrat diesen Handlungsbedarf richtig erkannt und – von wenigen Ausnahmen (wie. z.B. der Geschlechterquote) abgesehen – in der Sommersession 2018 eine gute und moderne Revisionsvorlage verabschiedet. Dass sich die Rechtskommission des Ständerats nach erneuten Beratungen dem Nationalratsbeschluss annähert, ist deshalb zu begrüssen. Denn die Beschlüsse des Nationalrats bilden grundsätzlich eine gute Basis einer für die Wirtschaft akzeptablen Revision.

Um die Vorlage jedoch wirklich wirtschaftsfreundlich auszugestalten, sollten die folgenden Punkte überarbeitet werden:

  • Die Vorlage nicht teilen
  • Die geltende VegüV nicht verschärfen
  • Keine Ausweitung der Transparenzbestimmungen auf Händler
  • Auf Regeln zur Publikation von Zuwendungen an politische Parteien verzichten
  • Quoten sind untaugliche «Förder»-Mittel: auf diesbezügliche Regeln gilt es zu verzichten
  • Proxy Advisor nicht auf dem Buckel der Gesellschaften regulieren
  • Einführung des Kapitalbands, inklusive kohärenter steuerlicher Regelung
  • Keine Vorschrift, wonach die Vergütungen zum Marktwert ausgewiesen werden müssen
  • Keine Einführung eines unpraktikablen Stimmgeheimnisses
  • Tätigkeiten bei anderen Gesellschaften nicht im Vergütungsbericht aufführen

Stand der Beratungen

Der Ständerat berät die Vorlage in der Sommersession 2019 als Zweitrat. Dies, nachdem er in der Wintersession 2018 zwar auf das Geschäft eingetreten war, es aber mit dem Auftrag, dieses wirtschaftsverträglich auszugestalten, an seine Rechtskommission zurückgeschickt hatte. Die Kommission (RK-SR) wurde beauftragt, von unnötigen bürokratischen Belastungen – in erster Linie für KMU – abzusehen. Auch sei die Minder-Initiative möglichst nahe an der geltenden Verordnung umzusetzen.

Die RK-SR hat in der Folge gewisse Bestimmungen, die sie in der Erstberatung eingeführt hatte, wieder gestrichen; so z.B. jene zur Transparenz der Dienstleistungen von Stimmrechtsberatern (mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Auch schlägt sie vor, die Abzockerinitiative so umzusetzen, dass die Bestimmungen der Verordnung in das Gesetz aufgenommen werden.

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung schlägt die Kommission den Verzicht auf Geschlechterrichtwerte auf Ebene der Geschäftsleitung vor. Eine Minderheit beantragt wie der Bundesrat sowohl für die Verwaltungsräte als auch für die Geschäftsleitungen einen Geschlechterrichtwert, wobei dieser für Erstere bei 30 Prozent und für Letztere bei 20 Prozent liegen soll. Zudem beantragt die RK-SR mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Einführung eines sogenannten Kapitalbands. Damit folgt die Kommission dem Beschluss des Nationalrates.

Die Kommissionsminderheit beantragt dem Ständerat, an der ursprünglichen Fassung der Kommission festzuhalten und bei der genehmigten Kapitalerhöhung zu bleiben. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Der erstberatende Nationalrat hatte die Vorlage in der Sommersession 2018 nur ganz knapp gutgeheissen. Umstritten waren vor allem die Geschlechterquoten.

Beurteilung der Beratungen

economiesuissse begrüsst die Revision und damit die Modernisierung des Aktienrechts: Sie war längst überfällig. Unsere ausführliche Beurteilung der Beratungen finden Sie hier.