Neues Waffenrecht: Es steht mehr auf dem Spiel, als auf den ersten Blick ersichtlich
- Introduction Executive summary | Positions of economiesuisse
- Chapter 1 Warum die Schweiz ihr Waffenrecht weiterentwickeln muss
- Chapter 2 Schengen-Abkommen tritt automatisch ausser Kraft
- Chapter 3 Vom Schengen-Abkommen profitiert die gesamte Schweizer Volkswirtschaft
- Chapter 4 Schlusswort: Ein Waffenrecht mit zumutbaren Anpassungen ist im Sinne der Schweiz
Schlusswort: Ein Waffenrecht mit zumutbaren Anpassungen ist im Sinne der Schweiz
Von der Umsetzung der angepassten Waffenrichtlinie sind nur wenige Personen in der Schweiz betroffen – und erst noch in zumutbarem Ausmass. Wer eine halbautomatische Waffe kaufen möchte, muss künftig nachweisen, dass er in einem Verein ist oder regelmässig schiesst. Sportschützen können somit weiterhin umstandslos ihrem Hobby nachgehen. Auch Sammler dürfen nach wie vor halbautomaische Waffen erwerben, sofern sie diese sachgerecht aufbewahren. Jäger sind nicht betroffen, Schweizer Armeeangehörige auch nicht. Die unmittelbaren Folgen einer Verweigerung der Umsetzung der Schengen-Weiterentwicklung dagegen wären weitreichend. Pro Kopf und Jahr gingen den Schweizern 1600 Franken verloren, weil die Einkommen gesamthaft um bis zu 10.7 Milliarden Franken tiefer liegen würden. Die Exportwirtschaft würde im Ausland bis zu 5.6 Prozent weniger einnehmen und der Schweizer Staat müsste im Asylbereich bis zu 1.09 Milliarden Franken mehr ausgeben. Das Schengen- und das Dublin-Übereinkommen ermöglichen den Schweizern mehr Freiheiten, sie müssen bei den Grenzüberquerungen weniger lange im Stau stehen oder können am Flughafen Zürich schneller zum Gate und ihren Flug nach Amsterdam antreten. Auch die Wirtschaft zieht grossen Nutzen aus den verringerten Staukosten und dem erleichterten Visumszugang. All diese Vorteile werden durch die verhältnismässige Umsetzung der Waffenrichtlinie durch den Bundesrat und das Parlament gewahrt. Zugleich stellt diese sicher, dass die Schweiz ihre Schiesstradition beibehalten kann.