Wel­cher Ser­vice pu­blic ist im In­for­ma­ti­ons­zeit­al­ter sinn­voll?

In jedem Handy und Ta­blet steckt heute ein Radio und ein Fern­se­her. Das Rund­funk­an­ge­bot wird längst nicht mehr nur in den ei­ge­nen vier Wän­den, son­dern ver­mehrt auch un­ter­wegs kon­su­miert. Die heu­ti­ge Emp­fangs­ge­bühr soll des­halb durch eine ge­rä­te­un­ab­hän­gi­ge Ab­ga­be pro Haus­halt und Un­ter­neh­men er­setzt wer­den. Wel­cher Um­fang des Ser­vice pu­blic im Radio- und Fern­seh­be­reich da­durch fi­nan­ziert wer­den soll, bleibt hin­ge­gen offen.

Eine An­pas­sung des nicht mehr zeit­ge­mäs­sen und auf­wen­di­gen Ge­büh­ren­sys­tems ist auf­grund des tech­no­lo­gi­schen Wan­dels an­ge­bracht. Für den Ser­vice pu­blic im Rund­funk sol­len auch jene auf­kom­men, die das An­ge­bot un­ter­wegs oder übers In­ter­net kon­su­mie­ren. Al­ler­dings muss die vor­ge­schla­ge­ne Ab­ga­be eben­so be­zah­len, wer das öf­fent­li­che Radio oder Fern­se­hen nicht kon­su­miert. Davon be­trof­fen sind auch un­zäh­li­ge Un­ter­neh­men. Damit wird die Radio- und Fern­seh­ge­bühr zur Zwangs­ab­ga­be ohne di­rek­te Ge­gen­leis­tung.

Mit die­ser neuen Me­di­en­steu­er soll ein nicht de­fi­nier­tes Ser­vice-pu­blic-An­ge­bot im Radio- und Fern­seh­be­reich fi­nan­ziert wer­den. Dass einer un­ab­hän­gi­gen Be­richt­er­stat­tung in einer funk­tio­nie­ren­den De­mo­kra­tie eine zen­tra­le Rolle zu­kommt, ist un­be­strit­ten. Dank der Di­gi­ta­li­sie­rung steht uns heute aber eine Viel­zahl von pri­va­ten In­for­ma­ti­ons­an­ge­bo­ten zur Ver­fü­gung. Damit schwin­det aber die Le­gi­ti­ma­ti­on eines öf­fent­lich fi­nan­zier­ten Rund­funk­sys­tems. Kann in die­sem Um­feld ein­fach das Re­zept der Ver­gan­gen­heit wei­ter­ge­führt wer­den? Bevor ein neues Fi­nan­zie­rungs­sys­tem be­schlos­sen wird, muss des­halb die Dis­kus­si­on ge­führt wer­den, wel­chen Ser­vice pu­blic der Staat im mul­ti­me­dia­len Zeit­al­ter über­haupt noch si­cher­stel­len muss.