Vernehmlassungsantwort

Ver­ord­nung be­tref­fend der Auf­sicht über die so­zia­le Kran­ken­ver­si­che­rung

Mit der Kran­ken­ver­si­che­rungs­auf­sichts­ver­ord­nung (KVAV) kon­kre­ti­siert der Bun­des­rat das neue Kran­ken­ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz (KVAG). Das Ziel: Die Kas­sen sol­len bes­ser be­auf­sich­tigt wer­den. Der Ver­ord­nungs­ent­wurf wird die­sem An­spruch aber nicht ge­recht. eco­no­mie­su­is­se lehnt des­halb den Vor­schlag des Bun­des­rats in die­ser Form ab. Der Ent­wurf wei­tet den ge­setz­li­chen Spiel­raum über­mäs­sig aus und ist daher un­ver­hält­nis­mäs­sig. Zudem greift er zu stark in die Ge­schäfts­tä­tig­keit der Kran­ken­ver­si­che­rer ein. Dies ent­spricht kei­nem wett­be­werb­li­chen Sys­tem, in dem die Kran­ken­kas­sen als ei­gen­stän­di­ge An­bie­ter agie­ren kön­nen. Erst kürz­lich haben die Stimm­be­rech­tig­ten die Volks­in­itia­ti­ve zur Ein­heits­kas­se ab­ge­lehnt und die­ses Sys­tem be­stä­tigt. Jeder Kran­ken­ver­si­che­rer soll seine ei­ge­nen Lö­sungs­an­sät­ze ver­wirk­li­chen kön­nen. Nur so kann die nö­ti­ge Struk­tur­be­rei­ni­gung wei­ter­hin zum Wohl der Ver­si­cher­ten er­fol­gen. Das KVAV muss des­halb einer gründ­li­chen Über­ar­bei­tung un­ter­zo­gen wer­den.