Wettbewerbspolitik: Hohe Preise rechtfertigen keine staatliche Preisregulierung
Im Rahmen der Debatte um die Revision des Kartellgesetzes fordern verschiedene Akteure immer wieder Massnahmen gegen die «Hochpreisinsel Schweiz». Eine sachliche ökonomische Analyse zeigt aber: Hohe Preise sind nicht primär auf Marktmissbräuche und Abreden zurückzuführen.
Das Institut für Wirtschaftsstudien Basel (IWSB) widmet die Mai-Ausgabe des Kommentars dem Thema Hochpreisinsel und Wettbewerbspolitik. Der Artikel zeigt die Gründe für internationale Preisdifferenzen aus ökonomischer Sicht und leistet einen sachlichen Beitrag zur Wettbewerbspolitik. Die Autoren kommen zum Schluss, dass Preisdifferenzen der «Hochpreisinsel» nicht einfach eine Folge von unzulässigen Abreden oder Marktmissbräuchen sind. Stattdessen sind höhere Preise in der Schweiz eher auf die hohe Kaufkraft und damit den grossen Erfolg der hiesigen Wirtschaft, aber auch auf das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten zurückzuführen.
Internationale Preisdifferenzen sind eine Tatsache. Allerdings sind sie nicht automatisch ein Anhaltspunkt dafür, dass wettbewerbsrechtliche Probleme existieren. Dies gelte es bei der laufenden Kartellgesetzrevision unbedingt zu berücksichtigen. Entsprechend ist vom momentan diskutierten Artikel 7a (ehemals Motion Birrer-Heimo) abzusehen, weil er nicht auf einer ökonomisch fundierten Wettbewerbspolitik beruht und stattdessen eine staatliche Preisregulierung einführen will. Gegen missbräuchliches Verhalten von Anbietern könne aber bereits mit den heutigen Instrumenten des Kartellgesetzes eingeschritten werden.