Luft­fahrt­ver­trag: Wirt­schaft steht hin­ter dem Ab­kom­men

Deutsch­land will den Luft­ver­kehrs-Staats­ver­trag mit der Schweiz vor­läu­fig nicht ra­ti­fi­zie­ren. Zu­erst gelte es, über noch of­fe­ne Fra­gen zu ver­han­deln. eco­no­mie­su­is­se steht wei­ter­hin hin­ter dem aus­ge­han­del­ten Ver­trag. Die Ra­ti­fi­zie­rung ist im Sinne der Wirt­schaft beid­seits des Rheins, wie eine ge­mein­sa­me Ak­ti­on von 20 Wirt­schafts­ver­bän­den de­mons­triert.

​​Deutsch­land will das Flug­lärm-Dos­sier wie­der öff­nen, ob­wohl mit dem Ab­kom­men ein jahr­zehn­te­al­ter Streit end­lich bei­ge­legt wer­den kann. Die Dis­kus­sio­nen um Aus­le­gungs­fra­gen stel­len nun of­fen­bar den Staats­ver­trag als Gan­zes in­fra­ge. 2013 ist in Deutsch­land Wahl­jahr, und wenn der Ver­trag bis zu den Wah­len nicht in Kraft ge­tre­ten ist, könn­te er der par­la­men­ta­ri­schen Dis­kon­ti­nui­tät zum Opfer – und damit zwi­schen Stuhl und Bank – fal­len.

Die­ser An­sicht ist man auch in der Ver­ei­ni­gung «Wirt­schaft am Hoch­rhein», wo sich 20 Wirt­schafts­ver­bän­de aus Süd­ba­den und der Nord­schweiz zu­sam­men­ge­schlos­sen haben. Die Ver­ei­ni­gung, die über 100'000 Un­ter­neh­men re­prä­sen­tiert, plä­diert für eine ra­sche Be­ant­wor­tung aller of­fe­nen Fra­gen zum Staats­ver­trag. Nach­ver­hand­lun­gen sind dazu nicht not­wen­dig. Deren War­nung, das schwie­ri­ge Dos­sier nicht auf der Ziel­ge­ra­den zu ge­fähr­den, wurde nun von deut­scher Seite in den Wind ge­schla­gen. 


Ver­trag er­mög­licht faire Las­ten­ver­tei­lung 

Dabei ist ge­mäss der Ver­ei­ni­gung eine faire Las­ten­ver­tei­lung zwi­schen Deutsch­land und der Schweiz auf der Grund­la­ge des be­reits un­ter­zeich­ne­ten Ver­trags mög­lich. Denn das Ab­kom­men be­inhal­tet eine Reihe von ver­trau­ens­bil­den­den Mass­nah­men, wie die ge­mein­sa­me Be­wirt­schaf­tung des Luft­raums und die Ein­rich­tung einer ge­mein­sa­men Luft­ver­kehrs­kom­mis­si­on. Letz­te­re hat auch die Auf­ga­be, alle Fra­gen, die sich aus der Aus­le­gung und An­wen­dung des Ver­trags er­ge­ben, zu be­han­deln und ein­ver­nehm­lich für beide Sei­ten zu lösen. Wer das Ziel eines Staats­ver­trags ohne Not auf­ge­be, er­wei­se den Grenz­re­gio­nen bei­der­seits des Rheins einen Bä­ren­dienst, ist die Ver­ei­ni­gung über­zeugt. 


eco­no­mie­su­is­se steht wei­ter­hin hin­ter dem Flug­lärm-Ver­trag. Das Ab­kom­men stellt eine aus­ge­wo­ge­ne Lö­sung dar. Aus­le­gungs­fra­gen soll­ten von der ge­mein­sa­men Luft­ver­kehrs­kom­mis­si­on be­han­delt wer­den und die Ra­ti­fi­zie­rung nicht ge­fähr­den. Die ge­mein­sa­me Ak­ti­on der Wirt­schafts­ver­bän­de aus Süd­ba­den und der Nord­schweiz zeigt die zen­tra­le Be­deu­tung des Ab­kom­mens für die Wirt­schaft und die Ge­mein­den am Hoch­rhein. Ein Schei­tern würde nicht nur die bi­la­te­ra­le Be­zie­hung der bei­den Län­der be­las­ten, son­dern auch die ge­sam­te Wirt­schafts­re­gi­on zu­rück­wer­fen. Dies scheint die deut­sche Re­gie­rung bei ihrem Ent­scheid ver­ges­sen zu haben.


Die Pres­se­infor­ma­ti­on der Wirt­schaft am Hoch­rhein fin­den Sie hier