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Überflüssige und schädliche Diskussion um neue Erbschaftssteuern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Ablehnung einer neuen Bundeserbschaftssteuer für die AHV in der Kommission des Nationalrats ist positiv.
  • Jegliche weitere Erbschaftssteuer-Diskussionen sind überflüssig und schädlich, weil sie zur Mehrfachbesteuerung des gleichen Kapitals führen und kantonale Kompetenzen beschneiden.
  • Erbschaftssteuern gefährden Familienbetriebe – egal, wie hoch die Steuerbelastungen sind. 

Familienunternehmen, die oft seit Generationen nachhaltig in Familienhand geführt werden, sind ein wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Schweizer Wirtschaft. Doch genau bei diesen Unternehmen führen Nachlass- oder Erbschaftssteuern zu erheblichen Problemen. Im Fall einer Erbschaft stehen die Nachkommen vor dem Problem, die Steuerforderung nicht aus flüssigen Mitteln begleichen zu können, da der Nachlass grösstenteils aus gebundenem Betriebskapital besteht. Um die Steuer zu bezahlen, wären sie gezwungen, Firmenanteile zu verkaufen – häufig an ausländische Investoren, die eher schnelle Gewinne als den langfristigen Fortbestand des Unternehmens im Blick haben. Die familieninterne Weiterführung des Betriebs wird dadurch erheblich gefährdet.

Wirtschaftliche Doppelbelastung mit der Vermögenssteuer

Befürworter von Erbschaftssteuern erhoffen sich zusätzliche Einnahmen ohne Nebenwirkungen. Sie vergessen dabei, dass in der Schweiz in fast allen Kantonen Erbschaften schon besteuert werden. Soll der Bund dieselben Werte ein zweites Mal besteuern? Klar nein. Zwar sind in den Kantonen direkte Nachkommen von der Besteuerung in der Regel ausgenommen. Dies aber mit gutem Grund. Eine Ausweitung der Besteuerung hätte Schäden für Familienunternehmen zur Folge. Sie kommt deshalb – im besten volkswirtschaftlichen Eigeninteresse der Schweiz – nicht in Frage. Im Ausland stellen sich übrigens genau dieselben Probleme. Deutschland, das grundsätzlich eine umfassende Erbschaftssteuer kennt, nimmt so viele Teile der Wirtschaft von der Besteuerung aus, dass bereits das Verfassungsgericht eingeschritten ist. Eine (praktikable) Lösung zeichnet sich nicht ab.

Neben den Erbschaftssteuern erheben alle Kantone eine Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer ist mit rund 9 Milliarden jährlich wichtige Einkommensquelle für die Kantone und Gemeinden. Die Erhebung einer Vermögenssteuer bedeutet: Jeder Vermögensfranken, auf den es eine Erbschaftssteuer absehen kann, wurde vorher steuerlich bereits belastet, und das nicht einmalig, sondern wiederkehrend Jahr für Jahr. Über eine ganze Generation gesehen ergeben sich dadurch hohe Steuerlasten. Die Vermögenssteuer ist deshalb ein Ersatz für eine umfassende Erbschaftssteuer. Einen Erbschaftssteuer-Bedarf, weil eine Steuerlücke bestünde, gibt es nicht.

Eingriff in kantonale Steuerkompetenzen

Vermögens- und Erbschaftsteuern sind aufeinander abgestimmt, so dass sie im Verhältnis, auch fiskalisch, gut funktionieren. Eine Bundeserbschaftssteuer hat in diesem Verhältnis keinen Platz. Jeder Franken, den der Bund mit einer eigenen Erbschaftssteuer wegbesteuern würde, reduzierte das kantonale Ertragspotenzial und ginge deshalb auf kantonale Kosten. Kantone verlören Kompetenzen und Autonomie. Das haben die kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren bereits im Zusammenhang mit der Juso-Initiative in einer Medienmitteilung vom 27. September 2024 mit dem Titel «Keine Bundeserbschaftssteuer!» klar gemacht.

Erbschaftssteuerdiskussion muss rasch ein Ende haben

Die Juso-Initiative für eine Bundes-Erbschaftssteuer hat bekanntlich zu erheblicher Verunsicherung geführt. Klarstellungen des Bundesrats zu Fragen der Umsetzung haben die Lage bei den Betroffenen etwas beruhigt. Der Schaden für die Schweiz ist aber da – und sei es nur, weil vermögende Personen auf der Suche nach einem neuen Heim die Schweiz aktuell meiden. Die stabilen Rahmenbedingungen, für die die Schweiz zur Recht bekannt ist, in Frage zu stellen, können wir uns nicht leisten. Richtigerweise wurde darum die Diskussion um eine Bundeserbschaftssteuer für die AHV in der Wirtschaftskommission des Nationalrats unterbunden. Diskussionen über andere Ideen für Erbschaftssteuern führen zu neuer Unsicherheit und verlängern und verschärfen Probleme. Das ist abzulehnen, gerade in einer Zeit, in der wir auf gute Steuerzahler zur Finanzierung unseres Staates angewiesen sind.