Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zum Bun­des­ge­setz über die Er­stre­ckung der Ver­lust­ver­rech­nung

eco­no­mie­su­is­se be­für­wor­tet die Aus­deh­nung der Ver­lust­ver­rech­nung von sie­ben auf zehn Jahre. Mit der Mass­nah­me wer­den heute be­ste­hen­de Über­be­steue­run­gen ver­min­dert und die Rah­men­be­din­gun­gen für Un­ter­neh­men, die Ver­lus­te er­lei­den oder eine län­ge­re Auf­bau­pha­se be­nö­ti­gen, ver­bes­sert. Die Ver­bes­se­rung soll­te un­ab­hän­gig davon gel­ten, aus wel­chen Grün­den ver­gan­ge­ne Ver­lus­te ent­stan­den sind. Die im Zu­sam­men­hang mit der Covid-Pan­de­mie vor­ge­schla­ge­ne Ein­schrän­kung der Mass­nah­men auf Ver­lus­te ab 2020 lehnt die Wirt­schaft ab. Das To­tal­ge­winn­prin­zip und die Be­steue­rung nach wirt­schaft­li­cher Leis­tungs­fä­hig­keit spre­chen ge­ne­rell gegen eine zeit­li­che Be­schrän­kung der Ver­lust­ver­rech­nung. Das Pe­ri­odi­zi­täts­prin­zip wird bei einer Ver­lust­ver­rech­nung aus frü­he­ren Jah­ren oh­ne­hin durch­bro­chen. eco­no­mie­su­is­se spricht sich des­halb im Grund­satz für eine zeit­lich un­be­schränk­te Ver­lust­ver­rech­nung aus, wie sie in vie­len eu­ro­päi­schen Staa­ten und auch ge­mäss der Be­mes­sungs­grund­la­ge der OECD-Min­dest­steu­er gilt.