Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me Auf­he­bung der Be­frei­ung der Elek­tro­au­to­mo­bi­le von der Au­to­mo­bil­steu­er

Ohne ein­schnei­den­de Mass­nah­men droht dem Bun­des­haus­halt ab 2024 ein struk­tu­rel­les De­fi­zit. eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt daher die Auf­he­bung der Steu­er­pri­vi­le­gi­en der Elek­tro­mo­bi­li­tät im Rah­men der Haus­halts­be­rei­ni­gung. Eben­so be­steht je­doch ein gros­ses In­ter­es­se an einer mög­lichst schnel­len Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs. Damit die Markt­durch­drin­gung mit Elek­tro­fahr­zeu­gen wei­ter zu­nimmt, ist ein so­for­ti­ger Ver­zicht auf das Steu­er­pri­vi­leg nicht rat­sam. Eben­so sind si­cher fi­nan­zier­te Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren für die Wirt­schaft ent­schei­dend. Auf­grund die­ser In­ter­es­sen­la­ge drängt sich ein Kom­pro­miss­vor­schlag auf: Die Steu­er­be­frei­ung für Elek­tro­fahr­zeu­ge soll ab­ge­schafft wer­den, je­doch erst ab 2026. Die vor­über­ge­hen­de Kür­zung der NAF-Ein­la­ge bleibt da­durch ver­kraft­bar und die Elek­tro­mo­bi­li­tät pro­fi­tiert in einer wich­ti­gen Phase von zu­sätz­li­chen An­rei­zen.