Zollgesetzrevision: Wirtschaft fordert Verbesserungen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat sich im Vorfeld der Wintersession intensiv mit der Zollgesetzrevision befasst. Die Wirtschaft begrüsst, dass die Kommission auf die Vorlage eingetreten ist. Dies ermöglicht eine detaillierte Debatte, auch über wichtige, wirtschaftsrelevante Nachbesserungen.
Der Bundesrat hat am 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet und so die parlamentarische Debatte über dieses grosse Reformvorhaben initiiert. In einem ersten Schritt hat sich die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) damit befasst. Nachdem Anhörungen mit den Kantonen und diversen Interessenverbänden durchgeführt wurden, entschied die Kommission an ihrer Sitzung vom 14. und 15. November 2022 mit 18 zu 7 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung soll nach Abwarten verschiedener Mitberichte im April 2023 aufgenommen werden.
Facettenreiche Vorlage bietet viel Gesprächsstoff
Mit der Totalrevision soll das heutige Zollgesetz auf einen reinen Abgabeerlass reduziert und gleichzeitig ein neues Rahmengesetz geschaffen werden, das die verschiedenen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zusammenführen und harmonisieren soll. Das neue Rahmengesetz umfasst Grundlagen für Verzollungsverfahren, Digitalisierung, Kontrollen von Personen und Waren, Datenverarbeitung, Strafverfolgung, Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganen und für das neue Berufsbild. Damit einher gehen politische Fragestellungen bezüglich Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Kompetenzabgrenzung zu den Kantonen, Datenschutz, finanzieller Auswirkungen oder Ausbildung.
Prioritäten der Wirtschaft beim neuen Zollgesetz
Die offene und global stark vernetzte Schweizer Volkswirtschaft ist auf einen funktionierenden grenzüberschreitenden Warenverkehr angewiesen. In Kombination mit dem Transformationsprogramm DaziT bildet die Gesetzesrevision die Basis für eine längst überfällige Modernisierung der Zollprozesse. Die heutigen, veralteten und komplexen Systeme führen zu einem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand für die Wirtschaft. Im Grundsatz begrüsst economiesuisse daher die in den Entwürfen enthaltenen Vereinfachungen und Vereinheitlichungen des gegenwärtigen Rechts. Allerdings verordnet die Wirtschaft auch wichtige Präzisierungen und Nachbesserungen.
So sind erstens die rechtlichen Grundlagen für die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zollprozesse zu schaffen und entsprechend deutlich im Gesetz zu formulieren. Zweitens sind der Datenschutz und der Schutz des Geistigen Eigentums sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem strenge Regeln zur Weitergabe von sensiblen Firmendaten an ausländische Behörden und eine Priorisierung der Immaterialgüterrechte. Drittens sieht die Gesetzesvorlage für Wirtschaftsbeteiligte verschiedene neue Rollen vor. Da diese mit entsprechenden Kompetenzen, Pflichten, Vollmachten und Haftungen einhergehen, muss zwingend Rechtsicherheit mit klar abgegrenzten Definitionen geschaffen werden. Letztlich spielt Rechtsicherheit auch eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der vorgesehenen Übergangsbestimmungen zwischen altem und neuem Recht.