Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Än­de­rung des Um­welt­schutz­ge­set­zes

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst, dass in den Än­de­run­gen des Um­welt­schutz­ge­set­zes, die den Lärm be­tref­fen, die heute vor­han­de­ne Rechts­un­si­cher­heit ver­min­dert wer­den soll. Es ist aus ge­samt­wirt­schaft­li­cher Sicht wich­tig, dass die Ver­dich­tung in den Sied­lungs­ge­bie­ten wie­der ein­fa­cher vor­an­ge­trie­ben wer­den kann und der Lärm­schutz nicht ein­sei­tig do­mi­niert. Es braucht aber noch ei­ni­ge An­pas­sun­gen an der Vor­la­ge, damit die po­li­tisch er­wünsch­te In­ten­si­vie­rung der Ver­dich­tung tat­säch­lich rea­li­siert wer­den kann. Denn nur wenn in den Sied­lungs­ge­bie­ten wie­der mehr und dich­ter ge­baut wer­den kann, kann die Zer­sie­de­lung in der Schweiz ein­ge­dämmt wer­den. Des Wei­te­ren bringt eco­no­mie­su­is­se Än­de­rungs­an­trä­ge zu den Tei­len Alt­las­ten und In­for­ma­ti­ons- und Do­ku­men­ta­ti­ons­sys­te­me ein.