«Ver­ein­fach­tes» Re-Ak­kre­di­tie­rungs­ver­fah­ren für Hoch­schu­len: Fehl­ent­scheid bitte kor­ri­gie­ren

Dass sich die Schwei­zer Hoch­schu­len alle sie­ben Jahre einem Ak­kre­di­tie­rungs­pro­zess stel­len müs­sen, ist sinn­voll und im in­ter­na­tio­na­len Um­feld, in dem sie sich be­we­gen, völ­lig nor­mal. Den­noch muss sich der Ak­kre­di­tie­rungs­rat seit vier Jah­ren den Kopf über ab­ge­kürz­te Re-Ak­kre­di­tie­run­gen zer­bre­chen. Diese un­nüt­ze Übung soll­ten wir nun ab­bre­chen.

Am 27. No­vem­ber 2017 kam es im Schwei­zer Hoch­schul­rat zu einem «Be­triebs­un­fall»: Der Ak­kre­di­tie­rungs­rat, ge­schaf­fen durch das neue Hoch­schul­för­de­rungs- und Ko­or­di­na­ti­ons­ge­setz, wurde ver­pflich­tet, ein so­ge­nann­tes «ver­ein­fach­tes» Ver­fah­ren zu ent­wi­ckeln. Der da­ma­li­ge Re­gie­rungs­ver­tre­ter des Kan­tons Berns ar­gu­men­tier­te, dass es Hoch­schu­len nicht zu­ge­mu­tet wer­den könne, sich alle sie­ben (!) Jahre einer ex­ter­nen Qua­li­täts­prü­fung zu un­ter­zie­hen. Wenn eine Hoch­schu­le ein Ver­fah­ren er­folg­reich durch­lau­fe, solle die sich sie­ben Jahre spä­ter nur einer ver­kürz­ten Über­prü­fung stel­len müs­sen. Der Hoch­schul­rat folg­te die­sem An­trag – wohl mit dem Ar­gu­ment, dass man nicht un­nö­tig Bü­ro­kra­tie auf­bau­en solle.

Vier Jahre spä­ter dis­ku­tiert man immer noch dar­über, wie ein sol­ches Ver­fah­ren – in­ter­na­tio­nal un­be­kannt – denn aus­zu­se­hen hätte. Die Va­ri­an­ten rei­chen von un­be­frie­di­gend bis grot­ten­schlecht. Dabei wäre man mitt­ler­wei­le ge­schei­ter: Die Hoch­schu­len haben sich längst an das Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­fah­ren ge­wöhnt. Ja, viele von ihnen las­sen sich zu­sätz­lich zur staat­li­chen Ak­kre­di­tie­rung auch von pri­va­ten Ak­kre­di­tie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen prü­fen, um ge­gen­über den Stu­die­ren­den aus dem In- und Aus­land zei­gen zu kön­nen, dass man in­ter­na­tio­na­len Stan­dards ge­nügt. Spe­zia­li­sier­te Agen­tu­ren über­prü­fen, ob ein­zel­ne Pro­gram­me, De­par­te­men­te oder ganze Schu­len den Qua­li­täts­an­for­de­run­gen ge­nü­gen und wo Ver­bes­se­rungs­po­ten­zi­al be­steht. Es geht also nicht um einen for­ma­lis­ti­schen Akt. Viel­mehr geht es bei einem Ak­kre­di­tie­rungs­ver­fah­ren darum, kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­run­gen zu er­zie­len und die Qua­li­täts­kul­tur zu för­dern. Bei einem «ver­ein­fach­ten» Ver­fah­ren droht dies aber ver­lo­ren zu gehen.

Wieso also kann man die­sen ziem­lich spon­tan ge­trof­fe­nen Fehl­ent­scheid aus dem Jahr 2017 nicht ein­fach kor­ri­gie­ren? Da die meis­ten Re­gie­rungs­rä­te und der 2017 zu­stän­di­ge Bun­des­rat nicht mehr im Amt sind, wäre die Aus­gangs­la­ge dafür ei­gent­lich ganz gut. Für die Qua­li­täts­si­che­rung im Schwei­zer Hoch­schul­be­reich ist es son­nen­klar: Es ist höchs­te Zeit, die Scheu­klap­pen ab­zu­le­gen und emo­ti­ons­los die gut ge­mein­te, aber nicht sinn­vol­le Idee eines «ver­ein­fach­ten» Ver­fah­rens zu be­er­di­gen.