«Vereinfachtes» Re-Akkreditierungsverfahren für Hochschulen: Fehlentscheid bitte korrigieren
Dass sich die Schweizer Hochschulen alle sieben Jahre einem Akkreditierungsprozess stellen müssen, ist sinnvoll und im internationalen Umfeld, in dem sie sich bewegen, völlig normal. Dennoch muss sich der Akkreditierungsrat seit vier Jahren den Kopf über abgekürzte Re-Akkreditierungen zerbrechen. Diese unnütze Übung sollten wir nun abbrechen.
Am 27. November 2017 kam es im Schweizer Hochschulrat zu einem «Betriebsunfall»: Der Akkreditierungsrat, geschaffen durch das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz, wurde verpflichtet, ein sogenanntes «vereinfachtes» Verfahren zu entwickeln. Der damalige Regierungsvertreter des Kantons Berns argumentierte, dass es Hochschulen nicht zugemutet werden könne, sich alle sieben (!) Jahre einer externen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Wenn eine Hochschule ein Verfahren erfolgreich durchlaufe, solle die sich sieben Jahre später nur einer verkürzten Überprüfung stellen müssen. Der Hochschulrat folgte diesem Antrag – wohl mit dem Argument, dass man nicht unnötig Bürokratie aufbauen solle.
Vier Jahre später diskutiert man immer noch darüber, wie ein solches Verfahren – international unbekannt – denn auszusehen hätte. Die Varianten reichen von unbefriedigend bis grottenschlecht. Dabei wäre man mittlerweile gescheiter: Die Hochschulen haben sich längst an das Qualitätssicherungsverfahren gewöhnt. Ja, viele von ihnen lassen sich zusätzlich zur staatlichen Akkreditierung auch von privaten Akkreditierungsorganisationen prüfen, um gegenüber den Studierenden aus dem In- und Ausland zeigen zu können, dass man internationalen Standards genügt. Spezialisierte Agenturen überprüfen, ob einzelne Programme, Departemente oder ganze Schulen den Qualitätsanforderungen genügen und wo Verbesserungspotenzial besteht. Es geht also nicht um einen formalistischen Akt. Vielmehr geht es bei einem Akkreditierungsverfahren darum, kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen und die Qualitätskultur zu fördern. Bei einem «vereinfachten» Verfahren droht dies aber verloren zu gehen.
Wieso also kann man diesen ziemlich spontan getroffenen Fehlentscheid aus dem Jahr 2017 nicht einfach korrigieren? Da die meisten Regierungsräte und der 2017 zuständige Bundesrat nicht mehr im Amt sind, wäre die Ausgangslage dafür eigentlich ganz gut. Für die Qualitätssicherung im Schweizer Hochschulbereich ist es sonnenklar: Es ist höchste Zeit, die Scheuklappen abzulegen und emotionslos die gut gemeinte, aber nicht sinnvolle Idee eines «vereinfachten» Verfahrens zu beerdigen.