Vernehmlassungsantwort

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Die Wirtschaft lehnt die SP-Initiative ab und begrüsst einen Gegenvorschlag. Wir schlagen aber eine einfachere Regelung vor. Mit einer Aufgabenentflechtung hin zu den Kantonen und dem Prämienverbilligungsmonitoring, das heute bereits besteht, könnte der Bund das Krankenversicherungsgesetz durchsetzen, ohne direkt in die Kantonshoheit einzugreifen. Dadurch würde das Subsidiaritätsprinzip gestärkt. Die finanzielle Verflechtung würde aufrechterhalten bleiben, weil der Bund sich an der Kostenentwicklung des Bundesgesetzes KVG weiterhin beteiligen soll. Die Kantone wären mit diesem Vorschlag gezwungen, einen Minimalstandard bei den Prämienverbilligungen aufrechtzuerhalten. Sie hätten jedoch die Möglichkeit, grosszügiger zu sein.