Rechtssicherheit bei Konzessionserneuerung von Wasserkraft wichtig
Mit der Änderung des Wasserrechtsgesetzes (Pa.Iv. Rösti) kann eine klare und eindeutige Regelung bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit für Konzessionserneuerungen von Speicher- und Laufkraftwerken geschaffen werden. Es ist dabei wichtig, dass die Stromproduktion und -speicherung aus einheimischer Wasserkraft nicht weiter erschwert und verteuert wird. Unnötige Belastungen der Wasserkraft schädigen deren Wettbewerbsfähigkeit und widersprechen den Zielen der Energiestrategie 2050.