Rechtssicherheit bei Konzessionserneuerung von Wasserkraft wichtig
18.02.2019
Mit der Änderung des Wasserrechtsgesetzes (Pa.Iv. Rösti) kann eine klare und eindeutige Regelung bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit für Konzessionserneuerungen von Speicher- und Laufkraftwerken geschaffen werden. Es ist dabei wichtig, dass die Stromproduktion und -speicherung aus einheimischer Wasserkraft nicht weiter erschwert und verteuert wird. Unnötige Belastungen der Wasserkraft schädigen deren Wettbewerbsfähigkeit und widersprechen den Zielen der Energiestrategie 2050.
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Vernehmlassung_Pa.Iv_.Rösti_16.452_oU.pdf
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