Schweiz stärkt Handelsbeziehungen mit Ecuador und der Türkei
Die Schweiz hat heute im Rahmen der EFTA gleich zwei wichtige Handelsabkommen unterzeichnet: Mit Ecuador wurde ein umfangreiches Freihandelsabkommen neuester Generation abgeschlossen. Gleichzeitig konnte mit der Türkei die Modernisierung des seit 1992 bestehenden Freihandelsabkommens abgeschlossen werden. Schweizer Unternehmen erhalten auch gegenüber ihrer EU-Konkurrenz gleich lange Spiesse.
Vor dem Hintergrund des internationalen Handelsstreits zwischen den USA, China und der Europäischen Union sind positive Meldungen für die Schweizer Aussenwirtschaft umso erfreulicher. Das heute durch die Vertragspartner unterzeichnete Freihandelsabkommen der vier EFTA-Staaten mit Ecuador schafft für Schweizer Unternehmen einen stark verbesserten Zugang zu einem zwar relativ kleinen, aber aufstrebenden lateinamerikanischen Markt mit beträchtlichem Wachstumspotenzial. Das derzeitige Handelsvolumen im Güterbereich beläuft sich auf rund 200 Millionen Franken.
Zu den Vorteilen gehört etwa der zollfreie Absatz von Schweizer Industrieprodukten – sofort oder nach Ablauf von Übergangsfristen –, ein stärkerer Schutz des geistigen Eigentums, der Abbau bürokratischer Hürden im Handel sowie bessere Rahmenbedingungen beim öffentlichen Beschaffungswesen und für Direktinvestitionen. Mit dem Freihandelsabkommen neuester Generation zieht die Schweiz auch gegenüber der EU gleich und schafft so gleich lange Spiesse für hiesige Unternehmen. Die EU unterzeichnete bereits 2016 ein entsprechendes Abkommen.
Gleich lange Spiesse gegenüber EU-Konkurrenz
Dasselbe gilt auch für das bestehende Freihandelsabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 1992, welches nun umfassend modernisiert werden konnte. Zu erwähnen sind insbesondere die technischen Vorschriften: Neu können Schweizer Produkte nach denselben Regeln auf den türkischen Markt gebracht werden wie jene aus der EU. Dies wird zu einer erheblichen Erleichterung bei den bereits heute zollfreien Exporten für Industriegüter führen. Zudem geht das Abkommen beispielsweise beim Schutz des geistigen Eigentums oder der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen gar über die gegenwärtigen WTO-Bestimmungen hinaus.
Von Bedeutung ist auch die Angleichung der Ursprungsregeln an jene des PEM-Übereinkommens. Damit stärkt die Schweiz ihre wirtschaftliche Integration in die Mittelmeerregion, was etwa für die Textilindustrie mit ihren komplizierten Wertschöpfungsketten von grosser Bedeutung ist. Schliesslich bietet das ebenfalls unterzeichnete bilaterale Landwirtschaftsabkommen der Schweiz mit der Türkei für diverse Agrarprodukte Vorteile. Beispielsweise Schweizer Käse- und Schoggiexporteure erhalten dadurch bessere Absatzchancen. Bereits heute beläuft sich das Handelsvolumen der Schweiz mit der Türkei auf rund 3,3 Milliarden Franken.
Mit den neu unterzeichneten Abkommen stärkt die Schweiz richtigerweise ihre internationalen Handelsbeziehungen. Die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik ist gut beraten, diesen Weg auch künftig weiterzuverfolgen. Abschottungsbestrebungen im In- und Ausland führen für eine international stark vernetzte Volkswirtschaft mit kleinem Heimmarkt geradewegs in die Sackgasse.