Bundeshaus Bern

Zehn Jahre NFA: Finanzausgleich wirksam, Diskussionsbedarf bei der Aufgabenteilung

2008 trat die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft. Die Reform verfolgt das Ziel, den Föderalismus nachhaltig zu stärken. Um Vollzug und Wirksamkeit regelmässig zu überprüfen, wird der Finanzausgleich alle vier Jahre analysiert. Mit dem neuen Wirksamkeitsbericht hat der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen. Zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, die in der aktuellen Beurteilung nicht beleuchtet wurde, wird bis Herbst ein Projekt geprüft.

Der Bundesrat hat den dritten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich für die Periode 2016 bis 2019 in die Vernehmlassung geschickt. Der Bericht evaluiert einen wichtigen Pfeiler des Schweizer Föderalismus: das finanzielle Ausgleichssystem von Bund und Kantonen. Dieses wurde 2008 im Rahmen der NFA eingeführt.

 

Kontroverse Diskussion entpolitisieren

Mit dem Finanzausgleich werden die schwächeren Kantone durch den Bund und die starken Kantone unterstützt. Ziel ist es, die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und Steuerbelastung zu verringern. Der dritte Wirksamkeitsbericht schlägt, gestützt auf kantonale Diskussionen, Optimierungen bei den Modalitäten und dem finanziellen Umfang vor. Eine der wichtigsten Anpassungen ist die Entpolitisierung des Systems: Die Ressourcentransfers sollen nicht mehr alle vier Jahre in einer intensiven Debatte durch das Parlament festgelegt, sondern fix an numerische Kriterien gebunden werden. Dieser Vorschlag ist teilweise umstritten, weil damit die aktuell zu hoch festgelegte Ausgleichssumme sinken würde. Eine für die Bundesfinanzen ebenfalls relevante Anpassung im Modell ist die Erhöhung des Bundesbeitrags auf das verfassungsmässige Maximum.

Für die Wirtschaft wichtig ist, dass das zentrale Umverteilungssystem für Geber- wie Nehmerkantone sowie für den Bund akzeptabel ist und gleichzeitig vom Volumen her von der Wirtschaft mitgetragen werden kann. Denn schliesslich wird es mit Steuergeldern alimentiert. economiesuisse wird das angepasste Ausgleichsmodell prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung Stellung dazu nehmen.

 

Aufgabenentflechtung: genaue Analyse nötig

Zum guten Funktieren des Föderalismus gehört auch eine gute Ordnung in der Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Diesem Thema widmet sich der zweite wichtige Pfeiler der heuer zehn Jahre alt gewordenen NFA: die Aufgabenentflechtung. Im aktuellen Wirksamkeitsbericht wird diese jedoch nicht behandelt. Der Bundesrat wird sich dazu voraussichtlich erst im Herbst äussern.

Klar ist aber schon heute, dass hier Diskussionsbedarf besteht: Seit der Einführung der NFA haben Entwicklungen stattgefunden, die nicht dem «NFA-Geist» entsprechen. Mehr Zentralisierung und die Vermischung von Aufgaben mit unklaren Verantwortlichkeiten und Finanzierungen widersprechen den föderalen Grundprinzipien wie Subsidiarität oder fiskalische Äquivalenz, welche mit der NFA in die Bundesverfassung Eingang gefunden haben. Hinzu kommt, dass bei der Einführung gewisse Aufgaben und Probleme nicht gelöst wurden.

Weil das Thema für eine wirksame und gleichzeitig effiziente Aufgabenerfüllung in unserem Staat eminent wichtig ist, wird sich economiesuisse demnächst im Rahmen einer Reihe von Publikationen dazu äussern.