Automatischer Informationsaustausch: wenig Begeisterung, aber hohe Notwendigkeit
Am 16. September berät der Nationalrat unter anderem die Rechtsgrundlagen für die Einführung des automatischen Informationsaustausches mit dem Ausland. Voraussetzung dafür sind die Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens von OECD und Europarat und der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, kurz MCAA).
Der automatische Informationsaustausch soll international einheitlich in Form des im Rahmen der OECD verabschiedeten sogenannten «neuen globalen Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen» (AIA-Standard) umgesetzt werden. Die Schweiz hat massgeblich an der Entwicklung dieses Standards mitgewirkt. Für die Schweiz wichtige Prinzipien wurden berücksichtigt. Für die Umsetzung der multilateralen Vereinbarungen in der Schweiz braucht es unter anderem ein neues AIA-Gesetz. Dieses ist praxistauglich ausgefallen, da die Wirtschaft bei der Erarbeitung mitwirken konnte. Geringe Anpassungen sind jedoch noch nötig.
Rund 100 Länder haben sich zur Einführung des AIA verpflichtet. Darunter auch die wichtigsten Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz. Auch die USA wollen diesem Schritt längerfristig folgen. Für den hiesigen Finanzplatz ist das Mitziehen der Schweiz überlebenswichtig. Ein Abseitsstehen können wir uns nicht leisten. Hohe Kapitalabflüsse und weitere schwerwiegende Sanktionen wären ohne AIA die Folge. So würden wir beispielsweise die zweite Phase des Peer Review des Global Forum der OECD, das die Amtshilfepraxis der einzelnen Länder prüft, nicht bestehen. Luxemburg hat schmerzlich erlebt, was das bedeutet.
So wenig Begeisterung die Einführung des automatischen Informationsaustausches auslösen mag, so unumgänglich ist sie. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schweiz bei der Umsetzung nicht auf gleich lange Spiesse mit dem Ausland bestehen und die Situation laufend überprüfen soll. Sie muss sich keineswegs als Musterschülerin erweisen und sollte sich bei der Umsetzung auch an die international gelebte Praxis halten. Ein Swiss Finish ist nicht nötig.