Modell der Schutzklausel
Oberstes Ziel für die Wirtschaft bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) ist die Wirtschaftsverträglichkeit und die Fortsetzung des bilateralen Wegs. Die Hauptpunkte zur Erreichung dieses Zieles umfassen aus Sicht der Wirtschaft drei Säulen: MEI-Umsetzung, Massnahmen der Unternehmen und des Staates zur Drosselung der Zuwanderung.
Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative kann auf der Basis einer Schutzklausel erfolgen. Diese sollte flexibel ausgestaltet sein und effiziente Verfahren vorsehen. Wenn die Nettozuwanderung eine bestimmte Schwelle überschreitet, käme es zu einer temporären Kontingentierung der Niederlassungsbewilligungen. Kantone und die Wirtschaft wären in die Handhabung des Systems einzubeziehen. Die Massnahmen der Wirtschaft werden auf die bessere Ausschöpfung des Inlandpotenzials zielen, primär der Frauen und der älteren Arbeitnehmenden. Beim Staat wiederum ist ein globales Nullwachstum der Stellen vorzusehen. Durch Verbesserungen der Effizienz in der Verwaltung sollen Stellen freigesetzt werden, die es in den produktiven Bereichen des Service public braucht ( z.B. Ausbildung, Gesundheitswesen).