Keine einengenden Auflagen im Autohandel
Die Wirtschaft empfiehlt die Prüfung einer Annäherung der Kfz-Bekanntmachung an einzelne Punkte der EU Kfz-GVO. Eine Annäherung an die EU Kfz-GVO sollte jedoch derart erfolgen, dass die bewährten Bestimmungen der aktuellen Kfz-Bekanntmachung nicht gänzlich aufgegeben werden. Im Vordergrund zu prüfender Anpassungen sollte auch das Bestreben stehen, den Abbau von Handelshemmnissen zu erleichtern und damit aktiv auch im Autohandel gegen die Hochpreisinsel Schweiz vorzugehen.