Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes
Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes Die Revision des Energiegesetzes will das bewährte Instrument der freiwilligen Vereinbarung von Staat und Wirtschaft stark einschränken. Mehr Vorschriften und Bürokratie garantieren jedoch keine besseren Lösungen. Es drohen Alleingänge und eine Schwächung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Freiwillige Vereinbarungen entlasten die Unternehmen von Bürokratie und Mehrkosten. Dennoch können die energie- und umweltpolitischen Ziele wirksam erreicht werden. economiesuisse bietet daher dem Bundesrat auch weiterhin Hand für freiwillige Vereinbarungen. Diesen Standortvorteil der Schweiz gilt es auch weiterhin zu erhalten.