Vernehmlassungsantwort

Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA)

Die Anpassung des BGFA an das „Bologna“-Modell wird begrüsst. Die vorgeschlagene Voraussetzung eines „Master“ für den Eintrag ins Anwaltsregister sowie die geplante Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines „Bachelor“ zum Praktikum finden unsere Zustimmung. Die für den Registereintrag vorgeschlagene Voraussetzung einer Berufshaftpflichtversicherung kann zwar zu einer Stärkung des Klientenschutzes führen. Der Vorschlag ist aber insofern problematisch, als damit Entscheide über faktische Berufsverbote letztlich auf die Versicherungen überwälzt werden. Über den Gegenstand der vorliegenden Revision hinaus fordern die Schweizer Unternehmen eine Berichtigung der verfehlten Kriterien im geltenden BGFA für die Regelung der Unabhängigkeit der Anwälte. Die in Rechtsabteilungen angestellten Rechtsanwälte sind den so genannt „freien“ Rechtsanwälten gleichzustellen. Die geltenden Unterschiede sind insbesondere mit Blick auf die Gewährung resp. Nichtgewährung des Anwaltsgeheimnisses ungerechtfertigt. Die heutige Marktabschottung der „freien“ Anwälte führt für die Schweizer Unternehmen zu einer Einschränkung der Organisationsfreiheit sowie zu unnötigen Mehrkosten. Gegenüber ausländischen Unternehmen, deren angestellte Rechtsanwälte das Attorney-Client-Privilege in Anspruch nehmen können, ist die heutige Regelung nicht zuletzt ein Standortnachteil für Schweizer Unternehmen.